Hallo liebe Rechtsexperten,
folgender Vorfall vor etwa 8 Wochen: Morgens um 7.00 Uhr fährt Person X mit dem Fahrrad zum Bäcker. Auf der Tour muß X einen Bahnübergang überqueren. X wohnt in der Nähe des Übergangs und weiß, die Polizei steht fast täglich dort, um die Leute zu überführen, die bei geschlossener Schranke bzw. rot fahren oder gehen.
Auf dem Rückweg fährt X über den Bahnübergang, nicht bei rot und nicht bei geschlossner Schranke. X hat den Bahnübergang (vier gleisig) hälftig überfahren, da merkt X das das Fahrrad stopt, weil der Schnürsenkel sich um die Pedale gewickelt hat. X hält um das Band zu entknoten und bemerkt die Schranken schließen sich. X fährt zügig vom Gehweg auf die Straße, um nicht unter die Schranke durchkriechen zu müssen, Schranke war noch hoch. X fährt direkt hinter den Schranken rechts in eine andere Straße. Hinter der Kurve befindet sich eine Ampel an der die Polizei mit zwei Beamten steht. X ist fast zu Hause 150 m von der Ampel, da bemerkt X, dass er von der Polizei verfolgt wird. Der Vorwurf X sei bei geschlossner Schranke über den Übergang gefahren. Hätten die Beamten den Bahnübergang richtig einsehen können, wäre es nicht zu diesem Vorwurf gekommen.
Nun nach 7 Wochen erhält X einen Brief vom Landkreis. X hat den Vorfall schriftlich erklärt und die Tat nicht zugegeben. 3 Tage später erhält X ein Bußgeldbescheid. Einlassung wurde zur Kenntnis genommen, von der Ahndung konnte nicht Abstand genommen werden. 4 Punkte und 350,00 Geldbuße (17 OWIG)zzgl. NK 23,50. X ist schockiert. Was könnte X noch tun, um die Schuld von sich zu weisen. Soll X jetzt bezahlen oder Widerspruch einlegen. X ist ziemlich empört, wie sowas zugehen kann. Zwei Leute, Beamte, die von einer Vermutung ausgehen, hätten sie den Vorgang beobachtet, wäre ihnen aufgefallen, dass der Bahnübergang nicht bei geschlossener Schranke überquert wurde.
Traurig aber wahr.
Wäre erfreut über hilfreiche Antworten und danke schon mal recht herzlich im voraus.
Gruß Amelie