Bakred verhängt Moratorium über systracom

Hi,

wie heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bis auf weiteres ein Moratorium über den online-broker systracom verhängt, d.h. Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäfte sind bis auf weiteres nicht mehr möglich. Depotüberträge sind unter bestimmten Varaussetzungen zu anderen Banken möglich. Hintergrund ist die „drohende Zahlungsunfähigkeit und die baldige Aufzehrung des haftenden Eigenkapitals“. Einlagen bei systracom sind bis DM 3 Mio. vom Einlagensicherungsfonds geschützt. Die ganze Pressemitteilung habe ich unten eingefügt.

Ich denke, das bestätigt mein Mißtrauen gegenüber den kundenfangenden Online-Brokern und -Banken.

Gruß
Christian

P.S.
Ich will ja nicht sagen „ich hab´s ja gesagt“, aber ich hab´s ja gesagt.

Hier die Pressemitteilung (http://www.bakred.de):

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnet Moratorium über die Systracom Bank AG, Berlin, an

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat am 20. April 2001 gegenüber dem Onlinebroker Systracom Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (§ 46a Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen) erlassen. Außerdem hat es die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und die Entgegennahme von Zahlungen untersagt, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt sind.

Das Moratorium wurde erforderlich, weil der Bank die Zahlungsunfähigkeit und die baldige vollständige Aufzehrung ihres haftenden Eigenkapitals droht. Im Hinblick auf die eingetretene Gefährdung der Gläubiger musste das Bundesaufsichtsamt das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet der Bank die Möglichkeit, ihre Sanierungsbemühungen fortzusetzen.

Die Systracom Bank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind von der EdB bis zu 90% maximal 20.000 Euro pro Einleger geschützt. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. schützt diese Vermögenswerte darüber hinaus bis zu 1.535.000,-- Euro (DM 3 Mio.) pro Einleger ohne Selbstbehalt.

Die Kunden können ihr Wertpapierdepot als ganzes auf eine andere Bank übertragen, wenn es nicht als Sicherheit für einen Negativsaldo herangezogen werden könnte. Einzelne Kauf- und Verkaufsaufträge darf das Institut während des Moratoriums nicht ausführen.

Hallo Christian,

m.E. wird dies nicht der einzige Fall bleiben.
Es gibt zwischenzeitlich einfach zu viele Online-Broker, die sich im Markt nur noch über massive Werbung plazieren können… und das kostet viel viel Geld.

Aber ich denke auch, daß selbst die Aktienkurse der bereits etablierten noch viel enttäuschungspotential beinhalten.

Die Konkurrenz ist hier einfach sau stark.

Ivo