Voraussetzung für die Übernahme von Bagatellreparaturen durch den Mieter ist ja u.a., dass es sich um eine einmalige Angelegeneheit handelt.
Was bedeutet einmalig? Nur einmal im gesamten Mietverhältnis?
Wohnt dann der Mieter 30 Jahre in der Wohnung hat er nur einmal z.B. den Türknopf zu zahlen. Richtig?
Oder wird ab einer gewissen Zeitspanne eine erneuet „Einmaligkeit“ vorausgesetzt?
einmalig bedeutet: es ist der Türknopf kaputtgegangen. Dieser wird ersetzt. Fertig.
Nicht einmalig: Jedes Jahr ist die Heizungstherme zu warten. Der Mieter soll dies unter der Regel der Bagatellreparatur jedes Jahr bezahlen.
Dazu gibt es noch eine jährliche Begrenzung. D.h. wenn der Türknopf mehr als die vertraglich geregelte, bzw. gesetzlich vorgegebene, Begrenzung von z.B. 70,–€ kostet, zahlt der Mieter nix und der VM alles.
Eine Bagatellreparatur - vorausgesetzt es bleibt im Rahmen - kann daher nicht nur einmal in 30 Jahren vorkommen, sondern jedes Jahr. Sogar mehrfach, bis zum Erreichen des Grenzbetrages.