Balkon Sanierung welche kosten hat der Eigntümer(Schadensfeststellung+Sanierung)zu tragen

Schönen guten Tag zusammne,

ich hätte gerne folgende 2 Fragen beantwortet.

  1. Auf meinem Balkon trocknen die Betonbodenplatten nicht mehr ab, sprich diese sind an einigen Stellen immer feucht.
    Die Hausverwaltung hat den Ablauf überprüfen lassen,nachdem der Hausverwalter sich den Balkon angeschaut hat.(ich habe der Hausverwaltung keinen Auftrag erteilt ) . Meine Frage dazu wer hat diese kosten zu tragen ich als Eigentümer oder  die Wohneigentümergemeinschaft.
    In dem Schreiben wo ich von der Hausverwaltung die Info bekam das mit dem Ablauf alles o.k sei, steht anschließend der Satz " Es sei nun noch mit dem Verwaltungsbeirat zu klären wer die Untersuchungskosten der Abwasserrohre trägt, sprich ich diese tragen soll bzw.muß.
    Als der Hausverwalter sich den Balkon anschaut lautetet seine Aussage noch so, sollte ein größerer Schaden am Balkon sein,  muß der Verwaltunsbeirat bzw. die anderen Wohnungseigentümer darüber Entscheiden was gemacht wird da es hier um eine größeren Geldbetrag  dann geht 2000-3000.- Euro, da die Kosten für die Überpüfing des Abflusses nicht so hoch sind kann er das selber Entscheiden. Nach dieser Aussage ging ich davon aus, dass für mich keine Kosten entstehen.

Meine 2 Frage wäre,
frühr oder später muß man aufjedenfall etwas an dem Balkon machen (Sanieren)
Ich bin mir nicht sicher, ich weis nur das ich die Kosten für die neuen Bodenplatten tragen muß.
Die Eigentümergemeinschaft die Abdichtung des Balkons.
Wie sieht es jetzt aber mit dem Kies aus auf dem die Betonplatten liegen, dieser  dient ja einmal auch zur Abdichtung bei, anderseits ohne diesen kann man auch keine Betonplatten verlegen.

Bedanke mich im voraus fall Ihre Antworten.

Beste Grüsse
Matthias

Hallo!

Der Kies dichtet ab ?  Gerade ja nicht,er ist sehr gut wasserdurchlässig.

Wenn Balkonplatten direkt ins Kiesbett gelegt sind,dann gehört das m.E. nach zum Belag und zum Sondereigentum.  Man kann Platten auch anders verlegen,auf Stelzlagern („Abstandsfüßen“).

Die Abdichtung darunter wird wohl Gemeinschaftseigentum sein,wie auch die Entwässerungsleistung und die Dacheinläufe dazu.

Die Prüfung ergab also keinen Schaden am Dacheinlauf ? Ja, dann muss die Untersuchung wohl der Wohnungsinhaber allein zahlen. Denn offenbar ist ja dort keine Verstopfung,die für die Dauerfeuchtigkeit auf den Platten sorgt.
Nur, warum ist es dauerfeucht ?  Warum bleibt dort Wasser stehen ?  Gefälle der Dachdichtung falsch ,das wäre wieder Sache der Gemeinschaft. Und damit müssten die auch die Rohruntersuchung übernehmen,denn die gehört dann zur Schadenfeststellung dazu.

MfG
duck313

Hallo,

Du hast immer noch nicht gesagt, was in der Teilungserklärung steht.

Gruß:
Manni