Bahncard-Ermäßigung

Hallo,

da ich in Zukunft lieber mit der Bahn statt mit Mitfahrgelegenheiten fahren möchte, habe ich mir überlegt, eine Bahncard 50 anzuschaffen. Da ich Student bin, kriege ich die auch günstiger - dachte ich! Denn die Bahn erlaubt die Ermäßigung (aus welchen Gründen auch immer) nur für Studenten bis 26 Jahren. Ich bin aber gerade 27 geworden. Da ich aber Zivildienst geleistet habe, müsste diese Zeit doch eigentlich drauf gerechnet werden, denn sonst würde man ja Zivil- (und Wehr-)dienstleistende benachteiligen. So ist es bspw. auch bei der Familienversicherung (TK) gewesen. Weiß jemand, wie das da bei der Bahn läuft?

Danke und beste Grüße,
Jan

Hallo Jan,

  1. ist die Bahn keine Versicherung und
  2. hat die Bahn ihre eigenen Geschäftsbedingungen.

Und die sagen nun mal „bis einschließlich 26. Jahre“. Ohne Rücksicht auf Vaterlandsverteidiger und/oder Verweigerer aus gewissen Gründen/Gewissensgründen. Wobei der Dienst, welcher auch immer, heute eh kein Jahr mehr dauert.

Du wirst also den vollen Preis für die BC50 berappen müssen.

Gruß, Guido

Die Bahn mag ihre eigenen Geschäftsbedingungen haben, aber sie darf zB auch nicht mehr Geld dafür für den Transport von Männern verlangen. Aus rechtlichen Gründen, denn das gesetz schreibt eine Gleichbehandlung vor. Auch dürfen Zivil- oder Wehrdienstleistende nicht benachteiligt werden.
Wenn ich keinen Zivildienst geleistet hätte, wäre ich ja früher mit dem Studium fertig gewesen. So sollte ich 10 Monate länger das Anrecht auf die Vergünstigung haben.
Die Versicherungen sind ja auch nicht staatlich und berücksichtigen das, vermutlich nicht aus reiner Menschlichkeit, schließlich sind es gewinnorientierte Unternehmen.

Die Bahn mag … haben, aber sie
darf nicht … schreibt vor … dürfen nicht benachteiligt werden … Wenn ich :keinen hätte, wäre ich usw.

klarer fall. du solltest die bahn verklagen.

gruß

t.

Ich glaube nicht, dass es das wert wäre. Manchmal hilft es auch, wenn nur solche Leute antworten, die auch helfen wollen.

Viele Grüße,
jan

Seitenhieb?
Hi,

Ohne
Rücksicht auf Vaterlandsverteidiger und/oder Verweigerer aus
gewissen Gründen/Gewissensgründen.

willst du uns mit diesem Seitenhieb verdeutlichen, dass du deine Lebenszeit nicht sinnvoller nutzen wolltest als sie sinnlos bei Y-Reisen zu vergeuden?

VG,
J~

Bahn
ich habe dir geholfen.

du solltest die bahn verklagen, abers wird das nichts. auch wenn du davor zurückschreckst, welchen weg willst du denn gehen?

„ach bitte, geben sie mir doch die karte, auch wenn es ihren regeln widerspricht“

und da du ja felsenfest davon überzeugt bist im recht zu sein, dann tu es auch.

gruß

tiger

Off topic - Re: Seitenhieb?
Hallo J~,

nö, ich sehe das so: Wer zum Bund will, geht zum Bund, wer verweigern will, verweigert. Es sollte nur möglichst jede® seinen Dienst am Volk (in welcher Form auch immer) leisten.

Ich hab übrigens nicht bei Y-Tours angeheuert sondern aus gewissen Gründen … Na, Du weißt schon :smile:

Guido

Hi,

also deine erste Wortwahl „Vaterland“ deutet dann doch auf was anderes hin als „Volk“. Darum nur mein Einwand.

VG,
J~

Hallo,

also als ich beim Bund war und danach Azubi bei der Bahn, also vor 100 Mio. Jahren, gab es die sogenannte BahnCard (W). W stand für Wehrpflichtiger. Die Fahrten nach Hause waren sowieso frei. Aber mit dieser BahnCard (W) konnte man darüber hinaus auch privat für die Hälfte des regulären Fahrpreises fahren. Das heißt, man hatte in der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes quasi eine kostenlose BahnCard. Da wäre es doch ungerecht, wenn man die Zeit später nochmal angerechnet bekäme. Nur weiß ich leider nicht, ob es diese BahnCard (W) noch gibt.

Gruß
Ultra

Tatsächlich
Habe jetzt mal gegoogelt und das hier gefunden:

BAHNCARD IM ZIVILDIENST
ZDL, die per Bahn in Urlaub fahren, erhalten derzeit eine 25%-ige Ermäßigung auf den Fahrpreis bei Vorlage des Zivildienstausweises, analog also zur üblichen BahnCard 25. Der Kauf von reduzierten Fahrkarten ist jetzt auch an den Automaten der DB möglich, im Zug besteht jedoch keine Möglichkeit mehr Fahrkarten beim Zugbegleitpersonal zu erwerben.
http://www.zivil-dienst.info/6infos-zd-stellen.html#…

Insofern denke ich, es wäre ungerecht, wenn die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes die Grenze der Ermäßigung verlängern würde.

Gruß
Ultra

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