Bahncard - private nutzung

hallo,

der mitarbeiter fährt beruflich oft mit dem zug. er soll deshalb eine bahncard 50 bekommen.

er behält die karte, da er oft kurzfristig eingesetzt wird. er könnte theoretisch die karte auch für private zwecke einsetzen.

muss die bahncard als gwv versteuert werden

Servus Alexandra,

wenn der Preis der Bahncard weniger ausmacht als der für dienstliche Fahrten durch die Bahncard vom Arbeitgeber eingesparte Betrag, ist die Möglichkeit der privaten Nutzung unerheblich (OFD Hannover 16.11.1992).

Das gilt für alle drei Versionen der Bahncard. Daraus ergibt sich eine der letzten noch vorhandenen Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer steuerfrei was Gutes zu tun: Wenn die jährlich zurückgelegten Dienstreisekilometer den Preis der BC 100 ausmachen, ists für den Arbeitgeber grad der gleiche Preis, und der Arbeitnehmer freut sich…

Schöne Grüße

MM