Bahncard vs. frühlingsrabatt

hallo,

hier mal eine diskussionsanregung.

z.Zt. erleiden vermutlich millionen bahncard-kunden einen massiven geldverlust dadurch, dass sie billiger fahren, wenn sie die momentanen rabattangebote der bahn nutzen, die immernoch deutlich unter den 50% des normalenfahrpreises liegen, den sie durch die bahncard erreichen. bei de rabattangeboten gibt es aber nicht noch einen bahncard-abzug. das kann dazu führen, dass sich die anschaffung einer bahncard überhaupt nicht mehr rentiert. zumal man bei deren erwerb natürlich die künftige fahrpreispolitik nich vorhersehen kann.

ich habe meine deswegen im letzten jahr abgeschafft.

welche rechtlichen möglichkeiten haben die betrogenen verbraucher, zumindest der vertrauensschaden ersetzt zu bekommen ? können sie ihre bahncard sofort außerordenlich kündigen ? können sie den differenzbetrag aus bahncard-kosten ca. € 225 und dem trotz ihres erwerbes nicht-eingesparten und € 29, frühlingsfahrpreis, heraus verlangen ? würde die bahn sich diese preipolitik auch in einem land trauen, das sammelklagen zuläßt ?

mfg A.

Hallo,

wieso sollte die Bahn sich bei Sammelklagen etwas anderes trauen? Sind Sammelklagen gefährlicher? Geben Richter einem Kläger eher Recht? Wieso sollten sie?

Ich wüsste auch nicht, wo hier eine Grundlage dafür gegeben sein sollte, die Karten zurückzugeben. Die Bahn erbringt gegenüber den Inhabern der Bahncard die versprochene Leistung. So what?

Abegsehen davon finde ich deine suggestiven Fragestellungen unsachlich. Wieso „betrogene“ Kunden? Ich glaube kaum, dass du für alle Fahrten mit irgendwelchen Aktionen nur die Hälfte bezahlst - mit Bahncard ist das aber der Fall.

Levay

Hallo,

wieso sollte die Bahn sich bei Sammelklagen etwas anderes
trauen? Sind Sammelklagen gefährlicher? Geben Richter einem
Kläger eher Recht? Wieso sollten sie?

Nein. Der rechtspolitische Effekt von class-actions ist folgender. Unternehmen erwirtschaften oft sehr hohe Gewinne dadurch, dass sie in einer xy-vielzahl von sehr kleinen fällen, die kein individueller verbraucher jemals vors gericht bringen wird, irgendwas halb bis gar nicht korrektes machen. das gilt für inkassabüros, banken, versicherungen und M.E. eben auch für die preiskalkulation der bahn.

oder ein anderes beispiel: wenn eine bank z.B. überweisungen grundsätzlich mit 24-48 stündiger verzögerung ausführt, entsteht ihr dadurch jedesmal ein minimaler zinsgewinn bzw. sie kann 48 stunden lang mit dem geld arbeiten. wenn man das ein paar millionen mal macht, kommt da einiges zusammen. sammelklagen erhöhen für die unternehmen das risiko das derartige praktiken irgendwann einmal unterbunden werden. ein risiko, das ohne dieses prozeß-instrument deutlich geringer ist.

Ich wüsste auch nicht, wo hier eine Grundlage dafür gegeben
sein sollte, die Karten zurückzugeben. Die Bahn erbringt
gegenüber den Inhabern der Bahncard die versprochene Leistung.
So what?

=> weil die grundlagen der ursprünglichen preis-kalkulation des bahncard-kaufes in dem moment zusammenbrechen, in dem es billiger ist die bahncard nicht zu nutzen und auf sonderangebote umzusteigen.

Abegsehen davon finde ich deine suggestiven Fragestellungen
unsachlich. Wieso „betrogene“ Kunden?

=> polemik gehört zum handwerk. siehe den schönen coaching-kurs: acting in the court-room, why lawyers do not have a constitutional right to be boring…

A.

Hallo,

Du vergelichst Äpfel mit Birnen…:smile:

Mit der Bahncard kannst du jederzeit auf jede Verbindung den der Bahncard entsprechenden Rabatt bekommen…
Bei den diversen Sonderangeboten der Bahn bist du auf freie Koningente
(wie beim Frühlingspezial) oder auf bestimmte Zuggattungen (wie Schönes Wochenende) und bestimmte Reisetage festgelegt.

mfg

Frank

hallo astrachan,

hier mal eine diskussionsanregung.

z.Zt. erleiden vermutlich millionen bahncard-kunden einen
massiven geldverlust dadurch, dass sie billiger fahren, wenn
sie die momentanen rabattangebote der bahn nutzen, die
immernoch deutlich unter den 50% des normalenfahrpreises
liegen, den sie durch die bahncard erreichen.

erstmal: Wer viel genug fährt, hat die Bahncard (zumindestens die BC25) sehr schnell drin.

bei den rabattangeboten gibt es aber nicht noch einen bahncard-abzug.

Außer bei BC25 und den normalen Sparpreisen. Da kannst Du je nach Strecke immer noch die 25 Prozent in Anspruch nehmen.

das kann dazu führen, dass sich die anschaffung einer bahncard
überhaupt nicht mehr rentiert. zumal man bei deren erwerb
natürlich die künftige fahrpreispolitik nich vorhersehen kann.

Die Bahn kann ja auch Deine künftige Fahrt-Gestaltung absehen, fragt sie aber in einigen Unterlagen ab:

Willst Du eher ungezwungen mit jedem Zug fahren können: Dann BC50
Macht Dir Zugbindung nichts aus, aber gegen eine weitere Ermäßigung hast Du auch nichts: BC25

Bist Du ein Prozentejäger ohne Rücksicht auf Deine eigene Zeitgestaltung: Dann kann es tatsächlich sinnvoller sein, keine Bahncard zu besitzen.

Ich zum Beispiel habe jetzt dank eines Werbe-Angebots der Bahn kein Geld für meine BC25 gezahlt, erst im nächsten Jahr kriege ich eine kostenpflichtige Hauptkarte. Da gibt es also gar nichts zurückzuzahlen.

Ich behaupte, dass jemand, der nicht im Vorhinein ausrechnet, ob sich die Anschaffung einer Bahncard lohnt, selber schuld ist.

Gruß, Karin