Hallo,
kann irgendjemand sagen, ob evtl die Gefahr besteht, dass ab 2005 kein Überbrückungsgeld mehr gezahlt wird???
Hat jemand in der Richtung irgendwas gehört?
Wolfgang
Hallo,
kann irgendjemand sagen, ob evtl die Gefahr besteht, dass ab 2005 kein Überbrückungsgeld mehr gezahlt wird???
Hat jemand in der Richtung irgendwas gehört?
Wolfgang
Hi Wolfgang,
ich habe diesbezüglich akut nichts Neues gehört, möchte aber daran erinnern, dass die Zahlung von Ü-geld auch bisher eine „Kann-Leistung“ war/ist, die u. a. von zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig ist.
Hallo,
ÜG gibt es weiterhin: Hier das aktuelle Gesetz: s. § 57, http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze…
guck auch hier: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Gruß
Otto
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Hallo Wolfgang,
ab 2005 ist Überbrückungsgeld eine Pflichtleistung, genau wie der EXG-Zuschuß. Allerdings gilt: nur eines der beiden aussuchen und bekommen, beides gleichzeitig geht nicht. UND DAS GILT AUCH NUR NOCH FÜR ALG-BEZIEHER! Empfänger von ALG-II haben darauf keinen Anspruch, die können als Kann-Leistung auch für EXG sog. Eingliederungshilfen (weiß aber nicht genau, ob das so heißt) erhalten.
Gruß Seven
Hallo,
ÜG gibt es weiterhin: Hier das aktuelle Gesetz: s. § 57,
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze…
guck auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…Gruß
Otto
Was ich hier lesen kann, sind aktuelle Stände aus dem jahre 2004 und
nicht 2005, laut Gesetz ergeht hervor das es eine kann Bestimmung ist, was ich sowieso als lächerlich ansehe, Gesetze sollten klipp und klar, etwas ausdrücken, und nicht von kann und können …, aber dieses sehe ich wieder einmal als Deutsche Gesetze an, wobei schon andere Länder darüber lachen, gehe bitte nich von Geldern aus, die nich dein eigen sind, glaube mir, du wirst sonst eine große Entäuschung erleben, in der öffentlichkeit redet man immer von großen Stützen, hast du schon einen politiker mit Stützen gesehen, nein,
glaube mir, …, ich werde auch nie wieder auf solche Dinge reinfallen, und wenn meine Firma etwas größer ist, werde ich auch Deutschland verlassen, vieleich auch nach China gehen, weil diese Verars… habe ich hier auch satt.
Hallo Wolfgang,
du fragst:
kann irgendjemand sagen, ob evtl die Gefahr besteht, dass ab
2005 kein Überbrückungsgeld mehr gezahlt wird???
Keine Sorge, da muss es sich wohl um eine Ente handeln. Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) nach SGB III gibt es weiterhin.
Allerdings bekommen Langzeitarbeitslose, die ab Januar unter das SGB _II_ fallen, diese Gründungsförderung nicht mehr. Für diesen Personenkreis gibt es dann nur noch das so genannte Einstiegsgeld gemäß § 29 SGB II:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…
Ob und wenn ja in welcher Höhe und wie lange das gezahlt wird, ist abhängig vom Einzelfall. Eine Verbesserung wird das aber nur in den wenigsten Fällen bringen.
Schöne Grüße
Robert
Hi, Gunter,
du schreibst:
möchte aber
daran erinnern, dass die Zahlung von Ü-geld auch bisher eine
„Kann-Leistung“ war/ist, die u. a. von zur Verfügung stehenden
Mitteln abhängig ist.
Nein, das stimmt schon lange nicht mehr: Bei Vorliegen der Anspruchsgrundlage und positivem „Tragfähigkeitsgutachten“ besteht ein Rechtsanspruch auf das Ü-Geld.
Schöne Grüße
Robert
Hallo!
Ich kann nur sagen dass, das Überbrückungsgeld ab dem 01.01.2005 nur noch an ALG I - Empfänger gezahlt wird. Es besteht aber eine Übergangsfrist von einem Monat, das heisst bis einschliesslich 31.01.2005. Ich weiss das von meinem Arbeitsvermittler bei der Agentur. Ich bin gerade dabei mich selbstständig zu machen und daher habe ich diese Infos.
Gruss Andreas