Wo wir gerade beim Strassenverkehrsrecht sind :
Da wurde in den 70er Jahren des vergangene Jahrhunderts eine Regel eingeführt, in der LKW (über 7,5t ?) an einem Bahnübergang an der Bake halten müssen, damit andere Verkehrsteilnehmer am LKW vorbei bis zur Schranke vorfahren können.
„Angekündigt wird ein Bahnübergang immer durch die rot-weißen Baken 240 Meter vor dem Übergang, dann bei 160 Metern und schließlich bei 80 Metern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Lkw über 7,5 Tonnen hier halten, um Pkw vorzulassen, damit der Verkehr schneller abfließen kann.“
Ich denke mal, daß diese Regel noch gilt. Auch wenn ich noch nie erlebt habe, daß sie jemanden interessiert… (Obwohl: Mein Mann erzählte neulich von einem LKW, der tatsächlich an der Bake gehalten hat…)