Balkon mit Balkontür an Wohnung, aber nicht im MV

Hallo,
Person A fand auf der Suche nach einer neuen Wohnung eine Anzeige, 60m2 mit Balkon (…).
Die Wohnung besitzt im WZ eine Balkontür die auf einen Balkon führt, welcher sich an der gesamten Fassade entlang erstreckt und somit ohne Abtrennung auch von der Nachbarswohnung (hier wohnt die Vermieterin) begehbar ist. Bei Besichtigung wurde Person A mitgeteilt, das die Kammer, die sich an ihrem Balkon befindet noch von der Vermieterin genutzt wird und daher keine Trennwand existiert. Die Vermieterin würde diese Kammer aber nur selten aufsuchen.
Person A mietet die Whg an.
Nun sucht die Vermieterin die Kammer mittlerweile fast täglich auf, stellt ihre Blumen auf der Balkonfläche der Person A ab und bleibt genau vor dem WZ Fenstern stehen um sich zb mit dem Nachbarn von unten zu unterhalten. Person A bemerkt erst jetzt, das der Balkon nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde.
Welche Rechte hat Person A? Kann Sie auf den Balkon bestehen zb aufgrund der vorhandenen Balkontür’und der mündlichen Absprache vor Vertragsabschluss?
Ohne Balkon hätte Person A die Whg nicht angemietet.
und unter solchen Umständen, ist es nicht zumutbar.

danke

occupieren
Hallo,

vertrakte Situation, wenn der Vermieter über den Balkon des Mieters latschen muss. Rein Rechtlich wird die Kammer nicht wegzudiskutieren sein. (falls ich das richtig verstehe: Mieter und Vermieter haben je eine Hälfte des Balkons, aber die Kammer ist leider weit in der Hälfte des Mieters?)

Rein praktisch und nach Marchiavelli kann man jetzt nur ganz konsequent den Balkon occupieren, d.h.

  • mit irgendeinem Grümpel (Stühle, Blumen, oder was auch immer) bis zur Hälfte zustellen
  • Blumen der Nachbarin konsequent auf ihre Hälfte schieben
  • Genau dann an dem Gerümpel herumzwicken wo sie quatscht (so das sie im Weg steht. Ein Blumenkasten am Gitter wäre da hilfreich)
  • die Nachbarin auf „selten“ ansprechen. Ggf. die Tür zufällig zustellen und ihr anbieten, dass sie kurz Bescheid geben soll, wenn sie da „mal“ rein muss.

Vermutlich erkennt sie nicht, was sie anrichtet. Sonst würde sie sich auf ihrer Hälfte mit dem Nachbarn bequatschen. Ich hoffe mal, dass sie damit aufhört, sobald der Mieter den Platz in Besitz genommen hat.

Gruß
achim

Du schlägst also wirklich und wahrhaftig vor, statt das Gespräch zu suchen erstmal einen Kleinkrieg mit dem Vermieter anzufangen?

Sorry, aber das ist so ziemlich der kontraproduktivste Vorschlag den ich hier in langer Zeit gelesen habe.

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Also die Kammer befindet sich am Ende des Balkons, direkt neben dem WZ Fenster von Person A.

Wie sieht es denn rechtlich überhaupt aus? Der Balkon wird im MV nicht erwähnt.

Hallo!

Das muss nicht unbedingt im Mietvertrag stehen.

Allein aus der Tatsache, es hat eine Balkontür und somit einen Zugang zum Balkon darf man schließen, der Balkon gehört dazu und darf genutzt werden.
Alles andere wäre lebensfremd.

Was sein kann: Der Balkon ist nicht zur alleinigen Nutzung nutzbar.

Das hatte man ja auch bei Anmietung gesehen. Es gibt keine Trennwand, die ihn in 2 Hälften trennt.
Und wenn man sieht, Vermieterin hat am Balkonende einen Abstellraum, dann muss man damit rechnen, sie geht auch dorthin.
Das es da zu Störungen kommen kann müsste man vorhersehen.

Situation ist sehr unglücklich.

Tipp:

Vorschlag machen, den Abstellraum auf die Balkonmitte zu verlegen und als Trennwand zu gestalten.
Auch könnte man so für jede Hälfte einen Abstellraum schaffen.

MfG
duck313

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Gespräch?

Vermutlich erkennt sie nicht, was sie anrichtet. Sonst würde
sie sich auf ihrer Hälfte mit dem Nachbarn bequatschen.

eben. Da könnte man es doch zunächst mit einem freundichen Gespräch versuchen, bevor man zu den gazen Maßnahmen greift, die du vorschlägst.
Denn wer seinen Balkon mit „Grümpel“ zustellt, um die Nachbarin zu vergraulen, kann den Platz ja selber auch nicht mehr nutzen. Irgendwie dumm, woll?
Sagt Bixie

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Hallo,

nein, genau keinen Kleinkrieg, sondern den Balkon sebstverständlich in Besitz nehmen, am einfachsten mit Stühlen oder Blumen, wie das auf Balkonen so üblich ist.

Die Gefahr bei einem leeren Balkon ist aus meiner Erfahrung, dass ein Gespräch sehr behutsam und relativ abstrakt geführt wird, und nach kurzer Zeit „Nachbesserungen“ notwendig werden, die dann auch erstmal aus Höflichkeit zurückgehalten werden. Das ist der beste Start in einen frustrierenden Nachbarschaftskrieg.

Gruß
achim

Hallo Bixie,

eben. Da könnte man es doch zunächst mit einem freundichen
Gespräch versuchen,

versuche mal, so ein Gespräch zu formulieren, ohne Gefahr, dass sich die Vermieterin persönlich angegangen fühlt. Da der Balkon jetzt leer ist, wird sie sich innerlich oder verbal vermutlich damit rechtfertigen.

Denn wer seinen Balkon mit „Grümpel“ zustellt, um die
Nachbarin zu vergraulen, kann den Platz ja selber auch nicht
mehr nutzen. Irgendwie dumm, woll?

Ähm, mit Stühlen und Blumen ist er doch m.E. gut genutzt. Die Nachbarin wird wohl nicht so unaufmerksam sein, und sich dort hineinesetzen.

Wichtig ist nur, dass die Nachbarin erkennt, dass die Mieterin ihren Raum nun nutzt. Von daher halte ich auch eine Markierung der Mitte z.B. mit einzelnen Blumen, zwischen denen man hindurchlaufen kann, für sinnvoll. Auch damit im Zweifel klar ist, dass jeder nur bis zur Hälft fegt und nicht einmal der eine und dann der andere nicht.

Wenn die Mieterin den Platz occupiert, kann die Vermieterin dies unmöglich als ungebührlich empfinden. Und sollte sie es dennoch tun, wird ihr Umfeld dazu ein Korrektiv sein, da sie hier nur Fakten berichten kann. Bei einem Gespräch ist die Gefahr für Fehler auf der persönlichen Gesprächsebene viel viel größer.

Gruß
achim