Die Situation ist wie folgt:
Der Perso auf dem das Zugticket ausgestellt wurde ging verloren. Die Schaffnerin notierte sich die ganze Sache und leitete dies weiter. In der Zwischenzeit ist man 3 Monate nicht zu Hause und bekommt den Bescheid, dass man eine Kopie des Persos innerhalb 14 Tagen einschicken muss, ansonsten kommen immense Nachzahlungen auf einen zu. Natürlich geht dies dann in 3 Monaten weiter bis zum Rechtsanwalt der Bahn, bei dem wiederum Bearbeitungsgebühren etc. anfallen. Nach 3 Monaten öffnet man die Briefe erst und muss das Geld überweisen. Eine Reklamation mit gültiger Persokopie wird jedoch abgelehnt, da die 14 Tage überschritten sind. Ist dies eine gesetzliche Lage, gegen die man klagen kann, um das Geld wieder zurück zu bekommen?
Klagen kannst du immer. Ob du gewinnst kann dir hier niemand sicher beantworten! Versuchen kannst du es natürlich. Das finanzielle Risiko liegt aber zunächst bei dir. Kannst du irgendwie 100% sicher beweisen, dass du 3 Monate am Stück nicht daheim warst?
Wenn ja: Warum hast du a) keinen Nachsendeauftrag gestellt oder b) niemand beauftragt deine Post zu öffnen und dich bei wichtiger Post zu informieren oder c) den Nachsendeauftrag nicht an eine verwandte Person ausgestellt, die dann immer die Briefe öffnet und dich während deiner Reise informiert (SMS, Anruf, E-Mail usw.).
Also so wirklich glaube ich dir deine „totale“ Abwesenheit nicht.
Das ist blöd wenn der personalausweiß verloren geht… doppelte arbeit…!
Em hätte diese person sich nicht anderst ausweisen können…
*Führerschein
*EC Karte
Die person um die es geht hatt wohl einen echten Streber Schaffner erwischt…|_O_|
Ich kenne jemanden… (eine Person) die ist schonmal mit einem kinderticket bahn gefahren…
Weil diese Person es nicht verstehen konnte das ein 2.klasse oneway ticket genauso viel kostet wie damals hin und zurück…
Ich mag ihn… er ist cool… er hat allen gezeigt das man nichts sehen kann… an dem service der bahn!!!
Ich würde der person raten zu einem rechtsberater zu gehen und genau nach zu fragen, wie auch erleutern… die situation…
Und falls du vor gericht musst oder gehst…!
Frage mal bitte: Warum die DB pleite? Ich meine die haben die strecken bauen und ausbauen lassen… oder was…
Ist genau das gleich wie mit der Telekom… nur in rot…!
Ich glaube die treiben sich mit absicht in die miesen damit sie beim verkauf interessenten finden…! Aber ist nur ne vermutung :G
Dies ist eine juristische Frage und ich bin kein Jurist. Allerdings gebe ich folgendes zu bedenken: zum einen kann man einen Antrag auf versetzung in den vorigen Stand stellen (soll heißen, ich war gar nich in der Lage, weil ich abwesend war und n un bin ich wieder da und kümmere mich sofort um das Problem).
Wenn der Perso weg ist, wie kann man denn dann innerhalb 14 Tagen die Koipie eines Perso nachreichen?
Auf der anderen Seite muß ich natürlich sicherstellen, daß während meiner Abwesenheit wichtige Dinge erledigt werden (Miete z.B. muß ja auch bezahlt werden, da kann man auch nicht sagen, ich zahle erst, wenn ich wieder da bin!).
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Ich würde versuchen, die sachlage telefonisch oder schriftlich bei der Bahn darzulegen und auf Kulanz hoffen.
Gruß HP2599
Kurz zur Info: Die drei vorangegangenen Antworten stammen offensichtlich von vermeintlichen Experten aus der ehemaligen Expertenanfrage. Sie sind alle drei mehr oder weniger Müll. Ich empfehle dir, bei Anfragen dazuzuschreiben, dass du nur Antworten aus dem Forum heraus wünschst.
Hier nun meine Antwort (aus dem Forum, für das Forum):
Der Perso auf dem das Zugticket ausgestellt wurde
Ich vermute, es ging um eine Online-Ticket und für die Identifikation wurde ein Personalausweis angegeben.
Die Schaffnerin notierte sich die ganze Sache und
leitete dies weiter. In der Zwischenzeit ist man 3 Monate
nicht zu Hause und bekommt den Bescheid, dass man eine Kopie
des Persos innerhalb 14 Tagen einschicken muss, ansonsten
kommen immense Nachzahlungen auf einen zu. Natürlich geht dies
dann in 3 Monaten weiter bis zum Rechtsanwalt der Bahn, bei
dem wiederum Bearbeitungsgebühren etc. anfallen. Nach 3
Monaten öffnet man die Briefe erst und muss das Geld
überweisen.
Man muss schon in gewisser Weise dafür sorgen, dass die Briefe weitergeleitet werden oder eine Vertrauensperson sich darum kümmert.
Eine Reklamation mit gültiger Persokopie wird
jedoch abgelehnt, da die 14 Tage überschritten sind. Ist dies
eine gesetzliche Lage, gegen die man klagen kann, um das Geld
wieder zurück zu bekommen?
Die Rechtslage ist so, dass du letztendlich ohne gültiges Ticket unterwegs warst. Denn ein Ticket ist dann gültig, wenn alle Identifizierungsmerkmale, die von den Beförderungsbedingungen gefordert werden, vorgezeigt werden können. Ist das nicht der Fall, gilt (wenn überhaupt) § 12 Abs. 3 EVO: „Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.“
Die Bahn ist mit 14 Tagen sogar darüber hinaus gegangen. Insofern ist die Forderung der Bahn dem Grunde nach berechtigt. Übrigens: Die Bahn klagt vielleicht gegen den Fahrgast und wenn der Fahrgast nicht zahlt, geht es ggf. vor Gericht.
Okay, danke dir. Dann is das Geld wohl gut bei der Bahn angelegt 
Der Perso auf dem das Zugticket ausgestellt wurde ging
verloren.
Das ist tragisch.
Man könnte beim nächsten Mal vielleicht eine weniger wertvolle Schreibunterlage verwenden, auf der das Ticket ausgestellt wird.
Servus,
Du hast dich noch nie damit beschäftigt, wie online-Tickets (nicht nur bei der Bahn) funktionieren? Kann das sein?
Übrigens: Schaffner gab es bei der Bahn schon nicht mehr, als diese noch Bundesbahn hieß.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
ups sry…
willst du damit etwa sagen das sich die bahn privatisieren musste um kein provite erziehlen zu dürfen und die unkosten einfach zu hoch waren beim ausbau der strecken und der waggons…
und ja ich habe auch schonmal online ein ticket erworben…
sry
Hallo,
ich will damit sagen, dass Deine Vorschläge, sich mit irgendwas anderem zu identifizieren als mit dem, was man beim Buchen des online-Fahrausweises angegeben hat, überhaupt nicht funktionieren können.
Da gibt es keinen Ermessensspielraum des Zugbegleiters - wie soll der denn feststellen können, dass nicht mit drei Ausdrucken der selben Fahrkarte drei Leute unterwegs sind?
Ganz unabhängig davon wird der Fahrausweis zu bestimmten Bedingungen gebucht - die kann man einhalten, oder man lässt es bleiben.
Heißer Tip: Wenn man vor Fahrtantritt feststellt, dass man seinen Perso oder seine Kreditkarte aus Versehen weggeschmissen oder verschluckt hat, ruft man bei der Bahn an und sagt, was Sache ist - dann wird die online-Fahrkarte gesperrt, und man bekommt einen Code, mit dem man die gebuchte Fahrkarte am Automaten ausdrucken kann.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Als Nichtjurist mit einem denke ich brauchbaren juristischen Grundverständnis sehe ich es ähnlich wie andere Antwortende: Ich denke (leider) auch, dass dass deine Erfolgschancen schlecht sind. Die Bahn durfte mit deiner Erreichbarkeit unter deiner Adresse rechnen und hatte Anspruch auf eine Nachforderung der Informationen, da du diese ja bei der Fahrt nicht liefern konntest. Klagen kannst du, aber ich denke du solltest dir diesen Aufwand sparen, ist doch schon ärgerlich genug das Ganze.
Gruss, Nina