auch Hallo,
ich will sicher nicht pedantisch sein,
Ooch, das macht nix. Jedem Tierchen sein Plaisierchen.
aber das verlinkte Urteil kommt vom OVG Lüneburg, und dorthin ist es
über das VG Osnabrück gelangt. Beides liegt in Niedersachsen, nicht
in BW.
Aber Deinem Scharfsinn dürfte sicher nicht entgangen sein, dass in dem von mir verlinkten Artikel auf die entsprechenden EU/Bundesgesetze sowie einen Kommentar des Umweltbundesamtes zu diesem Thema (Bahnschwellen) hingewiesen wird.
Soweit mir bekannt ist gelten Bundesgesetze, z.Zt.jedenfalls, auch in BW.
Ausserdem wollen wir dem UP ja auch noch etwas Gugelarbeit überlassen, damit er sich nicht ganz aus der Diskussion ausgeschlossen fühlt, nicht wahr?
Gruß
HK