Bald Studiumsanfang - Kündigungsfrist zu kurz

Hallo Leute,

ich brauche hier dringend eure Hilfe da ich echt am verzweifeln bin.

Folgende Situation:

Zurzeit in Festanstellung bei einer Firma.

Letztes Jahr bei der Polizei beworben; durch viele Bewerbungen zieht sich alles in die Länge mit dem Ergebnis des endgültigen ROW (Rangordnungswert).

Das Studium der Polizei fängt am 2. September an.

Eine einigermaßen „verlässliche“ Aussage bei der direkten „Bewerbungszentrale“ bekommt man erst Mitte August! Eine Einstellungszusage vieleicht sogar erst 1 Woche vor Studiumsbeginn!

So. Jetzt das Problem:

Der AG weiß nichts von der Bewerbung. Im Arbeitsvertrag steht bezüglich Kündigung

„Wird das Arbeitsverhältnis im beideitigen Einverstädnis oder stillschweigend über die Probezeit hinaus fortgesetzt bzw. von vorneherein auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann das Arbeitsverältnis nach Vetragsbeginn beidseits unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.“

Nun kann ich also bei einer Einstellungszusage nicht regulär kündigen.

Erster Gedanke: Aufhebungsvertrag.

Doch was wenn der AG nicht mitspielt?

Welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Meinem AG jetzt sagen dass ich eine Polizeibewerbung am laufen habe, damit er im Falle einer Zusage Bescheid weiß und mich per Aufhebungsvertrag gehen lässt?

Wenn ich Bescheid sage und der ROW reicht am Ende nicht, muss ich im Unternehmen bleiben und die Stimmung ist dann wohl im Keller!

Meine Position im Unternehmen ist keine Schlüsselposition und kann von meinem Kollegen mit übernommen werden fürs erste!

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen!

Sag deinem AG einfach nichts. Wenn du die Zusage bekommst zum Studium dann sag es deinem AG dass du gehst. Wenn sie dagegen sind einen sofortigen aufhebungsvertrag zu machen, komm einfach nicht mehr zur Arbeit und lass dich einfach feuern. Dann gibt es allerdings auch keine Abfindung.

Hallo,

sie können versuchen eine Kündigung aus außerordenlichen Grund nach § 626 BGB zu erreichen, aber hier muss der Arbeitgeber mitspielen.

Marinel

Hallo,

ich würde ganz klar mit offenen Karten dem Arbeitgeber gegenüber spielen.

MfG
Harley

Entweder - oder! Entweder Aufhebungsvertrag oder Klartext: ich will studieren, deshalb kündige ich schon mal.

Hi,
sauber ist nur: mit dem Arbeitgeber reden.

Alle anderen Lösungen („krankfeiern“, Urlaub, unentschuldigt fehlen, …) können sogar gefährlich sein: wenn der AG dahinterkommt und sich beim neuen AG/Behörde beschwert, kann **der** das Arbeitsverhältnis/Studium noch in der neuen Probezeit beenden. Schließlich hat dann ja der Kandidat seine Unzuverlässigkeit schon bewiesen - toll für den Polizeidienst.

Also: reden, um Verständnis bitten, notfalls Einarbeitungshilfe zusagen (zB am Wochenende).

rambam

Hallo, sehr schwierig!

Ich rate, immer wieder in der Bewerbungszentrale nachfragen, dass Problem schildern und auf einen verständisvollen Ansprechpartner hoffen.
Auf keinen Fall den AG jetzt schon informieren.
Besser nach Zusage die verkürzte Kündigungszeit verhandeln.

Leider keine verlässliche Auskunft
Trotzkopf

Hallo Apfelkorn,

mein Rat ist abzuwarten, ob aus der Bewerbung etwas wird.

Sobald diese erfolgreich ist, ohne Zeitverzug mit dem AG reden und um Verständnis für die Aufhebung des Arbeitsvertrags bitten.

Gruß

Ich glaube dass ich mit deiner Lösung eher Probleme kriegen könnte, wenn ich im Falle dass es nicht zu einem Aufhebungsvertrag kommt, einfach nicht mehr zur Arbeit gehe. Stichwort: Schadensersatz

Hallo Marinel,

ein Studium ist doch kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung? Oder wo sehen Sie die Rechtfertigung?

Gruß Apfel

Dann bleibt mir aber nur der Aufhebungsvertrag und wenn der AG nicht mitmacht hab ich ein Problem …

Hallo,

für Sie ist ein außerordentlicher Grund, weil sonst können Sie das Studium nicht anfangen, aber für den Arbeitgeber nicht, daher wenn so weit ist und Sie sicher sind dass Sie das Studium anfangen werden, dann kündigen Sie aus wichtiger Grund und da Sie keine Leistungen beantragen (Arbeitsamt) kann Ihnen nicht wiel passieren, es sei denn in Arbeitsvertrag steht, dass Sie eine Vetragstrafe zahlen müssen. Oder nehmen Sie ein unbezahlten Urlaub bis die fristgerechte Kündigung abgelaufen ist.

Gruß
Marinel

Hallo,

andererseits, was nützt ein AN, wenn er weg will.

Ich glaube, dass Ihr AG Ihnen keine Steine in den Weg legt. Da Sie in keiner leitenden Position sind, wird es sicher in Ihrem Sinne klappen.

Ich drücke beide Daumen und wünsche viel Glück, immer positiv denken.
LG
Trotzkopf

Hallo,
ja eine üble Situation. Rein rechtlich müssten die 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden. Oder eben Aufhebungsvertrag mit Einverständnis des AG.
Also ist die Frage, wieviel Urlaub Sie noch haben, oder Überstunden? Oder, ob der Arbeitgeber bereit wäre, unbezahlten Urlaub zu gewähren. Wenn das alles NICHT geht, bleiben nur zwei Wege: Jetzt schon mit dem AG reden und hoffen, dass er Verständnis hat, egal wie die Sache bei der Polizei ausgeht.
Oder voller Gottvertrauen jetzt kündigen. Den Einsatz eines gelben Scheins kann ich nicht wirklich empfehlen, führt zu Rückfragen bei der Krankenkasse.
Fazit: Ein Gespräch mit dem Chef suchen. Bringt am meisten Vorteile für Sie.
Viel Glück!!!
Iris

Hallo, also eigentlich bist du an die Kündigungsfrist gebunden. Ich würde auch auf keinen Fall meinem AG etwas von einer anderen Bewerbung sagen. Was kann dein AG aber machen, wenn du nicht mehr kommen willst? Er kann evtl. auf Schadenersatz klagen, wen er einen Auftrag nicht erledigen kann, wenn du fehlst oder er eine besser bezahlte Person einstellen muss. Da du aber selbst sagst, dass du keine Schlüsselposition hast, würde ich es darauf ankommen lassen.

Hallo Apfelkorn123,
es bleibt nur eins: zu warten bis zur Info, ob das Studium begonnen werden darf, oder nicht. Alles andere ist Quatsch und soll nicht in Betracht gezogen werden. Darüber nachzudenken bringt wenig. Den AG zu informieren bei der Möglichkeit doch zu bleiben ist unakzeptabel.
Sorry und viel Erfolg.
Gruß.

Wagner

Hallo,
in der Situation bleibt dir nichts anderes, als dich auf die Kulanz deines Arbeitgebers zu verlassen. Am besten sprichst du deine Bewerbung schon einmal an, um „vorzufühlen“ - dann fühlt sich dein Arbeitgeber nicht übergangen, wenn du plötzlich mit dem Aufhebungswunsch in der Tür stehst.

In der Regel sind Arbeitgeber auch nicht persönlich verletzt, wenn man sich für einen anderen Berufszweig entscheidet - insofern keine Angst vor Offenheit an dieser Stelle.

Wenn dein Arbeitgeber dich nicht gehen lässt, hast du natürlich immer noch die Option, das Unternehmen unter Verletzung der Kündigungsfrist zu verlassen. Das würde ich aber nur als allerletzten Notnagel in Betracht ziehen, wenn du deinen Wechsel frühzeitig angekündigt hast und dein Arbeitgeber sich ohne erkennbaren Grund völlig stur stellt.

Beachte, dass dein Arbeitgeber im Extremfall Schadenersatzansprüche geltend machen kann (so er nachweisen kann, dass ihm durch deinen Vertragsbruch ein Schaden entstanden ist).

Auch auf ein Zeugnis wirkt sich solch ein Abgang nicht unbedingt positiv aus. Also: nur in Betracht ziehen, wenn du sonst Gefahr läufst, den Studienplatz wieder zu verlieren.

Viele Grüße
tinastar

Hallo
sorry, das ich mich jetzt erst melde.
Mein Vorschlag ist, du solltest mit deinem Personalreferenten „offen“ über die Bewerbung sprechen - so wissen beide Parteien über die Sachlage bescheid. Sollte es zu einer positiven Zusage kommen, so könnte Dein AG Dich evtl. eher gehen lassen. Sollte es eine Absage geben, so kannst Du mit ruhigem Gewissen weiterarbeiten, da Du nicht rechtswidriges gemacht hast.

Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt immer!
Reich sie die fristlose Kündigung aber erst dann ein wenn sie wissen ob sie ihr Studium antreten können.