BahnCard100 bei doppelter Haushaltsführung

Liebe Steuerexperten,

folgende Fragestellung steht mir bevor:

Sachverhalt:

  • Mitarbeiter hat Hauptwohnsitz in A und eine Zweitwohnung für berufliche Zwecken in B (doppelte Haushaltsführung). A und B sind 120 km voneinander entfernt.
  • Mitarbeiter ist 40 Wochen in B und hat wöchentlich 2x120 km für Familenheimfahrten abzusetzen = 2.880,00 EUR
  • Weg von Zweitwohnung zur Arbeitsstätte ist 40 km pro Strecke. Strecke wird an 4 Tagen die Woche gefahren = 3.840,00 EUR
  • Mitarbeiter wird dienstlich Reisen. Prognose Gegenwert DB Tarife ca. 4.500 EUR in Klasse 1 oder alternativ 2.300 EUR in Klasse 2
  • Arbeitgeber von Mitarbeiter ist bereit dem Mitarbeiter eine BahnCard100 zur Verfügung zu stellen, Preise sind 1. Klasse: 6.690,- Euro, 2. Klasse: 3.990,- Euro

Fragen:

  • Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil jeweils für die BC100 1. Klasse und BC100 2. Klasse?
  • Ist es für beide BahnCards möglich eine Pauschalierung (15%) durchzuführen und damit den geldwerten Vorteil zu deckeln?
  • Wenn die BahnCard100 als Abo zur Verfügung gestellt würde, käme es zu einer monatlichen Gebühr von 1. Klasse: 619,- Euro (monatl.), 2. Klasse: 369,- Euro (monatl.). Wie sieht die geldwerte Versteuerung hierfür aus?

Über Informationen freue ich mich.

Viele Grüße,
Addijr

Also grundsätzlich dürfen Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bis zur Höhe der Pauschbeträge mit 15% pauschal versteuert werden, siehe §40 (2) Satz 2 EStG.
Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Kosten für Familienheimfahrten sind jeweils bis zur Höhe der Pauschalen steuerfrei, siehe §3 Nr. 16 EStG.

Das heißt in Ihrem Fall, dass die Differenz zwischen den Pauschalen und den tatsächlichen Kosten der Bahncard steuerpflichtig wären.

Sorry, hier kann ich leider nicht behilflich sein.
Viel Glück!