Bagatellschaden?

Hallo Beratende,
Ein kinderloses Ehepaar zog vorübergehend, für etwa 1 1/2 Jahre, in eine teilmöblierte Mietwohnung. Der Mann (Mieter)ist handwerklich geschickt und baut in die Küche des Vermieters seine eigene Spülmaschine ein. Dabei entsteht in der 15 Jahre alten Küche des Vermieters ein kleiner Haarriss in der Arbeitsplatte. Der Mieter repariert den Schaden sauber mit Holzkitt.
Nach dem Auszug verlangt der Vermieter den Einbau einer neuen Arbeitsplatte und legt dem Mieter einen Kostenvoranschlag von mehr als
€ 1000.-- vor. Darin enthalten sind: Wasser- und Elektroanschluss. Teils neue Schranktüren, Wandabschlussleisten u.s.w., also eine halbe neue Küche.
Hätte der Mieter das so zu akzeptieren?
Danke für alle Antworten
Nastaly

Hallo,

schadensersatz ist natürlich nur so zu verstehen, das der Vermieter in den alten gleichwertigen Stand versetzt wird.

Also wird, sollte ein Schaden entschaden sein, dieser auf eine 15 Jahre alte Küche bezogen. Mit zahl mir mal neu ist da eigentlich nix.

hth

Klar. Er rechnet dann alles aus dem Kostenvoranschlag raus, was keine Arbeitsplatte ist. Den verbleibenden Rest teilt er durch die durchschnittliche Lebensdauer (dL) einer Küche (google) und multipliziert mit dL - 15.
Er hat dann den Zeitwert der Arbeitsplatte, die er vorsätzlich, grob fahrlässig oder auch nur fahrlässig beschädigt hat.
Im Zweifel meldet er den Anspruch auch noch seiner Haftpflichtversicherung.

vnA