Nehmen wir mal an, ein Mieter ehält ein Schreiben dass die Wohnungsgesellschaft in der Zeit 01.06.-31.08. die Balkone und die Entwässerung der Balkone saniert. ALso Wände, Boden und Abwasserrohre auf den Balkonen. In der Zeit können die Balkone nicht benutzt werden.
Zusätzlich sind die Keller in der Zeit für Kernbohrungen zu räumen.
Ein Ausweich für den Keller wird nicht geboten. Eine Anstehenden Mieterhöhung ist nicht in dem Rundschreiben benannt.
Kaltmiete = 352,-€
Hier die Fragen:
1: Stehe hier für die Zeit eine Mietminderung zu ?
2: Kann die Gesellschaft nach den Arbeiten eine Mieterhöhung verlangen ?
Hallo !
Mieterhöhung sehe ich auch nicht,das klingt nach Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,das ist Vermietersache. Es ist ja keine Wohnwertverbesserung.
Mietminderung muss man sehen,im Grunde ja,wegen der Zeit der Nichtnutzung des Balkons,Lärm,Staub usw.
Wegen Kellerräumung für einige Zeit,sicher werden nicht alle Keller betroffen sein,oder ?
Da muss irgendeine Lösung vom Vermieter angeboten werden,wohin der Mieter sein Kellerlagergut sicher zwischenlagern kann und sei es ein Lagercontainer im Garten/Hof.
Auch dafür kann es Mietminderung geben,etwa wenn man das Zeug hoch in die Wohnung schleppen muss.
mfG
duck313