Bald Aussteuerung - darf meine AG mich kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,

nachdem ich vergeblich gegoogelt habe und nun noch verwirrter bin, hoffe ich, jemand von Ihnen kann mir helfen!
Ich werde Mitte April ausgesteuert von der Krankenkasse, weil ich schon 78 Wochen krank war. Leider wurden alle meine Hoffnungen enttäuscht, bis zu diesem Termin wieder fit zu sein. Jetzt sieht es so aus, dass ich mich beim Arbeitsamt melden muss, um ALG1 zu beantragen.
Ich bin ungekündigt in einer unbefristeten Festanstellung. Die KK teilte mir mit, dass mein Arbeitgeber mich abmelden muss. Heißt das nun kündigen? Angenommen ich wäre in 3 Monaten oder egal wann wieder gesund, hätte ich immer noch meinen Arbeitsplatz?
Aus dem Jahr 2009 habe ich noch Resturlaub, aus dem Jahr 2010 sogar noch den ganzen Jahresurlaub. Wie verfährt man damit? Hätte ich die Möglichkeit, mir diesen jetzt noch auszahlen zu lassen?
Wäre sehr sehr dankbar für Informationen!

Herzliche Grüße & noch einen schönen Sonntag Abend,
Jasmin

Guten Abend,

wenn man nach dem Bezug von 78 Wochen Krankengeld ALGI beantragen muss, so hat das nichts mit dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun…das besteht weiterhin fort…
Die Abmeldung bei der Kasse ist eine „technische“ Geschichte, weil ab Datum der Aussteuerung das Arbeitsamt die Kassenbeiträge zahlt und man von dort angemeldet wird…
Das Arveitsverhältmnis besteht unvermindert fort…

Der Urlaubsanspruch aus 2009 ist inzwischen verjährt und wird nicht mehr abgegolten, was den 2010er Urlaub angeht, so kommt es auf den evtl. anwendbaren Tarifvertrag an…

Also keine Panik, alles ganz normal…

Gute Besserung!

Gruß
MG

Liebe Mini,

Aussteuerung bedeutet, dass kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Arbeitsvertragsrechtlich bedeutet das nicht die Kündigung.
So genau weiß ich es nicht, aber unlogisch erscheint mir, dass Du ALG I beantragen sollst. Dieses erhältst Du nur,wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was in Deinem Fall nicht ist.
Erkundige Dich bitte genau bei der Krankenkasse.
Außerdem nehme Kontakt zum Arbeitgeber auf und informiere Dich.
Je nach Art der Krankheit ist zu überdenken, ob Du wieder arbeitsfähig werden kannst. Eine weitere Informationsquelle wäre das Amt für soziale Sicherung in Deiner Stadt.

Tut mir Leid, dass ich nicht besser antworten kann.

Viel Glück und Gesundheit

Gruß C

Am besten mal bei d. Rentenversicherung nachfragen.
Da gibt es ene kostenlose Rufnr.: 0800 - 333 19 19

Je n. Ursache d. Erkrankung vielleicht auch mal d. zust. BG kontaktieren u. überlegen, ob d. Beantragung eines SB-Ausweises Sinn macht.

Hallo Jasmin,

nein, nicht kündigen!! Wer kündigt hat den Anspruch auf seinen Arbeitsplatz verloren.
Du musst, wenn die KK dich nicht mehr bezahlt, zum Arbeitsamt und ALG 2 beantragen.
Deinen Urlaub kannst du nur geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht- im Rahmen der Ausschlussklausel. Aber nur auf der gesetzlichen Ebene, nicht auf der tariflichen. Dies hat der EUGH so entschieden.
Ich wünsche dir gute Besserung!!

Hallo, Jasmin,

Dein Arbeitgeber kann Dich u.U. kündigen - er muss es aber nicht. Wenn Du staatliche Unterstützung bekommen willst, hilft Dir nur ein Antrag auf Sozialhilfe, denn Du sthest aufgrund Deiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das sins die Voraussetzungen für Leistungen auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV.

Hast Du Dir schon einmal überlegt, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - ggf. zeitlich begrenzt - zu stellen?

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo Ingeborg,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Den Rentenantrag hatte ich bisher immer rausgeschoben, weil ich niemals dachte, dass die Krankheit so lange andauert. Aber jetzt werde ich den wohl stellen müssen, also nur zeitlich begrenzt. Wobei ich erst 31 Jahre bin und noch nicht viele Jahre eingezahlt habe, wird das eh durch Sozialhilfe aufgestockt werden müssen :frowning:
Also nochmal herzlichen Dank!
Viele Grüße
Jasmin

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Nein, ich werde auf keinen Fall kündigen. Hatte nur Angst, dass mein AG mich jetzt kündigen darf. Dann wäre ich ja auch noch arbeitslos, wenn ich jetzt doch bald mal wieder gesund werden würde und arbeiten gehen kann.
Schade mit dem Urlaub. Hatte gehofft, dass ich ihn mir auszahlen lassen könnte.
Aber rechtherzlichen Dank für die vielen Infos!

Liebe Grüße
Jasmin

Vielen Dank für die schnelle Info!
Da werde ich mich gleich mal bei der DRV schlau machen!
Noch einen schönen Abend,
Jasmin

Liebe Claudia,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sie hilft mir schon sehr weiter!
Mache mich gleich mal bei dem Amt für Sicherung schlau.

Herzliche Grüße
Jasmin

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Da fällt mir jetzt ein Stein vom Herzen, dass ich wenigstens nicht auch noch gekündigt werde und nach der Krankheit nicht gleich arbeitslos bin.
Danke!

Viele Grüße
Jasmin

Hallo,

ich war krank, daher die späte Antwort.

Bei einem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst Du u.U. mehr, als Du Dir vorgestellt hast, denn Deine bisher bezahlten Beiträge werden mindest so hochgerechnet, als hättest Du bis 55 bezahlt.

Viel Glück!
Ingeborg

Guten Tag,

solange keine Kündigung vorliegt, besteht das Arbeitsverhältnis. Aber wegen Ihrer Erkrankung ruhen die Hauptleistungspflichten, also die Pflicht Ihres Arbeitgebers, Geld zu zahlen und Ihre Pflicht, Leistung zu erbringen.

Wenn Sie gesund wären, hätten Sie also nach wie vor Ihren Arbeitsplatz.

Der Resturlaub könnte verfallen sein. Jedoch gibt es die neue Rechtsprechung des EuGH, die den Verfall ausschließt, wenn der Urlaub wie bei Ihnen krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte. Grundsätzlich gilt das nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Ein darüber hinaus gehender Urlaub (vertraglich oder tarifvertraglich) verfällt mit dem 31.03. des Folgejahres, wenn zwischen gesetzlichen Grundurlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) und Mehrurlaub z.B. im Arbeitsvertrag unterschieden wurde. Das wurde vermutlich bei Ihnen nicht gemacht.

Ergebnis: Sie haben den vollen Urlaubsanspruch. Sie sind derzeit ungekündigt.

Machen Sie sich nicht so viele Sorgen und werden Sie gesund!

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Lieber Herr Ziegenhagen,

vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Gut Ding will Weile haben…Ihre Antwort beruhigt mich sehr.
Ich habe mir Ihre Kanzlei gleich mal gemerkt, wer weiß, ob ich vielleicht mal weiteren Rat bräuchte.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende,
Jasmin