Guten Morgen,
angenommen Arbeitgeber A stellt Arbeitnehmer B für seine Tätigkeit eine BahnCard zur Verfügung. Diese ist wie allgemein üblich direkt auf den Arbeitnehmer ausgestellt. Nun verlässt Arbeitnehmer B das Unternehmen, die BahnCard ist jedoch noch 10 Monate gültig. Hat Arbeitgeber A das Recht die BahnCard „einzuziehen“ oder kann er auf anteiligen Kostenausgleich durch Arbeitnehmer B bestehen (sofern dieser die Karte weiternutzen möchte)?
Danke und Grüße
Cora
Guten Morgen,
Hat Arbeitgeber A das Recht die BahnCard
„einzuziehen“ oder kann er auf anteiligen Kostenausgleich
durch Arbeitnehmer B bestehen (sofern dieser die Karte
weiternutzen möchte)?
Der AG hat sie doch komplett bezahlt. Oder nicht?
Also zumindest kann sie der AN nicht einfach so behalten. Aber wie man sich da einigt, ist (wenn nichts dazu vertraglich geregelt ist) Sache zwischen AG und AN.
MfG
Guten Morgen,
Hat Arbeitgeber A das Recht die BahnCard
„einzuziehen“ oder kann er auf anteiligen Kostenausgleich
durch Arbeitnehmer B bestehen (sofern dieser die Karte
weiternutzen möchte)?
Der AG hat sie doch komplett bezahlt. Oder nicht?
Ja hat er.
Also zumindest kann sie der AN nicht einfach so behalten. Aber
wie man sich da einigt, ist (wenn nichts dazu vertraglich
geregelt ist) Sache zwischen AG und AN.
Mh, einigen ist mit Arbeitnehmer B schon immer schwierig gewesen …
Trotzdem Danke, Gruß, Cora
MfG
Mh, einigen ist mit Arbeitnehmer B schon immer schwierig
gewesen …
Also mir ist noch unklar worauf das hinauslaufen soll, aber man kann auch den AN nicht zwingen die Bahncard zu „kaufen“ nur weil sie der AG vielleicht nicht mehr ohne AN verwenden kann. Vertragliche Vereinbarungen dazu gibts ja scheinbar nicht(?).
? Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn der AG für den AN z.B. ein LapTop kauft bleibt es doch auch Besitz des AG. Ist das bei einer BahnCard anders? Es geht ja nicht darum den AG zu irgendwas zu zwingen, es war lediglich eine Frage ob das möglich ist um ihm die Weiternutzung zu ermöglichen - oder ob er diese wieder abgeben muss.
Denn es kann ja nicht sein dass besagter AN auf Kosten des AG durch die Republik reist.
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Hi,
Denn es kann ja nicht sein dass besagter AN auf Kosten des AG
durch die Republik reist.
Tut bzw. täte er ja nicht. Er erhält auf den Ticketpreis lediglich einen Rabatt (ich gehe davon aus, dass es sich NICHT um eine BC100 handelt). Dafür muß aber der AG nichts bezahlen (das Ticket), was er nicht schon bezahlt hat (nämlich die BC).
Es verhält sich aber nunmal so, dass
- Die Bahncard personalisiert ist und damit für den AG wertlos
- Die Bahncard im Voraus bezahlt ist und eine Rückerstattung für nicht genutzte Monate nicht vorgesehen ist
Insofern wäre eine bilaterale Einigung zwischen den beiden eine gute Maßnahme.
Sollte hinter der BC ein Zahlungsverfahren hinterlegt sein, dass sich eines Kontos des AG bedient, sollte der AG dies allerdings zum Ausscheiden des AN auf jeden Fall ändern 
Viele Grüße
Bonsai
aber
man kann auch den AN nicht zwingen die Bahncard zu „kaufen“
nur weil sie der AG vielleicht nicht mehr ohne AN verwenden
kann. Vertragliche Vereinbarungen dazu gibts ja scheinbar
nicht(?).
Wenn der AG für den AN z.B.
ein LapTop kauft bleibt es doch auch Besitz des AG. Ist das
bei einer BahnCard anders?
Nö. Und ich hab auch nichts Gegenteiliges behauptet.
Es geht ja nicht darum den AG zu
irgendwas zu zwingen, es war lediglich eine Frage ob das
möglich ist um ihm die Weiternutzung zu ermöglichen - oder ob
er diese wieder abgeben muss.
Hä? Was muss der „AG“ abgeben? Ich glaub du verwechselst hier „AG“ und „AN“.
Denn es kann ja nicht sein dass besagter AN auf Kosten des AG
durch die Republik reist.
Auch das hab ich nicht behauptet. Klar gehört die card dem AG , aber er kann ja nichts mehr damit anfangen. Wenn der AN sie weiter nutzen möchte, dann kann er nicht erwarten, dass der AG sie ihm schenkt. Wenn sie der AN aber nicht mehr nutzen möchte, dann kann man ihn auch nicht zwingen die card zu übernehmen.
Ist es jetzt verständlicher?
warum?
Hallo cora,
ähm, wir reden hier von einer hundsgewöhnlichen Bahncard, die der Arbeitgeber A dem Herrn B mal gekauft hat? Also so eine die einmalig x Euro kostet und wo man dann y% auf jedes Bahnticket kriegt? Die aber auf Herrn B ausgestellt ist. Nun kann A aber mit der Karte nix mehr anfangen, weil sie persönlich auf B ausgestellt ist, richtig?
Was um alles will denn dann A mit der Karte? Ich mag naiv sein, aber nur wegen der Befriedigung „ICH (=A) kann nix damit anfangen, aber DEM (=B) gönne ich sie auch nicht“ kann’s doch nicht sein? Was übersehe ich hier?
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
Was übersehe ich hier?
Das evtl. - mangels klarer Regelung dazu - der nächste AN und der übernächste und … auf die Idee kommen könnte, dass der AG ja dem Herrn A damals die card „geschenkt“ hat und dass das ja dann auch weiter funktionieren könnte/müsste/sollte.
MfG