Eine Kollegin von mir ist werdende Mutter - und dummerweise läuft demnächst ihr Zeitvertrag aus (so sozial wäre wohl kein Arbeitgeber, den Vertrag trotz oder wegen „anderer Umstände“ zu verlängern).
Wo kriegen wir Infos, welche Gelder Ihr dann zustehen? Sozialhilfe, Kindergeld, zus. Förderungen … Sie ist zwar „liiert“ aber nicht verh.
Hi,
es bleibt wohl nichts anderes übrig als Sozialhilfe, evtl. ARbeitslosengeld und ergänzende Sozialhilfe
Wohngeld (läuft auch übers Sozialamt mit) ;kindergeld, wird neuerdings nicht mehr bei Sozialhilfe angerechnet, Föderungen Stiftung Mutter und Kind werden auch nicht bei Sozialhilfe angerechnet.
Dann schau meinen Artikel eheänhl. Gemeinschaften an, hier läßt sich durch eine Erklärung gegenüber dem Soziamtim Sinne von
Ein materieller Unterhalt seitens des Freundes findet nicht statt, auch ein etwas höherer Satz erreichen, evtl . Untermietervertrag ausfertigen,
dann das Bundessozialhilfegesetz besorgen, kannst du ausschlachten bis zum geht nicht mehr.
Unterhalt fürs Kind vom Vater, falls er zahlt, wird angerechnet, zahlt er nicht, beim Jugendamt vorläufige Zahlungen beasntragen, die holen dann das Geld vom Vater, fall er was hat, direkt wieder.
Dann bei den Krankenkassen Befreiungsanträge stellen für Eigenanteile für Heilmittel, Arzneien, Sozialtarif für Rundfunk und Fersnehen bei der Stadtverwaltung ( auch Sozi Amt) beantragen, Sozialtarif für Telefon bei der Post beantragen,
Sozialleitfaden bei den Wohlfahrtsverbänden holen und am besten immer gleich dort beraten lassen.
Tschüß
Hallo,
zunächst müsste man mal wissen, wan das freudige ereignis
ins Haus steht, sprich wann ist der mutmassliche Entbindungstag?
Dann wäre die Frage, wann genau läuft der Zeitarbeitsvertrag
aus.
Läge zwischen dem ende Des Beschäftigungsverhältnisses
und dem Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor dem mutmasslichen
Entbindungstag ein relativ kurzer Zeitraum dann könnte ich
mir folgende Fallkonstellation vorstellen, aber immer
vorausgesetzt dass es sich bei dem Beschäftigunsverhältnis
um ein krankenversicherungspflichtiges handelt.
Hier mein Fallbeispiel:
Ende des Beschäftigungsverhältnis wäre z.B. der 31.03.2001
Beginn der Schutzfrist wäre z.B. 02.05.2001.
Anspruch auf Arbeitslosengeld ab 01.04.2001 gegeben ??
Ja - dann ist alles klar - Mutterschaftsgeld in Höhe des
Arbeitslosengeldes ab Begin der Schutzfrist - anschliessend
für die Dauer des Erziehungsgeldbezuges beitragsfreie
Krankenversicherung (mit Kind) in der bisherigen Krankenkasse.
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld ??
Wenn z.B. vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitsunfähigkeiteintritt, was bei Schwangerschaften ja
durchaus vorkommen kann, dann besteht Anspruch auf Krankengeld
ab 1.4.2001 (unser Beispiel), gleichzeitig verlängert sich die
Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse für die Dauer des
Krankengeldbezuges. Besteht der Krankengeldanspruch nahtlos
bis zum 2.05.2001, ja dann besteht auch ab 2.5.2001
Anspruch auf Mutterschaftsgeld - und auch hier gehts dann
wie oben beschrieben weiter.
was du hier empfiehlst ist nicht nur rechtlich unhaltbar,
sondern auch beschiss am staat und somit am steuerbürger!
das ist nicht korrekt und gehört definitiv nicht hier her!
Wenn Du der Meinung bist, daß das „rechtlich unhaltbar“ ist, wie wär´s dann mit Alternativvorschlägen? Zumal man mir viel empfehlen kann, aber für das, was letzten Endes umgesetzt wird, bin immer noch ich (und nicht der „Ideengeber“) verantwortlich.
Frei nach M. Luther: Und wenn ich wüßte, das morgen die Welt untergeht, so würde ich noch heute das Finanzamt besch…"
Hi, hier handelt es sich um legale Angelegenheiten und nicht
um
Beschiss, wenn man bedenkt wie in der umgekehrten Weise die
Sozi Ämter agieren.
Tschüß
na? legal? ich finde, hier liegt eine art hintergehungstatbestand vor. auch scheingeschäft in anderen rechtsgebieten genannt. ich kenne mich zwar nicht gut mit dem SGB aus, aber sicherlich steht da auch ein absatz von bußgeldvorschriften etc…
oder?
„wenn man bedenkt wie in der umgekehrten Weise die Sozi Ämter :agieren“
was meinst du damit?
ich denke, es gibt knallharte gesetze, die knallhart eingehalten werden muessen. meiner meinung nach denken sich sicherlich immernoch viel zu viele bürger unseres landes: „dann werd ich halt eben arbeitslos, die ALU wird schon reichen …“ das das in unserem fall von „vincent“ nicht zutrifft… aber soziales federbett muss deutschland nun wirklich nicht sein!
In diesem Forum sollen nur rechtlich korrekte und keine
illegalen Tips gegeben werden.
Gruß,
Delia
zähl doch mal n illegalen Tip auf.
Mensch, wenn es doch Lücken im Gesetz gibt und Grenzfälle, weil das Gesetz teils schwammig ist, was machen denn Rechtsanwälte in diesen Fällen ?
Tschüß Ailed