Bahn 40 Euro Strafe - unbewusst/geringes Einkommen

Folgender aktueller Umstand…
Vorgeschichte:
Ich bin Student und habe im Monat 150 Euro zur freien Verfügung, da ich nur einen 400 Nebenjob nachgehe.
Ich hatte morgens ein Arzttermin und musste sehr früh in das 50km entfernter Städchen. Da ich aufs Geld achten muss, benutze ich immer ein Hopperticket, da es 2 Euro billiger ist, als die normale Zugfahrt.

Aktueller Vorfall
An dem Morgen bin ich pünktlich zum HBF und habe mir dort dieses Ticket gelöst,steige in den Zug und fahre los.

Der Schaffner kam und ich gab ich ihm das Ticket. Im guten Gewissen einen gültigen Fahrschein zu haben, erschrak ich, als der Kontrolleur meinte, ich besäße „keinen“ gültigen Fahrschein. Er gelte von Mo-Fr nur ab um 9 Uhr und er wolle gern meine Personalien, da ich somit schwarz fahre.

Ich versuchte zu erklären, dass ich beim Kauf am Automaten nicht darauf hingewiesen wurde und dass ich dies nicht bewusst getan hätte, auch bereit wär nachzuzahlen. In einem freundlichen Ton versuchte ich ihm die Umstände zu erklären, auch dass ich Student sei und ich dies mir nicht leisten könne.

Es war 7.21 Uhr und der Schaffner schien unbeeindruckt und verlangte mein Personalausweis. Ich solle nun 40 Euro zahlen, obwohl ich gewollt war Aufschlag zu zahlen und mir nicht bewusst war, ein ungültiges Ticket zu benutzen.

Des weiteren hat der Schaffner nicht nach einen Zielbahnhof gefragt und eine falsche Endstation eingetragen, wo das Ticket nicht mehr gültig ist, da es nur bis 50km gilt und ich schon immer die gleiche Strecke damit fahre.

Wie und was kann ich da tun. Gibt es Freigrenzen bei geringem Einkommen, wenn man dies nachweisen kann? Was kommt auf mich zu, wenn ich das Geld nicht in dem zeitlichen Rahmen bezahlen kann?

Würde mich über eine Antwort freuen
viele Grüße
Matthias

Hallo Matthias,

tja, das sieht leider schlecht aus für dich – du
könntest dich an die Schlichtungsstelle für den
öffentlichen Personenverkehr http://www.soep-online.de/
wenden und darauf abheben, dass du am Automaten nicht
auf die eingeschränkte Gültigkeit des Hopper-Tickets
hingewiesen wurdest.

Ich würde mir da aber keine großen Hoffnungen machen,
denn formal ist die Sache klar: du bist schwarz
gefahren, ob bewusst oder nicht, spielt keine Rolle.
(Die Kontrolleure haben es oft mit Leuten zu tun, die
sich absichtlich „dumm stellen“. Das unterstelle ich dir
natürlich nicht, aber woher sollen der Schaffner oder
der Sachbearbeiter bei der Bahn das wissen?) Es ist
immer auch Pflicht des Fahrgastes, sicherzustellen, dass
er einen gültigen Fahrschein besitzt.

Freigrenzen für geringe Einkommen gibt es m.W. nicht.

Wenn du das Geld nicht rechtzeitig bezahlst, musst du
davon ausgehen, dass die Bahn ein Inkasso-Unternehmen
einschaltet, und dann wird es richtig teuer.

Tut mir leid, dass ich dir keinen erfreulicheren Rat
geben kann. :frowning:

Beste Grüße!

Ohne Angabe des Startbahnhofes, des Zielbahnhofes und einer Angabe darüber, ob die gewünschte Strecke innerhalb eines Verkehrsverbundes lag, lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Der Ausdruck „Hopperticket“ deutet darauf hin, dass die Fahrt in Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattgefunden hat. Da werden sich unter den Lesern des „Hamburger Abendblattes“ kaum Experten finden.

Hallo Matthias,

ich fürchte, du wirst nicht darum kommen, das erhöhte Beförderungentgeld zu bezahlen.
Ich würde mal Tippen, dass es bei Verzug ein Mahnverfahren gibt, aber da bin ich ehrlich gesagt überfragt…

Grüße
Carolin

So ist das mit dem Licht, mal brennts und mal brennts nicht.

Danke für die Antworten, muss ich mal schaun auf was ich verzichte :wink:

Hallo leider bin ich Lokführer und habe mit den Beförderungsbedingungen nichts zu tun!!!
Aber soweit wie ich informiert bin gibt es bestimmte Tickets die erst ab 9:00 Uhr gelten werden diese vor dieser Zeit benutzt ist es wie ohne gültigen Fahrschein.
Also sofort 40Eur zahlen oder vielleicht Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen(keine Ausrede weil man kennt Sie alle)
MFG

Da kommt dann wieder der Satz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

Schon toll das die Bahn das Wissen vorraussetzt, ohne an ihren Automaten darauf hinzuweisen.

Tip an alle - immer noch zudem das Ticket mit einer Lupe anschaun bevor ihr den Zug betritt.
Also die Geschäftspraktiken der Bahn sind mir doch schon sehr suspekt geworden. Vom alternativen Fortbewegungsmittel zum gewinnorientierten Monopol…
Danke

Freigrenzen gib es nicht

Du kannst nur an die Stelle schreiben die auf dem Zette steht den Du vom Schaffner bekommen hast und Deine Situation schildern. Gewisse Karten gelten ab 9 uhr . Schreib dahin und du wirst Antwort erhalten.

Hallo Mattias,
das ist ja ne blöde Sache. Nur vorweg: mein Bahnwissen beruht auf Erfahrung, ich arbeite nicht bei der Bahn. So wie du diesen Bahnbeamten schilderst, scheint dir da ein Fehler unterlaufen zu sein den viele absichtlich begehen um zu mogeln. Ich weiss nicht welche Strecke du gefahren bist, in vielen Verkehrsverbünden ist ein Nachlösen im Zug grundsätzlich nicht möglich. Somit bist du - rein technisch gesehen - eindeutig Schwarzfahrer, auch wenn es eine Panne war. Blöd, dass du an so einen pingeligen Kontrolleur geraten bist. Ich weiss es nicht wirklich, aber ich gehe davon aus, dass es keine Freigrenzen bei geringem Einkommen gibt - dafür sind 40Euro ein zu geringer Betrag, auch wenn es in deinem Fall viel ist.
Einen falschen Endbahnhof hätte dieser Schaffner nicht eintragen dürfen. Über diese Aktion - war es Unwissenheit oder Rache - würde ich mich bei der Bahn beschweren. Dafür brauchst du Datum, Uhrzeit, Zugnummer, Start und Zielort und am besten den Namen.
Tut mir leid, dass ich dir nix besseres raten kann.
Viele Grüsse Zurück,
Nina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo
Also es ist so dass das Recht leider gegen dich spricht. Da es klar geregelt ist das laut Personenbeförderungsgesetz + Verodnung Allgemeiner Beförderungsbedingungen (VOAllgBefBed) ein Fahrgast sich vor Fahrtantritt über die Beförderungsbedingungen informieren muss sowie einen gültigen Fahrausweis haben muss.
Bei deinem Fall wäre diese neun uhr regel klar unter den Bedingungen des Verkehrsverbundes zu diesem ticket geschrieben.
Im Nahverkehr íst kein ticket verkauf vorgesehen deswegen steht da auch überall „Nur mit gültiger Fahrkarte einsteigen…“ und deswegen musst du laut VOAllgBefBed den doppelten Fahrpreis der zurückgelegten Strecke + die Weiterfahrt ABER mindestens 40€ zahlen, das ist bei dir der Fall weil die zurückgelegte Strecke unter den 40€ liegen.

Diese Fahrpreisnacherhebung musst du glaub ich innerhalb 6monate begleichen…

Ich hoffe ich konnte helfen

Liebe grüße

unwissenheit schützt vor strafe nicht, das ist ein sprichwort welches in diesem fall zutrifft.

sie sind als nutzer dazu verpflichtet sich zu erkundigen, welche einschränkungen und bestimmungen der jeweilige fahrschein beinhaltet. das ist nun mal so. und wenn man es nicht weiß, muss man sich vorher erkundigen.

sie werden auf keinen fall um diese strafe rumkommen, der fall ist eindeutig, wenn es um die uhrzeit geht. und das war einprüfteam. an der zügen steht immer, nur einstieg mit „gültiger fahrkarte“ ihre war nicht gültig, somit grundsätzlich 40 euro.

wenn sie diese nicht bezahlen, bekommen sie mehrere mahnungen. erstmal ohne gebühr. dann mit mahngebühr. und dann geht es zum inkasso und in die schufa und später strafanzeige und verhandlung. auch wegen 40 euro. leider. das ganze dauert dann natürlich etliche wochen bis es soweit ist. aber ich würde es bezahlen und es als lehrgeld betrachten.

beim autofahren ist es im ausland zum beispiel das selbe. wenn sie geblitzt werden mit 100 km/h auf der straße in spanien und die sagen ihnen hier dürfen sie nur 80 fahren, ist es egal ob sie es wussten oder nicht. zu schnell ist zu schnell. dann muss man sich kund tun wo man wie schnell fahren darf. kann ja dann jeder raser sagen „habe ich nicht gewusst“

sie müssen wirklich besser die konditionen lesen.

ich wünsche ihnen alles gute

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich sehe das im Nachhinein ein - keine Frage. Wenn ich die finanziellen Mittel hätte, würde ich es auch sofort bezahlen.

Zitat
„wenn man es nicht weiß, muss man sich vorher erkundigen“…„an der zügen steht immer, nur einstieg mit „gültiger fahrkarte“ ihre war nicht gültig, somit
grundsätzlich 40 euro.“

Die Bahn ist in meinen Augen dazu verplichtet, wenn Sie schon ein automatisierten Kartenverkauf machen, mich darauf am Automaten hinzuweisen, dass das Ticket erst ab um 9 gilt und dies nicht nur auf das Ticket zu drucken. Dieser Hinweis „muss“ dem Kunden beim Kauf gegeben werden. Ich sollte wohl lieber den 2 Euro Aufschlag bezahlen, damit mich die Mitarbeiterin am Schalter darauf hinweist/ oder auch nicht. Man darf dieses Wissen nicht vorraussetzen - das ist Blasphemie.

Zitat
"…beim autofahren ist es im ausland zum beispiel das selbe. wenn sie geblitzt werden mit 100 km/h auf der straße in spanien und die sagen ihnen hier dürfen sie nur 80 fahren, ist es egal ob sie es wussten oder nicht. zu schnell ist zu schnell. dann muss man sich kund tun wo man wie schnell fahren darf. kann ja dann jeder raser sagen „habe ich nicht gewusst“…„sie müssen wirklich besser die konditionen lesen.“

Da stehen auch unübersehbar Schilder an der Strasse, worauf steht, dass ich nur 80 fahren darf!

Wie stehen Sie zu dem Verhalten des Schaffners, der eindeutig Aufnahmefehler gemacht hat und nicht nach meinen Zielbahnhof gefragt hat?

Lehrgeld - ja genau, ich wusste nicht, dass die Bahn nun unter die Bildungseinrichtungen gegangen ist. In meinen Augen ist das Abzocke der Pendler, mehr nicht.

Desweiteren kann ich nur sagen, dass ich aufgrund meiner Erfahrungen, da ich oft Bahn fahre und stets dafür zahle, die Politik und das Geschäftsmodell der Bahn, sowie dass Verhalten ihrer Mitarbeiter, als sehr unhuman und ungesellschaferisch verachte. Es kann nicht sein, als Kunde so behandelt zu werden. Und jeden Kunden als Schwarzfahrer abzustempeln, obwohl er gewollt war zu bezahlen. Natürlich ist dies eine Wertung, doch die Sparpläne der Bahn hat es eher von einer alternativen, umweltfreundlicher und sozialer Beförderungsmethode zu einer rein kapitalistischen und diktatorisch veranlagten Verein gemacht, die ihrer Name unwürdig und fast schon monopolistisch erscheint.

Viele Grüße und einen schönen Tag

Hallo Matthias,

unwissenheit schütz nicht vor strafe. deswegen wird das amt nicht den fehlenden hinweis beim ticketkauf anerkennen. zudem dürfen „mittelose“ menschen nicht einfach kostenlos dienstleistungen in anspruch nehmen.
möglich zuschläge/freigrenzen müssen vor der fahrt beantragt werden.

auch wenn ein falscher endbahnhof eingetragen wurde, die fahrt war sowieso vor 9 uhr.

wenn du nicht pünktlich zahlst, dann kommt es zu einem mahnverfahren. mahngeführen findest du wohl auf der webseite der bahn.

vielleicht schickst du dem amt einen brief mit dem hinweis, das auf einer falschen basis (endbahnhof) dein ticket für ungültig erklärt wurde. plus den hinweis, dass das mahnverfahren bis zur klärung eingestellt werden soll.
hinweise auf stundet/kein geld/arm bringen nichts.

aber versprechen kann ich es dir nicht, ob dass alles was bringt. vielleicht verschleppst du nur zeit und zahlst später mehr?!?!

vg
chris

Hallo Matthias,

sie haben geschrieben das sie IMMER dieses Hopperticket benutzen, dann müssten sie auch wissen das dieses erst ab 9 Uhr gültig ist. Normalerweise müsste ich, wenn ich Schaffner wäre, in diesem Fall von „Vorsatz“ ausgehen.
Es ist generell so, das die Zugbegleiter seit dem April 2007 nur noch Fahrpreisnacherhebungen von 40€ oder mehr ausstellen dürfen. Egal um welchen Grund es sich handelt. Wenn ein Reisender warum auch immer keinen ordnungsgemäßen Fahrschein für die Fahrt besitzt, wird eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt.
Dann haben sie zwei Wochen Zeit um dieses Geld an die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Dabei gibt es keine Freigrenzen.
Wenn sie die zwei Wochen nicht einhalten kann es passieren das auf die geforderte Rechnung jede Woche eine Mahngebühr aufgeschlagen wird.
Also am besten bezahlen und dann hat sich´s.

Lg Dr.Tomsky