Bahn: Ungültige Reservierungen wg. Ersatzzug ICE

Guten Tag,
gestern Abend bin ich von München nach Hamburg gefahren und hatte mir vorab eine Fahrkarte mit Sitzplatzreservierung gekauft. Allerdings stellte ich dann am Bahnsteig fest, das ich meinen angegebenen Wagen nicht finden konnte, das mein Zug ausgetauscht wurde und ein anderer nummerierter Ersatzzug bereitstand. In diesen waren allerdings keine Reservierungen mehr zu erkennen, nur ein „Ggf. reserviert“ leuchtete über allen Plätzen des Zuges. Die Zugbegleiter sagten immer wieder durch, das die Reservierungen ungültig seien. Meine Frage: Kann man die 2,50 bzw. 4,00 € für die Reservierungen eigentlich zurückfordern, und wenn ja, wie?? Vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung
Miriam

Hallo Miriam,
ich kann dir deine Frage leider auch nicht wirklich beantworten - ich habe nur eine Vermutung:
Ich kann gut verstehen, dass du dein Geld zurück haben möchtest, wenn deine Reservierung ungültig wird. Leider vermute ich, dass diese Reservierung an den Wagen geknüpft ist. Kann der Wagen aus technischen Gründen nicht eingesetzt werden, so sieht es schwierig aus. Ich vermute, dass Reservierungen einfach so verfallen, sobald ein Wagen nicht eingesetzt werden kann. Die Rückerstattung wäre für die Bahn zu aufwändig. Leider. Ich kann dir nur empfehlen dich direkt an den Kundendienst der Bahn zu wenden und diese Rückzahlung zu fordern. Die Website der Bahn bietet bestimmt eine Kontaktadresse. Im Reisezentrum wird man dir nämlich leider wohl nur eine Visitenkarte in die Hand drücken und sagen „wenden sie sich an die dort“. Gutes Gelingen!
Nina

Hallo,

je nach dem wo sie die Reservierung gemacht haben (online oder am Schalter) können sie sie dort auch wieder zurück geben. Eigentlich müßte im System gespeichert sein das es ein Ersatzzug war.
Wenn sie es online gebucht haben dann übers internet zurückfordern und alles andere im reisezentrum.

gruß

Selbstverständlich ist es möglich, sich die Kosten der nicht eingehaltenen Reservierung rückerstatten zu lassen. Allerdings hättest Du Dich in diesem Fall zunächst an das Zugpersonal wenden müssen, die auf die Reservierung einen entsprechenden Vermerk gemacht hätten. Trotzdem würde ich versuchen,im Reisezentrum die Kosten erstatten zu lassen.

Hallo,

da müssten sie sich bitte an das Reisezentrum der Bahn wenden, da diese Sachen speziell von DB Fernverkehr sind.
Ich kann ihnen dazu leider nichts sagen.

Danke für ihre Anfrage

Hallo Miriam,

ich habe deine Frage eben erst beim herumstöbern gefunden und wahrscheinlich ist sie nicht mehr aktuell. Trotzdem kann ich dir zumindest sagen, was definitiv richtig ist (auch wenn dein reservierter Sitzplatz in Zukunft hoffentlich immer mit dabei ist).

In dem von dir geschilderten Fall wendest du dich zunächst an einen der Zugbegleiter. Wenn du die Reservierung bar bezahlt hast (zum Beispiel im Reisezentrum), kann er dir den Betrag direkt im Zug auszahlen (wenngleich dazu leider einige zu faul sind). Zumindest kann er/sie dir aber einen Vermerk auf die Fahrkarte schreiben, dass dein Platz nicht vorhanden war. Damit kannst du dir die Reservierungsgebühr dann im Reisezentrum zurück erstatten lassen.

Liebe Grüße und gute Fahrten
Christian

Hallo,
ja, kannst Du zurückfordern. Entweder am Schalter bei dort oder am Automaten gekauften. Bei Reservierung übers Internet solltest Du Dich an die Online angegebene Stelle werden.

Hallo,
leider sieht die Realität anders aus:
auch bei mir kam ein Ersatzzug ohne die Wagennummer meiner Reservierung und Hinweisen: ggf. freigeben …
Antwort auf meinen Erstattungsantrag:

Reservierungen:
Wert der Reservierungen: 0,00 EUR
Erstattungsbetrag Reservierungen 0,00 EUR
Das Entgelt für Sitzplatzreservierungen wird laut Tarifbestimmungen nicht erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

100 oder 200 x 4,00 Euro ohne die Reservierung einzulösen … gute Einnahmequelle für die Bahn.

Guten Tag,