BAK bei 1,4 Promille AAK

Hallo,

habe vor kurzem einen schweren Fehler begangen… War feiern und nachdem ich ca 2,5 stunden geschlafen hatte, wollte ich idiot nach hause Fahren. Auf der Wache hatte ich einen AAK Wert von ca 0,66 mg/l, also ca 1,4 Promille (eigentlich 1,32 Promille aber mal im worst case durchrechnen). Das Gerät auf der Wache war solch ein Dräger 7710. Ich rechne jetzt mal mit 1 Jahr FS entzug und ca 1 Nettolohn Geldstrafe… wie hoch ist jetzt die wahrscheinlichkeit, dass der Wert jetzt dennoch die 1,6 Promille Grenze überschreitet, und ich nen MPU machen muss??? Hatte bevor ich angehalten wurde Mundspray genommen (Ethanolhaltig), allerdings durfte ich mir auf der Wache den Mund ausspülen. Bin nicht vorbestraft, noch nie was mit Polizei zu tun gehabt und ausserhalb der Probezeit.
schon mal danke für die Antworten!

Hallo,

1,6 Promille? Das ist die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, hat aber mit der MPU nichts zu tun.
Ob MPU oder nicht liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Ich habe es so erlebt, daß, wenn man 1,4 Promille erreichen und dann noch stehen kann, so ist man wohl an Alkohol gewöhnt. Also wird wahrscheinlich eine MPU fällig. Aber wie gesagt: Einfach bei der Führerscheinstelle fragen, was die für die Weidererlangung der Fahrerlaubnis verlangen.

Gruß, Jörn Otten.

Hallo,

Sie wissen wohl nicht was beim Bluttest raus kam? Der ist ja eigentlich vorgeschrieben, bei hohem Atemalkohol. Ich denke aber nicht, dass die 1,6 Promille erreicht wurde. Diese gilt aber nur bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol.

MfG, Nicole

die geräte sind gerichtstauglich, da keine blutprobe entnommen, wird dieser wert von 1,32 promille zur last gelegt, heisst, 9-12 monate fs-entzug, 30 tagessätze, 4 punkte, keine mpu.

Hallo T T,
na so schlimm ist es auch wieder nicht.
Das Messgerät ist soweit inzwischen amtlich anerkannt.
Jedoch müssen mind. 4 x die BAKgemessen werden und die Differenz darf nicht größer als 10% sein.
Mit 1,6 Promille und MPU ist nicht zu rechnen.
Wenn Du auch nicht grade Punkte hast, wird wahrscheinlich ein Fahrverbot von 8 Monaten drin sein und etwa Dein Monatsgehalt. Aber nur was Dir bleibt, Hast Du Kinder, unterhaltspflichtig etc? Du bekommst sicher auch „nur einen Strafbefehl“, keine Verhadlung, es sei denn Du legst Widerspruch ein.
Ist sehr ärgerlich, sollte eine einmalige Erfahrlung bleiben, geht aber auch rum!!
G
fragmich46

Entschuldigung, hatte natürlich das Wichtigste wieder weggelassen… Blutentnahme erfolgte ca 15min nach der AAK. Ist hier eine Abweichung von 0,2 Promille wahrscheinlich? Normalerweise müssten diese stationären Dräger-Geräte ziemlich genau Werte bringen. Danke für die Antwort.

die geräte sind gerichtstauglich, da keine blutprobe
entnommen, wird dieser wert von 1,32 promille zur last gelegt,
heisst, 9-12 monate fs-entzug, 30 tagessätze, 4 punkte, keine
mpu.

Danke für die Antwort. Nein, das Ergebnis des Bluttests müsste ich demnächst erhalten. War erstmalige (und ziemlich sicher die letztmalige) Auffälligkeit mit Alkohol.

Ok, danke für die recht positive Antwort^^
Also Punkte hatte ich bisher keine,habe keine Kinder, ledig, usw… 8 Monate wären erträglich, aber ich geh mal trotzdem von einem Jahr aus.
Klar ist das ärgerlich für mich, war aber halt auch verantwortungslos.

hallo,
vorausgesetzt dass deine angaben korrekt sind, ist die warscheinlichkeit sehr gering um nicht zu sagen ausgeschlossen, dass sich die werte auf 1,60 promille erhöhen.
die resorptionsphase ist bereits beendet und nach 2.5 stunden werden die promillerwerte abnehmen.

aber vorsicht, ein weiteres delikt, ab 0,5 promille BAK wird dir zwangsläufig eine mpu einbringen.
das delikt bleibt für 10 jahre in deiner führerscheinakte im straßenverkehrsamt. also bitte für die nächsten 10 jahre die füße still halten, was alkohol und drogen betrifft.
mfg
mpu24

Dräger ist zuverlässig - daher sollte der von Ihnen errechnete Wert stimmen und es wirklich nur auf Fahrverbot und Geldstrafe hinauslaufen.
Gruß Petra

Hi u sry, aber da bin ich leider überfragt, tut mir leid.