Folgender möglicher Fall:
ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern steht kurz vor der Insolvenz.
Der Chef schreibt keine Kündigungen, sagt seinen Mitarbeitern aber, dass es in 1,5 bis 2 Monaten zu Ende sein könnte, falls sich die Lage nicht ändert und kein Geld mehr reinkommt.
Der Chef hofft natürlich, dass sein Unternehmen nicht untergeht und möchte deswegen keinen Mitarbeiter entlassen und bis zum Ende durcharbeiten.
Wann sollten die Angestellten sich beim Arbeitsamt melden, damit sie für die Übergangszeit finanzielle Hilfe bekommen?
Können sie sich auch ohne erhaltene Kündigung dort schon melden?
Wie schnell zahlt das Amt bei einer fristlosen Kündigung aufgrund von Insolvenz?
…:kurz vor der Insolvenz.
… dass es in 1,5 bis 2 Monaten zu Ende sein könnte, falls
sich die Lage nicht ändert und kein Geld mehr reinkommt.
…
Wann sollten die Angestellten sich beim Arbeitsamt melden,
damit sie für die Übergangszeit finanzielle Hilfe bekommen?
Können sie sich auch ohne erhaltene Kündigung dort schon
melden?
Wie schnell zahlt das Amt bei einer fristlosen Kündigung
aufgrund von Insolvenz?
Hallo,
es heißt sinngemäß das Arbeitnehmer zum Amt gehen sollen wenn sie Kenntnis davon erhalten. Egal ob Ins oder sonstiges.
Dann gibt es möglicher Weise keine Sperrfristen.
Würdest du zahlen wenn du keinen Antrag hast? Es ist egall wann der fall eintritt: Erst ab Antragsstellung geschieht kann dies geschehen. Vollständigkeit der UL kann irgenwann erfolgen.
Viel Glück, Werner
Wenn der Arbeitnehmer
Hallo,
Wann sollten die Angestellten sich beim Arbeitsamt melden,
damit sie für die Übergangszeit finanzielle Hilfe bekommen?
sobald der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Können sie sich auch ohne erhaltene Kündigung dort schon
melden?
Nur weil ein Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist, sollte man sich nicht an das AA wenden. Selbst wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, heißt das nicht automatisch, dass der Laden dicht macht und alle entlassen werden.
Wie schnell zahlt das Amt bei einer fristlosen Kündigung
aufgrund von Insolvenz?
Eine Insolvenz ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Gruß
S.J.
Hallo
Wann sollten die Angestellten sich beim Arbeitsamt melden,
damit sie für die Übergangszeit finanzielle Hilfe bekommen?
sobald der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt wurde.
Ab Antragsstellung? Warum? Nicht erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw Ablehnung mangels Masse? Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens löst doch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld aus.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Ab Antragsstellung? Warum? Nicht erst ab Eröffnung des
Insolvenzverfahrens bzw Ablehnung mangels Masse? Der Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens löst doch keinen
Anspruch auf Insolvenzgeld aus.
doch:
Ist ein Arbeitgeber zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer deshalb ihre Löhne beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/zentraler-Cont…
Man kann mit dem Antrag natürlich auf das Ergebnis des Insolvenzantrags warten, sofern man über entsprechende Geldreserven verfügt um die Zeit zu überbrücken.
Gruß
S.J.
Hallo Steve
Aber bestätigst Du damit nicht meine Auffassung?
(…), zahlt die Agentur für
Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden
Entgeltansprüche an die betroffenen Arbeitnehmer in Form von
Insolvenzgeld. Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei
Vorliegen eines Insolvenzereignisses für (…)
Siehe dazu ebenfalls bei der Agentur: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/Navigation/zen…
ganz oben:
Insolvenzereignis
Das Insolvenzereignis (§ 183 Absatz 1 SGB III) ist der Zeitpunkt, an dem
- das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird,
- der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird oder
- der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt hat,
wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse auch nicht in Betracht kommt. Die Betriebstätigkeit ist vollständig beendet, wenn der Arbeitgeber dauerhaft keine dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten mehr ausübt.
Eben nicht ab Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Oder stehe ich jetzt gerade neben mir?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
richtig. Es wird kein Insolvenzgeld bezahlt, sondern auf Antrag Arbeitslosengeld, was später verrechnet wird. Man muss das aber nicht beantragen, sondern kann einfach auf das Insolvenzgeld warten, sofern entsprechende Reserven da sind.
Es empfiehlt sich daher, sich sofort bei Antrag auf das Verfahren beim Arbeitsamt zu melden. In der Regel erzählt einem das aber alles der Insolvenzverwalter. Ich meine sogar, dass das zu seinen Verpflichtungen gehört.
Gruß
S.J.