Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin vor kurzem mit dem regionalzug gefahren. leider habe ich meine fahrkarte nicht gefunden und habe versehentlich, da ich dachte man darf am sonntag zu 2. mit einer regiokarte fahren, die regiokarte meines freundes vorgezeigt (der auch mit mir gefahren ist). von der zuständigen kontrolleurin wurde mir mitgeteilt, dass es sich hier um betrug meinerseits handelt. das war mir so nicht bewusst. da ich ja eine fahrkarte habe (könnte ich im nachhinein vorzeigen) nun wollte ich fragen wie ich mich nun zu verhalten habe und was mich an strafe erwarten kann.
Hallo,
kann man so nicht sagen, kommt darauf an, von wo bis wo du gefahren bist.
Vielen „Verbünde“ haben eigene Regeln.
Wenn der „normale Bahntarif“ (BB) anzuwenden ist,
stimmt es, was die Kontrolleurin sagte:
Vorzeigen einer „fremden“ Fahrkarte ist Betrug.
Daher ist EVO §12/4 anzuwenden.
(EVO findest du im Internet)
Würde sagen 40 Euro. (Zivilrechtlich)
Kann sein, das die Bahn Strafantrag gegen dich
wegen Betruges stellt.
(1. Mal erfasst = wahrscheinlich nicht)
Aber den "Rechnungsbetrag musst / solltest du bezahlen!
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Hallo,
also die Dame hatte in jedem Fall recht. Wie es dazu kam, dass Sie die Karte Ihres Freundes vorgezeigt haben, ist in diesem Fall egal. Für sie besteht der begründete Verdacht, dass Sie ihr eine „Lüge“ auftischen wollten. Dass Sie eine Fahrkarte besitzen, konnten Sie ja zu dem Zeitpunkt nicht nachweisen. Ich nehme an, Sie haben von der Dame eine Fahrpreisnachlösung erhalten für 40,00€ ? Oder was hat sie getan. Wenn sie Ihnen die Rechnung ausgestellt hat, bitte gehen Sie mit dieser und Ihrer gültigen Fahrkarte (ihre eigene) zum nächsten Fahrkarten Schalter, in der Regel an jedem größeren Bahnhof. Dann wird der Betragt in der Regel áuf 7,00 € runtergesetzt. Die 7,00€ sind dann die Bearbeitungsgebühr. Wenn Sie Ihre Fahrkarte immer noch nicht gefunden haben, würde ich Ihnen dringend empfehlen den offenen Betrag zu überweisen. Sonst wird die Bahn nach 1 Mahnung eine Anzeige schreiben.
Sonst wird erstmal mnichts passieren. Ihre Daten werden in Baden- Baden bei der Bahn gespeichert. Und wenn Sie öfter gemeldet werden, dann wird die Bahn evt. auch andere Wege gehen.
Machen Sie sich keine Sorgen bei den ersten 1-2 mal passiert da noch nicht so viel. und Sie haben ja einen Fahrschein. Zeigen Sie Ihn bei einer Bahnstelle vor, dann wars das.
Oder schicken Sie eine E-Mail. da müsste ganz unten auf der Rechnung einen E-Mail Adresse stehen. Einfacher ist es aber am Schalter.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann einfach schreiben.
ich muss zugeben, damit kenne ich mich gar nicht aus. Wahrscheilich ist es am
besten, wenn du dich mal bei einem Rechtsanwalt erkundigst - alles was ich jetzt
vermuten könnte, hätte leider keine fundierte Grundlage.
Viel Glück!
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Hallo mrvaporus,
das ist momentan nicht so leicht für mich nachzuvollziehen, da mir bei diesem Fall wichtige Daten und Fakten fehlen. Wie z.B. war das in einem Verkehrsverbund, wenn welcher!!, hat die Schaffnerin Dir eine Fahrpreisnachforderung ausgestellt, wenn welche Begründung!!,war das in einem Zug der DB oder in einem Zug der Privatbahngesellschaft?, was hatte dein Freund genau für eine Fahrkarte (persönliche,übertragbare, mit o. ohne Lichtbild usw…). Diese Sachen sind für mich so wichtig, da es bei der Bahn sowie in diversen verschiedenen Verkehrsverbünden und Bundesländer etliche verschiedene Tarifregelungen und Sonderregelungen gibt! Und mein Fachgebiet erstreckt sich im Groben nur auf das Bayerische bzw Oberbayerische Gebiet der DB Regio.
Auf den ersten Blick könnte ich nur sagen, da ich davon ausgehe das die Schaffnerin dir eine Fahrpreisnachforderung ausgestellt hat(40€), du deine Fahrkarte entweder nachreichen, oder so wie es in Bayern ist an die zuständige Bearbeitungsstelle nur eine Kopie deines Fahrscheins den du zu dieser Zeit hattest, dorthin schickst. Dann hat sich die Sache normal erledigt. Jedoch eine Bearbeitungsgebühr von meist 7€ wird dir wahrscheinlich nicht erspart bleiben.
Hoff ich konnte Dir helfen…ansonsten fragen!