Bakercyste durch Knorpelschaden oder Menisci-Pathi

Hallo,

Ich habe das Problem, dass die BG eine Bakercyste als Arbeitsunfallfolge ablehnt, und hoffe durch Eure Hinweise einen Weg zu finden, dieses erfolgreich bestreiten zu können.

Anamnese:

2005 Knie-OP bei der mir der Zerfranste Knorpel im Knie geglättet wurde.

Aktuell:

Vor einem Jahr Treppensturz mit Menikopathie Grad2 , OS-Gelenkkopfprellung Gr.2, Patella-Prellung Gr.2
Nachweis einer 8 cm Bakercyste mit Blutabbauprodukten, vorher keinerlei Kniebeschwerden seit OP gehabt.

Dieses Jahr MRT: Ruptur der Bakercyste ohne Nachweis von Blutabbauprodukten.

Es ist nun geplant eine Radio-Syn-Orviothese durchzuführen.

Die BG lehnt sämtliche Kostenübernahmen ab, mit dem hinweis, der Vorschädigung durch die 2005 behandelte Gonarthrose.

könnt Ihr mir weiterhelfen, ob ein Einspruch/eine Klage auf Anerkennung erfolg haben kann?

Ist für mich wichtig wegen Ärger auf der Arbeit wenn kein BG-Fall :frowning:

HAllo Ooops,

ich denke nicht, dass ich dir helfen kann, dazu sind mir diese Zusammenhänge zu komplex und ich würde an deiner Stelle - wenn es dir wichtig ist - 2 Ärzten dein Knie und deinem Fall zeigen und wenn beide das gleiche sagen, dann ist es wohl so.

Nur aber soweit: Eine BAkercyste entwickelt sich, soweit ich weiss, nicht von heute auf morgen. Das braucht zeit, vor allem, wenn die Cyste schon eine gewisse Grösse hat. Oder? Wenn also letztes Jahr die Cyste schon 8 cm war (oder meintest du mm!!!) dann ist die Ursache für die Cyste vielleicht nicht der Treppensturz. Und hier sollte dann doch ein FAchmann drrauf schauen, der auch die nötigen Untersuchungen machen kann und deine Arztberichte lesen kann.

Gruss
J

=====
Die Auskünfte und Ratschläge, die hier erteilt werden, ersetzen nicht die Beratung durch einen Arzt und sind vollkommen unverbindlich. Ratschläge von Fachkundigen (Ärzten und/oder Heilpraktikern, Apothekern usw.) sind von diesem Vorbehalt nicht ausgenommen, da durch die Schriftform eine echte Diagnosestellung, somit auch ein Therapievorschlag, ausgeschlossen ist.

Gleichzeitig warnen wir ausdrücklich vor Selbstmedikation ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, Heilpraktiker oder mit dem Apotheker.

Hallo,

aufgrund der bekannten Verschleisschäden im Kniegelenk besteht aus meiner sicht kaum eine Chance den Treppensturz BG´lich anerkennen zu lassen. Die BG wird immer (zurecht) sagen, dass eine Vorschädigung bestanden hat. Natürlich kann durch einen sturz die Situation im Kniegelenk verschlechtert worden sein. Dies zu Beweisen ist allerdings so gut wie unmöglich. Du kannst Einspruch erheben usw. um Zeit bzgl. deines arbeitgebers zu gewinnen. aber wie gesagt wird der fall bg´lich zu 99% abgelehnt

Gruß Alex

Hallo,

Ich habe das Problem, dass die BG eine Bakercyste als
Arbeitsunfallfolge ablehnt, und hoffe durch Eure Hinweise
einen Weg zu finden, dieses erfolgreich bestreiten zu können.

Anamnese:

2005 Knie-OP bei der mir der Zerfranste Knorpel im Knie
geglättet wurde.

Aktuell:

Vor einem Jahr Treppensturz mit Menikopathie Grad2 ,
OS-Gelenkkopfprellung Gr.2, Patella-Prellung Gr.2
Nachweis einer 8 cm Bakercyste mit Blutabbauprodukten, vorher
keinerlei Kniebeschwerden seit OP gehabt.

Dieses Jahr MRT: Ruptur der Bakercyste ohne Nachweis von
Blutabbauprodukten.

Es ist nun geplant eine Radio-Syn-Orviothese durchzuführen.

Die BG lehnt sämtliche Kostenübernahmen ab, mit dem hinweis,
der Vorschädigung durch die 2005 behandelte Gonarthrose.

könnt Ihr mir weiterhelfen, ob ein Einspruch/eine Klage auf
Anerkennung erfolg haben kann?

Ist für mich wichtig wegen Ärger auf der Arbeit wenn kein
BG-Fall :frowning: