Balkon kaputt..Mietminderung? Wieviel?

Mein Balkon ist schon seit über ein Jahr kaputt…Die Halterungen des Geländers sind durchgerostet und die Eckfliesen sind lose, weil der Vermieter die Halterungen mit „Anti-Rost-Farbe“ bestrichen hat. Jetzt sind die Halterungen natürlich weiter durchgerostet und der Vermieter hat sich geweigert, den Balkon zu reparieren bzw. neues Geländer anzubringen (2 Mieter des Nachbarhauses haben bereits neue Geländer wegen Durchrostung). Es wäre zu teuer im Moment und es gäbe Balkone, die schlimmer aussehen würden (traurig eigentlich), aber es wurden im letzten Jahr neue Fenster im Treppenhaus eingebaut, die nur Glassteine ersetzt haben. Jetzt will ich ihn zum letzten Mal auffordern, den Balkon endlich zu reparieren, weil ich mich persönlich nicht sicher fühle und auch an meine Kinder denken muß. Kann ich mit einer Mietminderung drohen??? Und wenn ja, wieviel ist angebracht???

Vielen Dank für jede Hilfe!!!

Hallo Tina,

in den Wintermonaten ist eine Mietminderung problematisch. Du musst jedoch den Vermieter den Mieter auffordern, die Mängel zu beseitigen. Ausserdem musst Du klar und deutlich den Vermieter hinweisen, dass er die Haftung für jeden Unfall zu tragen hat, wenn er weiterhin grob fahrlässig den Mangel nicht beseitigen lässt. Wenn auch dies nichts hilft, informiere das zuständige Ordnungsamt oder Bauuafsichtsamt.

Grüsse Günter

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Hallo Günter,

erstmal danke für die schnelle Antwort…ich hatte den Vermieter bereits mehrmals darauf hingewiesen, daß ich eine Gefahr in dem Zustand des Balkons sehe, allerdings ist er nach seinem „Wackel-Rüttel-Test“ da völlig anderer Meinung. Wir haben auch schon einen Handwerker hier gehabt, der mir auch versicherte, daß es repariert werden sollte, allerdings dem Vermieter klein bei gegeben hat, da er schon vom ihm den Auftrag für das Geländer im Nachbarhaus hatte und wohl auf mehr hoffte (was uns allerdings nicht bekannt war).

Aber vielen Dank für die Antwort…hat schon um einiges geholfen…wußte nicht, daß ich mit solchen Mietproblemen mich auch ans Ordnungsamt bzw. Bauaufsichtsamt wenden kann.

Vielen Dank!!!

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…wußte nicht, daß ich mit solchen Mietproblemen mich
auch ans Ordnungsamt bzw. Bauaufsichtsamt wenden kann.

Hallo Tina,

Mietprobleme werden die Ämter nicht interessieren. Wenn es aber gravierende Sicherheitsmängel am Gebäude gibt, um deren Behebung sich der Eigentümer nicht kümmert, macht der Gang zur Behörde Sinn.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

so wie der Zustand geschildet wird, ist durchaus eine Gefahr vorhanden. Wenn - der Balkon oder das Geländer wackelt - müssen Massnahmen ergriffen werden, weil durchaus ein Balkon in solch einem Zustand wegbrechen kann oder ein Geländer, wenn sich jemand daran lehnt, bricht und die Person stürzt im schlimmsten Fall in die Tiefe. Der Zustand eines solchen Balkons ist Sache der Bauaufsichtsbehörde.

Grüsse Günter

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