Balkon nachrüsten an Altbau

Hi Balkonexperten,

es geht allgemein um die Errichtung von neuen Balkonen über mehrere Ebenen.

Informationen wurden schon dazu beim Bauamt eingeholt.
Ab einer gewissen Höhe muss ein schriftliches Einverständnis des Nachbargrundstückseigentümers vorliegen, ansonsten wird vom Amt abgelehnt. Das Szenario spielt in Niedersachsen.

Nun hapert es an der schriftlichen Zustimmung, die vorher mündlich zugesagt wurde.

Welche Chansen ergeben sich bzw.
wie sollte man vorgehn, wenn auf Zustimmung geklagt wird?

Gibt es andere Möglichkeiten zum Ziel zu kommen?

Gibt es Teillösungen?

Besten Dank im voraus
vlg MC

Hallo,

Du brauchst einen Entwurfsverfasser (Architek oder Bauingenieur) hierzu. Der hilft Dir hier weiter.

Chr.