Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitgeber hat mich in den vergangenen Jahren mit einer BahnCard100 ausgestattet. Diese wurde verwendet für
a) Dienstreisen
b) Wochenend-Heimfahrten im Sinne der doppelten Haushaltsführung
c) private Zwecke
Die Summe aus a) und b) überstieg dabei immer den Wert der BahnCard und war daher versteuerungsfrei.
Mit den Änderungen der Steuerregelung ab 2014 ist nun das Steuerbüro meines Arbeitgebers an mich herangetreten mit der Behauptung, dass b) nichtmehr einkalkuliert werden darf. Dies würde bedeuten, dass ich den geldwerten Vorteil entrichten muss, was bei 50% der BahnCard-Kosten ein nicht unerheblicher Anteil ist.
Ist dies korrekt? Ich finde dazu in den zahlreichen Informationen im Internet keine Grundlage dafür.
Über Infos freue ich mich.
Viele Grüße,
Addi