BahnCard bei doppelter Haushaltsführung ab 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitgeber hat mich in den vergangenen Jahren mit einer BahnCard100 ausgestattet. Diese wurde verwendet für
a) Dienstreisen
b) Wochenend-Heimfahrten im Sinne der doppelten Haushaltsführung
c) private Zwecke

Die Summe aus a) und b) überstieg dabei immer den Wert der BahnCard und war daher versteuerungsfrei.

Mit den Änderungen der Steuerregelung ab 2014 ist nun das Steuerbüro meines Arbeitgebers an mich herangetreten mit der Behauptung, dass b) nichtmehr einkalkuliert werden darf. Dies würde bedeuten, dass ich den geldwerten Vorteil entrichten muss, was bei 50% der BahnCard-Kosten ein nicht unerheblicher Anteil ist.

Ist dies korrekt? Ich finde dazu in den zahlreichen Informationen im Internet keine Grundlage dafür.

Über Infos freue ich mich.

Viele Grüße,
Addi

Mit den Änderungen der Steuerregelung ab 2014 ist nun das
Steuerbüro meines Arbeitgebers an mich herangetreten mit der
Behauptung, dass b) nichtmehr einkalkuliert werden darf. Dies
würde bedeuten, dass ich den geldwerten Vorteil entrichten
muss, was bei 50% der BahnCard-Kosten ein nicht unerheblicher
Anteil ist.

M.E. ist die Rechtslage hier korrekt dargelegt:

http://www.reisekostenabrechnung.org/steuerliche-bet…

Aber sicher wäre die Frage im Brett „Steuern“ besser aufgehoben.