Hallo
Angenommen eine Person hat letztes Jahr eine Bahn Card gekauft, diese ist jetzt abgelaufen und derjenige wollte nicht nochmal eine kaufen, bekommt aber automatisch eine neue inclusive Zahlungsaufforderung zugeschickt. Kann er diese von ihm nicht bestellte Bahn Card einfach wieder zuruecksenden. Sie wurde auch noch nicht benutzt.
Waere nett wenn mir jemand was dazu schreiben koennte.
Danke!
jima
Hallo,
es wäre wichtig zu prüfen, ob die Person nicht mit der DB einen Vertrag über ein Bahncardabo abgeschlossen hatte. Dann wären nämlich Kündigungsfristen zu beachten gewesen.
vgl. AGB https://www.bahncard-service.de/bahncard/show_agbs?b…
2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 3 Wochen vor Ablauf der alten BahnCard 25/BahnCard 50 wird die neue BahnCard 25/BahnCard 50 zugesandt…
Ansonsten kann natürlich versucht werden, die Sache mit dem nächstgelegenen DB-Reise-Service abzuklären.
Ciao R.
ps.: Die Person soll darauf achten, Verträge in Zukunft durchzulesen, bevor diese unterschrieben werden.
Hallo,
falls es Probleme gibt, sollte jemand genau prüfen, ob sich die Einzelheiten bei der Bahncard (Preis, Nutzungsbedingungen) wesentlich geändert haben. Vielleicht kommt jemand ja so aus dem Abo-Vertrag, wenn dieser Jemand darauf besteht, die Bahncard zu den alten (und wie ich die DB kenne) wesentlich besseren Bedingungen zu bekommen.
Gruß
M.
ja, vor dieser miesen Reform war es so, dass wenn das Jahr vorbei war die Bahn Card einfach abgelaufen war und basta. Man bekam einen netten Brief in dem stand, dass die Bahn Card bald ablaeuft und man sich doch eine neue holen sollte. Ich finde das mit dem Abo ehrlich gesagt kriminell.
vg jima