Bahn stellt falsches Ticket aus - Erstattung Flug?

Guten Tag, mir ist folgendes passiert. Ich hatte eine Zugfahrt von Lemberg (Ukraine) nach Hannover bei der Deutschen Bahn vor einigen Wochen am Schalter eines DB Reisezentrums gekauft. Als ich gestern (Sonntag, 10. Juni) früh um 07:10 die Zugfahrt antreten wollte, sagte mit der Schaffner der polnische Bahn (der Zug fuhr zwischen Lemberg und Krakau) dass der Zug reservierungspflichtig sei, ich aber nur ein normales Ticket besitze und deswegen nicht in den Zug darf. Eine kurzfristige Reservierung war nicht mehr möglich, da er schon komplett ausgebucht war. Auch der Zug am nächsten Tag wäre auch nicht schon ausgebucht, die frühste möglich Reise wäre 2 Tage später am Dienstag gewesen. Da ich aber am Montag bereits wieder bei der Arbeit erscheinen musste, war dies keine Option. Deswegen habe ich mir kurzfristig ein flugticket besorgt, was aber über 600 Euro gekostet hat (was günstigers war aufgrund der kurzfristigen Buchung nicht möglich).
Meine Frage lautet nun: Kann ich von der deutschen Bahn nun die Flugkosten erstattet bekommen? Der Fehler lag meiner Meinung nach eindeutig auf Seiten der deutschen Bahn, die mir ein Ticket ausgestellt hat, das nicht gültig war! Auch ca. 20 andere Reisende aus Deutschland hatten das selbe Problem mit fehlerhaften Tickets ausgestellt von der deutschen Bahn.
Aufgrund meiner beruflichen Verpflichtung war ein Flug alternativlos.
Wie groß sind die Chancen dass die Deutsche Bahn mir das Geld für den Flug erstattet? Wie sollte ich dabei am besten vorgehen?

Ich würde direkt einen Anwalt fragen. Alles andere wäre bei dieser Summe aussichtslos zu versuchen.

Wenn es an einer Fahrkarte ohne Reservierung lag und die DB das so verkauft hat muss man das erst einmal beweisen. Oft drucken sich die Leute vorbestellte Fahrkarten am Automaten aus und vergessen die Hälfte.

Hallo Arnold
Na, das war ja eine Meisterleistung der Bahn. Iss ja ärgerlich.
Ich denke deine Karten sind da leider relativ schlecht den gesamten Betrag von der Bahn zu bekommen.
Es ist richtig, eine Reservierungspflicht hätte von der Bahn berücksichtigt werden müssen - mindestens als Serviceleistung, da du das als Kunde oft nicht überblicken kannst. Ob sie allerdings zwingend darauf hinweisen muss (oder ob das nur Service ihrerseits ist), oder ob hier der Reisende letztendlich verpflichtet ist sich über die Bedingungen zu informieren, weiss ich leider nicht.
Da du hier nicht der einzige mit dem Problem bist, könntet Ihr hier als Gruppe evtl. eine grössere Chance haben. Ich gehe allerdings mal davon aus, dass ihr euch da nicht als Gruppe mit der Bahn auseinandersetzt, sondern nur als Einzelperson.
Die Bahn hat meiner Ansicht nach zwar grundsätzlich die Pflicht ihre eigenen Fehler zu beheben, allerdings hat sie auch das Recht darauf selber zu entscheiden WIE sie das tut. Sie also im Nachhinein zu informieren was sie zu bezahlen hat, wird hier nicht genügen.
Ich vermute, dass du im besten Falle von der Bahn einen Reisegutschein über 30-50% des Flugpreises erhalten wirst - diese Schätzung beruht allerdings nur auf Bauchgefühl.
Ich empfehle dir, den Interessenverband „proBahn“ zu kontaktieren. Die setzen sich für die Interessen der Kunden ein, wozu dein Fall meiner Meinung nach auch gehört. Ich könnte mir vorstellen, dass man dort Erfahrungen mit solchen Themen hat.
Generell zur Info: Die Reservierungspflicht besteht im Ausland häufig mal - vor allem bei Langstreckenfahrten. Die polnische Bahn ist da somit keine absolute Ausnahme. Ich weiss konkret von einigen italienischen Zügen, die auch reservierungspflichtig sind.
Ich drücke dir die Daumen!

Ohne das ich jetzt Jurist bin, denke ich, daß es schwer wird, der DB nachzuweisen, daß Sie Dir das falsche Ticket verkauft haben. Wenn Du dies natürlich nachweisen kannst, würde ich einfach mal nachfragen.
Wiegesagt, wie es rechtlich genau aussieht kann ich Dir nicht sagen. Sorry.

Zunächst einmal solltest Du sämtliche Unterlagen einreichen (als Kopie selbstverständlich)- Dies würde ich am besten in dem Reisezentrum machen, wo auch die Fahrkarten gekauft wurden. Hier wird man Dich bitten, in schriftlicher Form die Situation zu schildern und dort können die Unterlagen auch an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Wie letztendlich die Entscheidung ausfällt, ist schwer zu sagen. Wenn ein Reisezentrum auf der Strecke, wo Du hängengeblieben bist, gewesen ist, hättest Du dort gleich vorsprechig werden sollen. Ich wünsche Dir viel Glück