Bahnübergang Bußgeldbescheid

Hallo liebe Rechtsexperten,

folgender Vorfall vor etwa 8 Wochen: Morgens um 7.00 Uhr fährt Person X mit dem Fahrrad zum Bäcker. Auf der Tour muß X einen Bahnübergang überqueren. X wohnt in der Nähe des Übergangs und weiß, die Polizei steht fast täglich dort, um die Leute zu überführen, die bei geschlossener Schranke bzw. rot fahren oder gehen.

Auf dem Rückweg fährt X über den Bahnübergang, nicht bei rot und nicht bei geschlossner Schranke. X hat den Bahnübergang (vier gleisig) hälftig überfahren, da merkt X das das Fahrrad stopt, weil der Schnürsenkel sich um die Pedale gewickelt hat. X hält um das Band zu entknoten und bemerkt die Schranken schließen sich. X fährt zügig vom Gehweg auf die Straße, um nicht unter die Schranke durchkriechen zu müssen, Schranke war noch hoch. X fährt direkt hinter den Schranken rechts in eine andere Straße. Hinter der Kurve befindet sich eine Ampel an der die Polizei mit zwei Beamten steht. X ist fast zu Hause 150 m von der Ampel, da bemerkt X, dass er von der Polizei verfolgt wird. Der Vorwurf X sei bei geschlossner Schranke über den Übergang gefahren. Hätten die Beamten den Bahnübergang richtig einsehen können, wäre es nicht zu diesem Vorwurf gekommen.
Nun nach 7 Wochen erhält X einen Brief vom Landkreis. X hat den Vorfall schriftlich erklärt und die Tat nicht zugegeben. 3 Tage später erhält X ein Bußgeldbescheid. Einlassung wurde zur Kenntnis genommen, von der Ahndung konnte nicht Abstand genommen werden. 4 Punkte und 350,00 Geldbuße (17 OWIG)zzgl. NK 23,50. X ist schockiert. Was könnte X noch tun, um die Schuld von sich zu weisen. Soll X jetzt bezahlen oder Widerspruch einlegen. X ist ziemlich empört, wie sowas zugehen kann. Zwei Leute, Beamte, die von einer Vermutung ausgehen, hätten sie den Vorgang beobachtet, wäre ihnen aufgefallen, dass der Bahnübergang nicht bei geschlossener Schranke überquert wurde.
Traurig aber wahr.
Wäre erfreut über hilfreiche Antworten und danke schon mal recht herzlich im voraus.

Gruß Amelie

Hallo !

Radfahrer X legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.
Dort kann man dem Richter/Richterin die haarsträubende Geschichte mit dem Schnürsenkel erzählen und hoffen,sie wirkt glaubhaft und erklärt die Sachlage.

Mir stellt sich die Frage,wie lange hat sich den Radfahrer X auf dem Bahnübergang zwischen den Schranken aufgehalten ?
Und die Schnürsenkel sind „in die Pedale“ gekommen und das Rad stoppt ? Wenn es die Kette wäre,klar.
Wie lange soll denn das Entwirren gedauert haben ?

Und die Polizisten konnten den Bahnübergang von ihrem Standort nicht einsehen ? Na,vielleicht haben die von einem Polizisten auf der anderen Seite über Funk den Hinweis bekommen.
Das würde m.E. zu der Schilderung passen,denn warum die „Verfolgung bis zur Haustür“,wenn man an ihnen schon vorbei fuhr ?
Es gab einen Funkspruch „Radfahrer bei Rot,blaues Rad,Brötchentüte“.

MfG
duck313

Hallo duck,

danke für deine Antwort.

haarsträubende Geschichte ja besonders für X, aber wahre Geschichte. Einfach mal ausrobieren. Schnürsenkel einfach nicht richtig zubinden, wickelt sich von allein um die Pedale mit jeder Drehung und man hängt mit einem Mal fest, weil der Schürsenkel nicht all zu lang ist. Da kann mann nicht mal gehen mit dem Fahrrad. Bißchen hat es schon gedauert, um das ganze zu entwirren. X hat nicht auf die Uhr geguckt. Was kommen denn noch so für Kosten auf X zu außer die des Bußgeldes, wenn X der Sache widerspricht. Es ist schon bitter und X möchte die Gerechtigkeit.

Bsp. und eine wahre Geschichte: Oma erreicht mit Müh und Not das Ende des Bahnübergangs, Schranke hatte sich zwischenzeitlich vor ihr geschlossen. Hat jetzt niemand gesehen, aber wenn hätte Oma einen Bußgeldbescheid bekommen? Oma ist nicht bei rot und geschlossener bzw. schließender Schranke losgelaufen.

Danke für deine Antwort.

Gruß Amelie

Hallo,

Auf dem Rückweg fährt X über den Bahnübergang, nicht bei rot
und nicht bei geschlossner Schranke. X hat den Bahnübergang
(vier gleisig) hälftig überfahren, da merkt X das das Fahrrad
stopt, weil der Schnürsenkel sich um die Pedale gewickelt hat.
X hält um das Band zu entknoten und bemerkt die Schranken
schließen sich.

Die Sache mit dem Schnürsenkel kenne ich. Normalerweise passiert das nur bei einem Schuh. Mit dem anderen Fuß kann man fast immer noch „weiterrollern“. Aber sowas kommt selten vor.
Und daß es promt auf dem Bahnübergang passiert, das ist noch seltener, denn der Bahnübergang macht doch nur einen kleinen Teil des Weges zum Bäcker aus.

X fährt zügig vom Gehweg auf die Straße, um
nicht unter die Schranke durchkriechen zu müssen, Schranke war
noch hoch. X fährt direkt hinter den Schranken rechts in eine
andere Straße. Hinter der Kurve befindet sich eine Ampel an
der die Polizei mit zwei Beamten steht. X ist fast zu Hause
150 m von der Ampel, da bemerkt X, dass er von der Polizei
verfolgt wird. Der Vorwurf X sei bei geschlossner Schranke
über den Übergang gefahren. Hätten die Beamten den
Bahnübergang richtig einsehen können, wäre es nicht zu diesem
Vorwurf gekommen.

Der nächste Zufall:
„Die Polizei“ hat nichts besseres zu tun, als den unschuldigen Radfahrer zu verfolgen. Wo doch was ganz anderes beabsichtigt war.
Und weiter:
Die Beamten geben sich nicht mit der Erklärung zufrieden, sondern schreiben - natürlich aus reiner Bosheit, weil sie ja den Bahnübergang nicht sehen konnten - eine Anzeige mit den genannten Folgen.

Ein bisschen viel des Guten.

Mein Rat:
Sollte der Radfahret tatsächlich bei „Rot“ und sich schliessender Schranke schnell durchgefahren sein, dann würde ich an seiner Stelle zahlen.

Sollte es tatsächlich anders sein, dann auf einen Richter hoffen, der die Geschichte und auch die Häufung der Zufälle - auch gegen die Polizisten als Zeugen - glaubt. (Woher wussten die Polizisten daß der Radfahrer über den Bahnübergang gefahren ist, er hätte doch woanders herkommen können?)
Im Zweifelsfall wirft X durch den weiteren Rechtstreit schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!
Wenn Radfahrer X sich so sehr im Recht sieht,dann kann er doch auch dem Bußgeld widersprechen und die dann sicher folgende Klage vor dem Amtsgericht abwarten.

Kosten ?
Evtl. Vorkasse für einen eigenen Anwalt,sinnvoll wäre der sicher,aber es besteht keine Anwaltspflicht.

Glaubt das Gericht den Schilderungen des Radlers X, dann wird der Bußgeldbescheid verworfen und man zahlt überhaupt nichts.

Ob man seinen Anwalt auch dann selbst bezahlen muss ? Da bin ich überfragt,aber da es ja kein Strafverfahren ist,trägt man die Anwaltskosten wohl selbst.

Hält das Gericht aber den Bußgeldbescheid aufrecht,dann kommen noch weitere Kosten hinzu für das Gerichtsverfahren.

MfG
duck313

Guten Abend!

Entgegen der Meinung der bisherigen „Experten“ muss das Gericht gar keine Geschichte glauben. Es reicht doch schon aus, wenn dargelegt werden kann, dass die Beamten gar nicht einsehen konnten, wie Frau X den Gleisbereich befahren hatte. Dazu sollte ein Rechtsanwalt vorsorglich Einspruch einlegen und Akteneinsicht nehmen. Eventuell muss man dann auch keine „Klage“ abwarten (was ohnehin Humbug ist).

„Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß
gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe
Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/
die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot *).“

So heißt wohl der Vorwurf nach bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog.

§ 19 sagt:
„(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1.sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2.rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3.die Schranken sich senken oder geschlossen sind,“

Gegen die Wartepflicht wurde nicht verstoßen, weil zum Zeitpunkt des Einfahrens keiner der drei Punkte zutreffend war.

Der Verstoß gegen die Wartepflicht kann durch Polizeibeamte, die lediglich die Ausfahrt aus dem Bahnübergang einsehen konnten, nicht nachgewiesen werden.

Hallo.

Die Sache mit dem Schnürsenkel kenne ich. Normalerweise
passiert das nur bei einem Schuh. Mit dem anderen Fuß kann man
fast immer noch „weiterrollern“. Aber sowas kommt selten vor.
Und daß es promt auf dem Bahnübergang passiert, das ist noch
seltener, denn der Bahnübergang macht doch nur einen kleinen
Teil des Weges zum Bäcker aus.

Tatsächlich, solche Zufälle gibt’s. Gerade bei Fahrrädern mit „Rücktrittbremse“ kann einen sowas auch mal zum sofortigen Anhalten bringen. Mit dem „Weiterrollern“ hast du aber recht und es ist eigentlich grundsätzlich keine gute Idee, sich länger als unbedingt nötig auf einem Bahnübergang aufzuhalten und dann noch seine Schnürsenkel zu entwirren (oder sich anderweitig vom Verkehrsgeschehen auf Straße und Bahngleisen ablenken zu lassen). Wäre wahrscheinlich nicht das erste Mal, dass die Schranken plötzlich unbemerkt unten sind und der Zug verdammt schnell näher kommt.

Der nächste Zufall:
„Die Polizei“ hat nichts besseres zu tun, als den unschuldigen
Radfahrer zu verfolgen. Wo doch was ganz anderes beabsichtigt
war.
Und weiter:
Die Beamten geben sich nicht mit der Erklärung zufrieden,
sondern schreiben - natürlich aus reiner Bosheit, weil sie ja
den Bahnübergang nicht sehen konnten - eine Anzeige mit den
genannten Folgen.

Angenommen, die Kreuzung sieht so aus:

| |
__| |_____
AF PA
__ _____
| |GGEGG
| |GGGGG
xxxxxxxxx
xxxxxxxxx

Die Ampelanlage zeigt für AF (Autofahrer) und PA (Polizeiauto) rot. Die x Stellen den Bahnübergang da. Die Beamten im PA können den Bahnübergang nicht einsehen wegen Gebäude G (mit einzigem Eingang E, der Fahrradfahrer MUSSTE also vom Bahnübergang kommen), sehen aber sehr wohl, dass ein Fahrradfahrer vom Bahnübergang her kommt. Der Fahrradfahrer ist am Polizeiauto relativ zügig vorbei und gerade wenn die Beamten hier Streife fahren sollen, da dort öfter solche Verstöße vorkommen, werden sie diesen Verstoß wohl auch ahnden wollen, müssen aber erst drehen und demjenigen hinterher fahren.

Ein bisschen viel des Guten.

Mein Rat:
Sollte der Radfahret tatsächlich bei „Rot“ und sich
schliessender Schranke schnell durchgefahren sein, dann würde
ich an seiner Stelle zahlen.

Sollte es tatsächlich anders sein, dann auf einen Richter
hoffen, der die Geschichte und auch die Häufung der Zufälle -
auch gegen die Polizisten als Zeugen - glaubt. (Woher wussten
die Polizisten daß der Radfahrer über den Bahnübergang
gefahren ist, er hätte doch woanders herkommen können?)
Im Zweifelsfall wirft X durch den weiteren Rechtstreit
schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Gruß
Jörg Zabel

Und was ist da jetzt schlimm dran, dass da auch Polizisten als Zeugen sind? Auch Polizisten stehen bei einer eventuellen Verhandlung unter Wahrheitspflicht und wenn sie (wie der UP ja schrieb) den Bahnübergang nicht einsehen konnten, müssen sie das so angeben.

MfG,
TheSedated

Nochmal die Kreuzung.
Angenommen, die Kreuzung sieht so aus:

GG|SS|GGGGG
GG|SS|_____
GE|SS AF PA
GG|SS _____
GG|SS|GGEGG
GG|SS|GGGGG
xxxxxxxxx
xxxxxxxxx

Die Ampelanlage zeigt für AF (Autofahrer) und PA (Polizeiauto)
rot. Die x Stellen den Bahnübergang dar, S die Straße. Die Beamten im PA
können den Bahnübergang nicht einsehen wegen Gebäude G (mit
einzigem Eingang E, der Fahrradfahrer MUSSTE also vom
Bahnübergang kommen), sehen aber sehr wohl, dass ein
Fahrradfahrer vom Bahnübergang her kommt. Der Fahrradfahrer
ist am Polizeiauto relativ zügig vorbei und gerade wenn die
Beamten hier Streife fahren sollen, da dort öfter solche
Verstöße vorkommen, werden sie diesen Verstoß wohl auch ahnden
wollen, müssen aber erst wenden und demjenigen hinterher
fahren.

Heftig aber unwirksam. Die Beamten MÜSSEN beweisen das x eine geschlossene Schranke umfahren hat, da aber schon ein Bußgeldverf. eingeleitet ist, Widerspruch einlegen und Rechtsbeistand anfordern, sowie Akteneinsicht, ev könnte man die Beamten dann vor Gericht vereidigen lassen. Die meisten Bahnübergänge- von den großen, sind zudem auch viedeoüberwacht, oder von einem Bahnposten im Blickfeld. Meistens ist das ein etwas höheres Gebäude. Beim nächsten Mal, die Daten wie Uhrzeit, Ort usw festhalten und nach Zeugen suchen. LG

Stellt sich auch die Frage, wo x gestoppt wurde?! Den war es z.B. auf einem Privatparkplatz, so ist das Ganze unwirksam- und auch wieviel Zeit vergangen war?!

Hallo,

Stellt sich auch die Frage, wo x gestoppt wurde?!

Ach? Mir eigentlich nicht.

Den war es
z.B. auf einem Privatparkplatz, so ist das Ganze unwirksam-

Wo hast Du diesen Unsinn her? Wenn der Bankräuber auf der Flucht auf einem Privatparkplatz gestellt wird, darf er dann auch nicht festgehalten werden?

und auch wieviel Zeit vergangen war?!

Das ist dann wofür wichtig? Darf der Temposünder auch nicht mehr belangt werden, wenn er erst nach wilder Flucht eine Stunde später zum stehen gebracht wird?

Gruß
loderunner (ianal)

Wenn die Beamten sagen, sie hätten den Verstoß beobachtet, kommt er um die Strafe nicht herum. Berufen sich die Beamten allerdings nur auf die Vermutung, dann zu Gunsten des Angeklagten. Erst mal Widerspruch einlegen und Akteneinsicht anfordern. Um Anwaltskosten zu vermeiden, kann man auch versuchen von der Bußgeldstelle den exakten Tatvorwurf und Tatablauf zu bekommen. Dann kann man den Widerspruch exakt begründen. Vielleicht gab es ja auch einen „Zeugen“ oder zwei.