Balkon baufällig & gesperrt - Mietminderung?

Hallo!

In einer Mietwohnung ist der Balkon baufällig, darf nicht mehr betreten werden und wird wohl komplett neu gemacht.

Anfang August kam ein Schreiben in dem die Nutzung untersagt wurde;
Anfang Oktober wurden die Türgriffe in der Wohnung abmontiert.

Besteht Anspruch auf Mietminderung? Wenn ja wieviel?

Hallo,

bitte nicht festnageln, aber ich habe was von 10% auf die Kaltmiete gehört.

Jedoch ist in Bezug auf die Warmmiete (also der Nebenkosten) der Balkon flächenmäßig abzuziehen, das gilt insbesondere für Heizkosten! Genau nachsehen und nachrechnen!

Gruß
Selorius

und ich habe irgendwie in Erinnerung, dass die Beschaffenheit des Balkons durchaus eine Rolle spielt:
Nordbalkon mit 1,5 m² und Straßenlage führt bei Nichtnutzbarkeit zu einer niedrigeren Mietminderung als ein Südbalkon ins Grüne mit 8m².
Wie bei allen Mietminderungen sollte man auch hier den Gang zum Fachmann (Anwalt, Mieterverein) nicht scheuen, wenn man nichts oder wenig davon versteht. Da gibt es so viele Fehler die man machen kann, bei Falschwissen …

vnA

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Außerdem hängt das wohl auch von der Jahreszeit ab. Im Winter ist ein nicht benutzbarer Balkon von vornherein ein kleinerer Mangel als im Sommer.

smalbop

Außerdem hängt das wohl auch von der Jahreszeit ab. Im Winter
ist ein nicht benutzbarer Balkon von vornherein ein kleinerer
Mangel als im Sommer.

smalbop

Hi, dem soll mal widersprochen werden und zwar ist ein nicht nutzbarer Balkon, egal in welche Himmelsrichtung, für Raucher die NUR auf dem Balkon rauchen, ein jahreszeitlich unabhängiger Mietmangel.
MfG ramses90

Hi Ramses90

Hi, dem soll mal widersprochen werden und zwar ist ein nicht
nutzbarer Balkon, egal in welche Himmelsrichtung, für Raucher
die NUR auf dem Balkon rauchen, ein jahreszeitlich
unabhängiger Mietmangel.

Das verstehe ich nicht ganz, aber österreichische Gesetze unterscheiden sich von deutschen ja teilweise ganz erheblich

Ist es in D mittlerweile verboten in der Wohnung zu rauchen? Kann in D ein Mieter gezwungen werden nur auf dem Balkon zu rauchen?

neugierig
Edith

Hi,

Das verstehe ich nicht ganz, aber österreichische Gesetze
unterscheiden sich von deutschen ja teilweise ganz erheblich

Ist es in D mittlerweile verboten in der Wohnung zu rauchen?
Kann in D ein Mieter gezwungen werden nur auf dem Balkon zu
rauchen?

Nö, ist es nicht aber, es gibt halt Mieter, die nur auf dem Balkon rauch um den Gestank nicht in der Wohnung zu haben und um Einrichtung und Tapeten vor dem Vergilben zu bewahren.
MfG ramses90

neugierig
Edith

Hi

Ist es in D mittlerweile verboten in der Wohnung zu rauchen?
Kann in D ein Mieter gezwungen werden nur auf dem Balkon zu
rauchen?

Nö, ist es nicht aber, es gibt halt Mieter, die nur auf dem
Balkon rauch um den Gestank nicht in der Wohnung zu haben und
um Einrichtung und Tapeten vor dem Vergilben zu bewahren.

Es ist also eine persönliche Entscheidung eines Mieters nur draußen zu rauchen und das beeinflußt in D die Entscheidung, um wieviel man die Miete kürzen kann, wenn ein Balkon im Winter nicht benutzbar ist.

Finde ich zwar seltsam, aber es steht ja auch nirgends geschrieben, daß Gesetze logisch sein müssen :wink:

Gruß
Edith

Hallo!

Es ist also eine persönliche Entscheidung eines Mieters nur
draußen zu rauchen und das beeinflußt in D die Entscheidung,
um wieviel man die Miete kürzen kann, wenn ein Balkon im
Winter nicht benutzbar ist.

Klar. Wenn man sich eine Wohnung mit Tiefgarage mietet, um sein Auto im Winter nicht auf der Straße stehen zu lassen, ist das auch eine persönliche Entscheidung - trotzdem ist es ein Mangel, wenn man den Stellplatz nicht nutzen lann. Auch wenn der Vermieter drauf hinweist, daß man ja vorm Haus parken kann.

Wer sich eine Wohnung mit Balkon mietet, um auf dem Balkon zu rauchen, kann nicht plötzlich verpflichtet werden, das in der Wohnung zu tun.

Finde ich zwar seltsam, aber es steht ja auch nirgends
geschrieben, daß Gesetze logisch sein müssen :wink:

Ich finde das sogar sehr logisch.

Gruß,
M.

Gruß
Edith

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Hi

Wer sich eine Wohnung mit Balkon mietet, um auf dem Balkon zu
rauchen, kann nicht plötzlich verpflichtet werden, das in der
Wohnung zu tun.

Ah ok. Unter dem Gesichtspunkt, daß man im Mietvertrag vereinbart hat, daß man den Balkon zum Rauchen nutzen möchte, wird mir die Sache verständlicher.

Gruß und danke
Edith

Hi

Wer sich eine Wohnung mit Balkon mietet, um auf dem Balkon zu
rauchen, kann nicht plötzlich verpflichtet werden, das in der
Wohnung zu tun.

Ah ok. Unter dem Gesichtspunkt, daß man im Mietvertrag
vereinbart hat, daß man den Balkon zum Rauchen nutzen möchte,
wird mir die Sache verständlicher.

Hi, wer einen Wohnung mit Balkon mietet, kann u. darf den zu jeder Tag u. Nachtzeit nutzen, egal ob bei Sonne, Wind, Schnee u. Eis, bei Regen oder sonstwas! Und es ist egal für was er/sie den nutzt solange er/sie nicht andere damit beeinträchtigt und die mietvertragliche Nutzung nicht missbraucht.
MfG ramses90

Gruß und danke
Edith

Unter dem Gesichtspunkt, daß man im Mietvertrag
vereinbart hat, daß man den Balkon zum Rauchen nutzen möchte

Wieso sollte das im Mietvertrag vereinbart sein? Warum der Mieter eine Wohnung mit Balkon will, geht den Vermieter nichts an. Es geht nur darum, ob in der konkreten Situation die Sperrung des Balkons die Nutzung der Mietsache einschränkt - und das tut sie, weil der Mieter nicht wie beabsichtigt im Freien rauchen kann. Oder Eisblumen züchten.

Gruß,
Max

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Hi

Hi, wer einen Wohnung mit Balkon mietet, kann u. darf den zu
jeder Tag u. Nachtzeit nutzen, egal ob bei Sonne, Wind, Schnee
u. Eis, bei Regen oder sonstwas! Und es ist egal für was
er/sie den nutzt solange er/sie nicht andere damit
beeinträchtigt und die mietvertragliche Nutzung nicht
missbraucht.

Dann habe ich vermutlich diese Antwort von Dir falsch verstanden:

/t/balkon-baufaellig-gesperrt-mietminderung/6110292/5

Ich habe sie nämlich so verstanden, daß nur für Raucher ein nichtbenutzbarer Balkon immer ein gleich großer Mangel ist, egal zu welcher Jahreszeit. Für alle anderen Mieter ist so ein Balkon im Winter ein kleinerer Mangel als im Sommer.

Gruß
Edith

hi

Wieso sollte das im Mietvertrag vereinbart sein?

Siehe meine Antwort an Ramses. Ich hatte eine Antwort von ihm offenbar falsch verstanden.

Gruß
Edith