Hallo,
ne Frage, wenn auf einem Bahnstraftiket (erhöhter Fahrpreis 40 €) der falsche Name steht, (falsch abgeschrieben[5 von 11 Buchstaben falsch], aber Wohnort und Geburtsdatum richtig) ist dies dann noch gültig (muss man dann noch bezahlen)?
Vielen dank für euer Bemühen
Hallo
Gegenfrage: wenn du 1 Million € gewinnst, die Lottogesellschaft dir die Mitteilung schickt aber dein Name falsch geschrieben wurde (5 von 11 Buchstaben falsch) nimmst du den Gewinn trotzdem an?
Bist du schwarzgefahren oder nicht?
Wenn ja - zahlen.
meint Bröselchen
Das war nicht die Frage…
Hallo,
- hinkt der Vergleich und 2. gehts hier nicht um die Bewertung von moralischen Gesichtspunkten sondern um die Rechtslage.
Aus Deiner Sicht hätte er ja schon gar nicht schwarz fahren dürfen/sollen.
Nun gent es darum, ob der Bescheid rechtdkräftig ist oder nicht…
PS: Wenn mein Namen auf einem Gewinnzettel falsch geschrieben ist nehme ich den gewinn selbstverständlich auch nicht an… iss kar, oder?
Grüße
rankin
Hi
wenn die Person identifizierbar ist (Meyer, statt Maier), dann sollte man zahlen und gut ist. Ansonsten könnte der Verkehrsbetrieb auf die Idee kommen (zu Recht) Strafanzeige zu erstatten. Und dem Richter ist es eigentlich egal, wie der Name geschrieben wird, solange die Person die richtige ist.
Gruß
HaWeThie
Hallo,
Auch wenn es sich um zivilrechtliche Schreiben handelt, so dürfte die Rechtsprechung zu formfehlerhaften Behördenschreiben analog anzuwenden sein. D.h. wenn der Adressat trotz der Fehler eindeutig zuzuordnen ist, dann ist der Bescheid gültig.
Gruss
Iru
PS.: würdest du die Millionen wegen eines Schreibfehlers ablehnen?
Hallo,
gantz spontan habe ich gedacht, da fährt jemand mit der Karte seines Geschwisterchen. Der Nachname stimmt und der Vornahme sieht etwas anders aus. Wenn das so ist hast du keine Chance,…
Wenn man aber aus irgendwelchen Gründen den Namen nicht mehr richtig schreiben konnte, gibt es die Möglichkeit bei der Bahn das anzufechten. Wenn eine ähnlickeit gegben ist, wird die Bahn kooperativ. Die Fax Adresse steht auf dem erhöhten Ticket drauf.
Was aber bei der Bahn ganz wichtig ist, bezahle das Geld trotzdem. Es kann sehr übel werden mit der Bahn. Die haben viele und vorallem gute Rechtsanwälte. Wenn du aber den BEscheid anfechten willst schreibe auf die Überweisung noch den ZUsatz, „unter Vorbehalt“ beim Zweck dazu.
Gruß
Hallo,
man sollte sich überlegen, wie denn so ein Bescheid entsteht. Da wird jemand im fahrenden Zug ohne Fahrkarte angetroffen. Der Zugführer nimmt seinen Block und schreibt dann die Personaldaten auf. Macht der Zug einen Ruck, macht der Zugführerkuli auch einen Ruck. Zum Schluss kann es dann so sein, dass der Name nicht mehr so toll lesbar ist. Sollte zwar nicht sein, passiert aber. Und der Sachbeasrbeiter, der dann die Zahlungsaufforderung schreibt, muss die Buchstaben entziffern. So entstehen diese Fehler, aber wenn der Bescheid dann immer noch eindeutig zuzuordnen ist, ist das unbeachtlich.
Allerdings, will man den „Bescheid“ anfechten, dann hilft es nichts, auf den Überweisungsträger „unter Vorbehalt“ zu schreiben. Freiwillig wird die Bahn nichts zurückzahlen (zumal das „Schwarzfahren“ ja tatsächlich geschehen ist).
Da hilft alles nichts, ich würde die Millionen vom falsch ausgefüllten Lottoschein nehmen und das höhere Beförderungsentgelt bezahlen. 
Gruss
Iru