Hallo Experten,
muß ich als Eigentümer einer Wohnung im 2. Stock in einem Mehrfamilienhaus das Grillen auf dem Balkon des Nachbarn (Mieter) hinnehmen? Ich habe jetzt ständig den Grill Gestank bei mir in der Wohnung.
Vielen Dank.
Gruß
Götz
Hallo Experten,
muß ich als Eigentümer einer Wohnung im 2. Stock in einem Mehrfamilienhaus das Grillen auf dem Balkon des Nachbarn (Mieter) hinnehmen? Ich habe jetzt ständig den Grill Gestank bei mir in der Wohnung.
Vielen Dank.
Gruß
Götz
Hallo Stephan,
ja schau doch einfach mal in eure Hausordnung. Aber für das nachbarschaftliche Verhältnis noch besser… geh doch mal zu den Nachbarn und sprich freundlich mit ihnen. Hilft manchmal schon recht gut.
Björn
Nach aktueller Rechtsprechung gehört das Grillen zum üblichen und normalen Wohngebrauch, kann also nicht untersagt werden.
Andererseits ist hierbei auf die berechtigten Interessen der nachbarn abzustimmen. Es können also gewisse Einschränkungen (z.b. nur Gasgrills, gewisse Zeiten, besondere Plätze bzw. Abzugseinrichtungen) gemacht werden, soweit sie das "Grilrecht wiederum nicht über Maßen einschränken bzw. faktisch unmöglich machen.
Womit wiedrum alles klar ist und im konkreten Einzelfall doch keiner so genau bescheidweiss.
-) bent
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