Hallo,
unser Nachbar hat auf seiner Weide, die an unser Hausgrundstück grenzt, einen neuen Weidezaun aus Bahnschwellen gesetzt. Sie stinken sehr stark. Müssen wir uns das gefallen lassen? Ich denke nicht. Was können wir tun?
Liebe Grüße
Erika
Hallo,
unser Nachbar hat auf seiner Weide, die an unser Hausgrundstück grenzt, einen neuen Weidezaun aus Bahnschwellen gesetzt. Sie stinken sehr stark. Müssen wir uns das gefallen lassen? Ich denke nicht. Was können wir tun?
Liebe Grüße
Erika
Hallo,
unser Nachbar hat auf seiner Weide, die an unser
Hausgrundstück grenzt, einen neuen Weidezaun aus Bahnschwellen
gesetzt. Sie stinken sehr stark.
Nach Teer, oder nach was?
Müssen wir uns das gefallen
lassen? Ich denke nicht. Was können wir tun?
Kommt drauf an, wie intensiv das ganze ist. Wie wärs, wenn du erstmal mit dem Herrn redest und ihm vielleicht demonstrierst, wie stark das ganze bei dir stinkt. Vielleicht ändert er es ja freiwillig. Ansonsten musst du klagen, aber da frägst du wohl doch lieber im Rechts-Brett nach.
mfg
deconstruct
Verwendung verboten!!!
Hallo Erika!
Eine Verwendung (und das Inverkehrbringen) von teerölbelasteten Bahnschwellen ist ganz klar verboten. Dies steht so in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Anhang lV Nr. 13.3 drin.
Ausnahme: Die Bahnschwellen werden als Bahnschwellen eingesetzt!
In Deinem Falle gilt aber diese Ausnahme nicht.
Vielmehr ist folgendes zu beachten:
Im Bereich des Chemikalienrechts ist zu unterscheiden, wann das Inverkehrbringen und die Verwendung erfolgt ist.
Vor Oktober 1991 war das Inverkehrbringen und die Verwendung nicht verboten; demzufolge lag auch kein Verstoß gegen chemikalienrechtliche Vorschriften vor. Eine Anordnung, gestützt auf das ChemG kann also nicht erlassen werden. Hier muss ggfs. eine andere Rechtsgrundlage her z.B. Immissionsschutzrecht, allgemeiner Gesundheitsschutz, Boden- oder Gewässerschutz (so ist z.B. der Stoff Benzo(a)pyren als ein erheblicher Bestandteil der in den Teerölen enthaltenden PAK stark wassergefährdend).
Nach Oktober 1991 war das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bahnschwellen im privaten Bereich generell verboten; d.h. es besteht seitdem potentiell die Möglichkeit einer Anordnung nach § 23 ChemG. Hiernach kann die zuständige Behörde im Einzelfall Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Gesetz oder gegen die nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen notwendig sind.
Zuständig für den Erlass dieser Anordnungen sind - auch im privaten Bereich - die Gewerbeaufsichtsämter.
Nun muss man fairerweise ergänzen, dass es einige Gerichtsurteile gibt, die einer solchen Anordnung Schranken setzen. Diese Gerichtsurteile besagen im Tenor folgendes: Sollen verbotswidrig verwendete/in den Verkehr gebrachte Bahnschwellen beseitigt werden, muss von ihnen im jeweiligen Einzelfall eine konkrete Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt ausgehen.
Neben der Prüfung, ob eine Anordnung nach § 23 ChemG erlassen wird, besteht daneben natürlich immer die Möglichkeit, den Verstoß gegen das Inverkehrbringungsverbot bzw. das Verwendungsverbot als Ordnungswidrigkeit resp. als Straftat zu verfolgen bzw. anzuzeigen.
Hoffe geholfen zu haben
Grüße vom Wanderer
Hallo,
eine derartige Verwendung alter Bahnschwellen ist verboten. Hier wäre wohl ein Gespräch mit dem Bauamt oder Ordnungsamt angeraten.
lies mal das hier dazu:
http://www.vis-technik.bayern.de/de/left/fachinforma…
Gruß, Niels
Bahnschwellen verboten
Vielen, vielen Dank für eure Antworten. Das beruhigt uns sehr. Wir hatten jetzt 2 Tage Sonnenschein, und es hat fürchterlich gestunken. Die Schwellen, mehr als 10 Stück, sehen aus wie frisch getränkt. Sie müssen wohl bis vor kurzem noch benutzt worden sein.
Wir werden uns an die Gemeinde wenden. Mit dem Herrn ist leider nicht zu sprechen. Er ist Landwirt und hat seine eigene Auffassung.
Danke!!!
Erika
Hallo,
Vielen, vielen Dank für eure Antworten.
Mir brauchst eigentlich nicht großartig zu danken, weil die richtig hilfreichen Antworten kamen ja eher von Niels und dem Wanderer
Wir werden uns an die Gemeinde wenden. Mit dem Herrn ist
leider nicht zu sprechen. Er ist Landwirt und hat seine eigene
Auffassung.
Tja, so sans die Bauern. Stur, stur, stur
mfg
deconstruct
angstschwelle
Hi Rike,
Wir werden uns… Mit dem Herrn ist leider nicht zu sprechen.
Und mit seinen Enkeln? Wenn du ihnen zeigst, wie man titriert, werden die Lütten vielleicht Toxikologie-Freaks. Und ihr Opa hat vielleicht sogar was zum Austesten für euch. Hefeweizen oder so. Aus eigenem Anbau.
Gruß,
Hallo Biggi,
Und mit seinen Enkeln? Wenn du ihnen zeigst, wie man titriert,
werden die Lütten vielleicht Toxikologie-Freaks. Und ihr Opa
hat vielleicht sogar was zum Austesten für euch. Hefeweizen
oder so. Aus eigenem Anbau.
Und wenn seine Enkel bereits alkoholsüchtige titriende Bombenbauer sind, die sich ihre Lebensweisheiten aus Opas Hefesatz im Weissbier herauslesen?
mfg
deconstruct
Hallo du,
Und wenn seine Enkel bereits alkoholsüchtige titriende
Bombenbauer sind, die sich ihre Lebensweisheiten aus Opas
Hefesatz im Weissbier herauslesen?
oje, merk grad, dass ich keinen der dschungelkrieger kenne.
feel spass miteinander.
Hallo Wanderer,
wir haben bei der Bezirksregierung - Gewerbeaufsicht - nachgefragt. Dort heißt es, wir sollen uns an den Landkreis wenden. Haben wir gemacht. In ca. 2 Wochen kommt ein Mitarbeiter raus. Sie hätten sehr viel zu tun. Heute kommt ein Anruf, dass der Landkreis die Polizei schicken will. Es handelt sich um eine strafbare Handlung o.ä. Hoffentlich gibt es keinen riesen Wirbel. Das ist nicht in unserem Sinne. Wir wollen nur die Giftschwellen wieder loswerden. Unterdessen setzt der Nachbar fleißig weitere Schwellen als Weidepfähle ein. Die Arbeit könnte er sich sparen, wenn die Behörden bald handeln.
Herzliche Grüße
Erika
Hallo Biggi,
ich habe leider keine Ahnung, wovon du sprichst. Macht nichts. Hört sich aber witzig an und ist wohl nicht ganz ernst gemeint, oder? - Landwirte haben ein anderes Verständnis von Gift und Natur. Leider gibt es zu wenig Öko-Bauern, die sich mit der Natur auseinandersetzen und mit ihr im Einklang leben.
Herzliche Grüße
Erika
Hallo front,
wir haben bei der Bezirksregierung - Gewerbeaufsicht -
nachgefragt. Dort heißt es, wir sollen uns an den Landkreis
wenden. Haben wir gemacht. In ca. 2 Wochen kommt ein
Mitarbeiter raus. Sie hätten sehr viel zu tun. Heute kommt ein
Anruf, dass der Landkreis die Polizei schicken will. Es
handelt sich um eine strafbare Handlung o.ä. Hoffentlich gibt
es keinen riesen Wirbel. Das ist nicht in unserem Sinne. Wir
wollen nur die Giftschwellen wieder loswerden. Unterdessen
setzt der Nachbar fleißig weitere Schwellen als Weidepfähle
ein. Die Arbeit könnte er sich sparen, wenn die Behörden bald
handeln.
1% aller insektizide und herbizide gibt in deutschland die bahn ab, die fünffache dosis der in der landwirtschaft üblichen menge. 9 kg/ha. das landesamt für umweltschutz nennt dir bestimmt die aktuell üblichen wirkstoffe, um besser auf nebenwirkungen reagieren zu können. ich wünsch dir ruhe & gelassenheit, mach ihn glücklich. du hast ihn noch ein paar jahre bei dir.
herzlich,
…informieren, wie es ausgegangen ist. Denn wenn die Polizei anrückt, gibt es mit ziemlicher Sicherheit einen Wirbel. Zu mal er ja noch mehr davon verwendet hat und scheinbar völlig ahnungslos ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er ohne Murren alles wieder abbaut.
Viel Glück und ein hoffentlich nicht auf Jahre hinaus vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis
Sabine
Übersetzungsversuch
Hallo Erika,
Ich vermute, Biggi hat gemeint:
wenn IHR nicht an den Verursacher herankommt, versucht einen Vermittler zu finden. Wenn ihr z.B. seinen Kinder/Enkel auf die Inhaltsstoffe und Ausdünstungen der Bahnschwellen aufmerksam macht (oder ihn selbst, wenn er euch denn glaubt - bringt schriftliches mit), wird er sich vielleicht überlegen, ob er weiterhin diese Dinger verwendet. Immerhin ist es nicht nur euer Grundstück, das den Dreck aufnimmt - er vergiftet seinen Boden (und sich selbst) genauso. Vielleicht weiß er es halt nicht besser.
Daß Biggi das nicht ernst meint, glaube ich nicht. Allerdings versteht man manchmal erst nach einigem Nachdenken (was ja auch in anderen Fällen hilfreich sein kann), was sie meint. Deshalb ist es aber nicht unbedingt falsch oder auch nur unnütz.
Gruß
Axel
Wieder alles in Ordnung
Hallo,
vielen Dank für eure sehr hilfreichen Tipps und Empfehlungen. Der Verkauf und Erwerb von Bahnschwellen ist nur für den Gleisbau erlaubt. Der Landkreis hat in eigener Sache ermittelt, und die Bahnschwellen wurden letzten Montag entfernt. Es stehen jetzt schöne, natürliche und unbehandelte Eichenpfähle (krumme gespaltene) dort. Das sieht richtig gut aus! Der Nachbar muss die Schwellen ordnungsgemäß entsorgen, evtl. bekommt er noch ein Bußgeld. Zum Nachbarschaftsstreit ist es - Gott sei Dank - nicht gekommen!!!
Viele Grüße
Erika