Hallo Leute,
ich hatte letztes Jahr eine Bahncard. War eine Schnellentscheidung am Schalter. Dann bin ich letzten Jahr umgezogen und habe meine Kontaktdaten nur in meinem Bahn-online Portal geändert, da ich noch wusste, dass es irgendwas mit nem Abo gab.
Als dann aber dieses Frühjahr meine alte Bahncard auslief und ich nichts hörte und auch in meinem Online Portal der bahn.de nichts finden konnte, dacht ich mir, dass wars wohl mit Abo…
Problem: Habe jetzt einen Brief vom Inkasso Büro.
Meine Fragen:
- habe ich irgendwelche Rechte? Immerhin habe ich meine Daten online hinterlegt, sogar meine Bankdaten. Hätte die Bahn sich einmal bei mir gemeldet, hätte ich das auch bezahlt, aber war ja nicht.
- Die Bahncard ist in meiner alten WG wahrscheinlich irgend wann mal angekommen. Da ich da aber seit fast nem Jahr nicht mehr wohne, habe ich Sie nie bekommen, es stand auch kein Name von mir auf dem Briefkasten. Ergeben sich da irgendwelche Recht für mich?
- Gibt es eine Möglichkeit für mich zumindest die Inkassokosten zu senken?
Besten dank im Voraus!!!
Am besten mit der bahn telefonieren und nachfragen
Inkasso wird generell nicht bezahlt sondern immer nur an den Gläubiger direkt.
Zu Inkasso guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf
hALLO;
erst mal bist Du sicher für Dein Handeln verantwortlich u. solltest wissen, ob Abo ja oder nein oder was Du unterschrieben hast.
Die Bahn hat Dir die Leistung zur Verfügung gestellt um einmal den jurist. Ausdruck zu verwenden. Wenn Du dann umziehst, ist das erst mal Dein Problem. Denn die Bahn kann ja nicht jedem Kunden hinter her laufen wo er denn wann nun steckt.
Was ist aber nun zu tun? Erst einmal schriftlich sofort Widerspruch gegen die Forderung des Inkasso Büros einlegen u. per Einschreib./Rückschein versenden.
Bei d. Bahn hast Du sicher eine Kunden Nr. Die Bahn sofort anschreiebn u. Deine neue Adresse mitteilen, ggf. das Abo mit sof. Wirkung kündigen. Dieses Schreiben auch mit der Bitte einer Abschlußrechnung versehen u. auch genau mitteilen das Du zahlen möchtest.
In diesem Schriftsatz dann auch eine Frist an die Bahn setzen von 7 Werktagen mit festem Datum. Zusätzl. die Forderung des Inkasso bestreiten. Gleichzeitig auch noch einmal auf die Bankdaten in Deinem Account verweisen.
Auch hier Einschreiben /Rückantwort.
Beste Grüße Horst
Hi, danke für Eure Antworten.
Was ist mit der BahnCard, die ist ja anscheinend bei meiner alten WG oder irgendwo, nur nicht bei mir. Habe ich auf diese jetzt noch einen Anspruch?
BG Georg
Die Bahn muss Dir die Leistung zukommen lassen. Du hast in jedem Falle einen Anspruch u. die Bahn muss nachweisen, Dir die Karte zugestellt zu haben u. das Du sie auch bekommen hast.
Gruss Horst
super, danke für die vielen infos.
habe mal bei der Bahn angerufen, die haben tatsächlich unterschiedliche Nutzerkonten. Mein BahnCardkonto lief weiter und ich hatte keine Ahnung, dass die dort nicht meine Adressen von „meinebahn“ übernehmen. Von daher werde ich um die Kosten wohl nicht herum kommen, bekomme aber auch meine BahnCard noch mal zugeschickt. Den Tipp mit der schriftlichen Klarstellung mache ich noch.
Soweit, Danke und beste Grüße
Georg