Bagatellschäden/Kleinreparaturen

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann.
Ich habe folgende Geschichte.
Bei mir in der Wohnung ist die Gegensprechanlage kaputtgegangen. Ich konnte keinen von draußen hören, umgekehrt ging es. Dann habe ich die Verwaltung informiert. Und wie gehabt. Eines Tages kam der Elektriker und hat festgestellt, dass der Hörer defekt war. Anschließend hat den Hörer getauscht. Einige Zeit später habe ich vom Verwalter die Rechnung in Höhe von 95,68 € erhalten mit der Bitte diese zu begleichen. Dabei verweist er auf die Kleinstreparatur laut dem Mietvertrag ( zur Info Auszug aus dem Mietvertrag:
Die Kosten für die Beseitigung der Bagetellschäden sind dem Vermieter vom Mieter zu erstatten. Bagetellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Koch-Einrichtungen, denFenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 100,00 € und järlich 7% der Jaresmiete nicht übersteigen).
Meine Frage ist die. Kann man meinen Fall als Schaden bezeichnen? Und soll ich die Rechnung begleichen? Oder schiebt der Verwalter die Kosten auf mich?
Ich bedanke mich im voraus.

alle Dinge die dem täglichen Gebrauch ausgesetzt sind und verschleißen werden mit der Mietzahlung abgegolten Z.B.: Wasserhahndichtungen,gemietete Bodenbeläge usw.

Hallo olhol,
bei meinem Mietvetrag ist es ähnlich, nur das hier nicht genau festgelegt ist wo die Schäden sein dürfen. Laut Ihres Auszuges aus dem Mietvetrag ist ja eindeutig festgelegt welche Schäden wo sein müssen, meines Erachtens nach gehört die Gegensprechanlage nicht zu Installationsgegenständen für Elektrizität. Vielleicht hilft es ja mit dem Verwalter nochmal zu reden und ihm die Passage aus dem Mietvertrag zu zeigen.

MfG
Mac