Hallo!
Es ist also eine persönliche Entscheidung eines Mieters nur
draußen zu rauchen und das beeinflußt in D die Entscheidung,
um wieviel man die Miete kürzen kann, wenn ein Balkon im
Winter nicht benutzbar ist.
Klar. Wenn man sich eine Wohnung mit Tiefgarage mietet, um sein Auto im Winter nicht auf der Straße stehen zu lassen, ist das auch eine persönliche Entscheidung - trotzdem ist es ein Mangel, wenn man den Stellplatz nicht nutzen lann. Auch wenn der Vermieter drauf hinweist, daß man ja vorm Haus parken kann.
Wer sich eine Wohnung mit Balkon mietet, um auf dem Balkon zu rauchen, kann nicht plötzlich verpflichtet werden, das in der Wohnung zu tun.
Finde ich zwar seltsam, aber es steht ja auch nirgends
geschrieben, daß Gesetze logisch sein müssen 
Ich finde das sogar sehr logisch.
Gruß,
M.
Gruß
Edith