Hallo
meine Frage bezieht sich zwar nicht auf Mietrecht aber ich habe kein
anderes Forum gefunden. Zur Sache
Jemand hat eine Eigentumswohnung (1 Stock) gekauft. Letztes Jahr
im Sommer haben diese Leute ihren Balkon gereinigt ohne den Eigentümern im Erdgeschoss bescheid zu sagen. Haben die nicht dran gesagt, bei der Eigentümerversammlung wurden sie darauf hingewiesen bla bla ok wir bessern uns und gut ist. Jetzt haben die Eigentümer wieder den Balkon gereinigt (nichts wildes, etwas Mr Propper, Wasser und Schrubber) vorher Bescheid gesagt und losgelegt. Trotz grosser Vorsicht sind einige Tropfen auf das Grundstück im Erdgeschoss gefallen. Ist ja auch Verständlich, ganz ohne geht es leider nicht. Sollte ja auch kein Problem sein, man hat es ja schliesslich angemeldet. Kurz darauf kam ein Kommentar der Eigentümerin „Wann denn die dauerberieselung aufhören würde“. Da geben die Eigentümer nicht mehr viel drauf weil man Idioten kein forum bieten soll. Heute bekamen die Leute allerdings eine Einladung zur normalen Eigentümerversammlung in der ein Punkt lautet: Balkonreinigung. Dass dieser von der „Freundin“ kommt ist klar. Man möchte ihr jetzt zuvor kommen und evtl mit einem Gerichtsspruch den Wind aus den Segeln nehmen. Man hat ja nichts verbotenes getan nur leider sind die Miteigentümer vom Schlag „Wir wohnen schon ewig hier, wir haben mehr Rechte als andere“ was
natürlich nicht stimmt. Kann den Leuten jemand sagen wo sie Gerichtsurteile oder Gesetze dieser Art findet auf die man verweisen kann?