Hallo Forum!
Folgender fiktiver Fall:
der 12m²-Balkon einer 85m²-WHG ist wegen Baufälligkeit komplett unbenutzbar. Der Vermieter will nicht sanieren (zu teuer),
zeigt sich aber gesprächsbereit.
Welcher Mietminderungssatz der Bruttomiete ist hier angemessen/fair?
(im Netz finden sich 3-15%)
Wird dieser Minderungssatz nur für die ca. sechs Monate/pro Jahr angenommen, in denen man den Balklon auch benutzt?
Man benutzt einen Balkon ganzjährig - und wenn man im Winter nur was zum Abkühlen rausstellt.
Ich kann da nicht für jeden sprechen aber ich lebte 5 Jahre in einer Wohnung ohne Balkon und danach in einer mit und ich finde, der Balkon hat einen ziemlich starken Einfluss auf die Lebensqualität.
Ein 12m²-Balkon ist ja auch schon ordentlich groß, dass heisst der dürfte in die Entscheidung die Wohnung zu nehmen schon maßgeblich eingeflossen sein. Ich denke 10% Mietminderung sind da schon mehr als fair gegenüber dem Vermieter.
Ich als Mieter würde in der Situation darüber nachdenken fristlos zu kündigen (nachdenken, weil ich eigentlich keine Ahnung hab, ob man das rechtlich so durchbekommt).
Ein 12m²-Balkon ist ja auch schon ordentlich groß, dass heisst
der dürfte in die Entscheidung die Wohnung zu nehmen schon
maßgeblich eingeflossen sein. Ich denke 10% Mietminderung sind
da schon mehr als fair gegenüber dem Vermieter.
Gewagte Rechnung, besonders, da der Balkon nur mit 50% gerechnet wird. Das wären etwa 7% der Wohnfläche.
Gruß
osmodius
P.S.: Sollte der Balkon tatsächlich aus baulichen Gründen nicht mehr zu benutzen sein, so müsste durch entsprechende Maßnahmen der Zutritt verhindert werden.
Gewagte Rechnung, besonders, da der Balkon nur mit 50%
gerechnet wird. Das wären etwa 7% der Wohnfläche.
Nur, wenn man entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat, was ich geschrieben habe.
Bei einer recht kleinen Wohnung wie der des TE dürfte der Balkon ein wesentliches Mietkriterium gewesen sein - insofern ist der Qualitätsverlust der Wohnung nur über das Kriterium Wohnfläche gar nicht quantifizierbar.
Gewagte Rechnung, besonders, da der Balkon nur mit 50%
gerechnet wird. Das wären etwa 7% der Wohnfläche.Nur, wenn man entweder nicht gelesen oder nicht verstanden
hat, was ich geschrieben habe.
Ich lese grundsätzlich keine Beiträge auf die ich antworte.
Bei einer recht kleinen Wohnung wie der des TE dürfte der
Balkon ein wesentliches Mietkriterium gewesen sein - insofern
ist der Qualitätsverlust der Wohnung nur über das Kriterium
Wohnfläche gar nicht quantifizierbar.
Na, wenn Du da so sicher bist, dann hast Du da sichlich auch das eine oder andere Urteil parat - oder?
osmodius