Balkon verdreckt

Ein Hallo an alle,

wenn in 11 Jahren durch einen nahe am Balkon(4.Etage oberster Balkon) stehender Ahornbaum so an Umfang zugenommen hat,dass folgende Mißstände wie

  • herabfallendes Ungeziefer(Käfer,Spinnen udgl.)
  • Exkremente von sämtlichen Vögeln
  • sowie Blätter ok! und Samen,Blüten(schlecht bei Allergien),

auftreten,und somit die Nutzung einschränken,mit Arbeit verbunden oder unbenutzbar
ist,wie kann man den Vermieter auffordern die Äste zu kürzen?

LG von Oscara

JA!

Sorry, ich hatte das „wie“ überlesen…

Am besten in einem freundlichen Brief die Missstände schildern und freundlich zur zeitnahen Beseitigung der Ursache auffordern.

Eine Androhung von Mietminderung würde ich bei der ersten Mangelanzeige nur dann machen, wenn einem das verhöltnis zum Vermieter egal ist. Dazu hier ein paar Hinweise: http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/wie-sie-…

Das wäre dann auch die Vorgehensweise, falls der Vermieter nicht tätig wird.

1 Like

Hi,

JA!

auf welcher Grundlage denn?

Gruß
Tina

1 Like

IIhhhh, Natur, bähh
In der 4.Etage einen Baum beschneiden? Weil ein Vogel auf den Balkon ka…? Ok. Die Zustände müssen ja wirklich dramatisch sein, bis sich ein Richter findet, der da mit geht. Mich würde interessieren, wie es in den darunterliegenden Etagen aussieht.

Wenn man das stutzen des Baumes in Angriff nehmen möchte, müsste vorab geklärt werden ob es eine örtliche Baumschutzsatzung gibt, die dies nicht verbietet.

vnA

Danke an wrstlfx,

Brief war schon,auch sehr nett geschrieben,keine Reaktion.
Geht nicht nur einer Person so, sondern auch anderen Mietern,deren Balkone oben und nicht überdacht sind so,den darunterliegenden ist das egal weil überdacht,die haben nur nie Sonne.

LG von Oscara

@ Von nix ahnung,damit der nick nicht programm ist,

der baum steht nicht IN der 4. etage…
es ist nicht EIN vogel.
die zustände sind nicht dramatisch,nur eklig.
bis zum richter würde man/frau nicht gehen.
Da es dich interessiert wie es in den unteren etagen aussieht:nicht so beschissen wie im obersten stock.

LG Oscara

Danke an wrstlfx,

Brief war schon,auch sehr nett geschrieben,keine Reaktion.
Geht nicht nur einer Person so, sondern auch anderen
Mietern,deren Balkone oben und nicht überdacht sind so,den
darunterliegenden ist das egal weil überdacht,die haben nur
nie Sonne.

Hi,

die Frage ist, ob hier überhaupt eine Minderung in Betracht kommt. Außerdem kann es sein, daß der Baum nicht beschnitten werden darf.

Gruß
Tina

Hi Engelchen,

eigentlich wird alle 2 Jahre von so genannten Baumdoktoren altes Geäst abgeschnitten,aber man kann denen doch nicht zurufen,die überhängenden Äste einfach zu cutten… :smile:

LG von Oscara

Hi,

  • herabfallendes Ungeziefer(Käfer,Spinnen udgl.)

Spinnen und Käfer habe ich auch ohne Baum in der Nähe auf meinem Balkon.

  • Exkremente von sämtlichen Vögeln

Jetzt mal nicht übertreiben. Auch das kann ohne Baum passieren. Bei mir fliegt zur Zeit ein Vogel rum, der es auf meine frisch gewaschene Wäsche abgesehen hat, ist halt Natur.

  • sowie Blätter ok! und Samen,Blüten(schlecht bei Allergien),

Wie wäre es mit ausziehen?

http://www.architekt-buxtehude.de/42df9bf7a05218e67c…

Wie groß ist denn der Balkon?

Ich habe nichts darüber finden können, daß dies ein Minderungsgrund wäre oder der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet wäre.

Gruß
Tina

Hi Engelchen,

eigentlich wird alle 2 Jahre von so genannten Baumdoktoren
altes Geäst abgeschnitten,aber man kann denen doch nicht
zurufen,die überhängenden Äste einfach zu cutten… :smile:

Nein, das würden sie normalerweise auch nicht tun. Sie entfernen nur Äste, die eine Gefahr darstellen könnten.

Gruß
Tina

Hallo nochmal,

na der Einwand ist ja noch besser,denn bei starkem Wind können die Äste gefährlich nah kommen.

Es sollte ja auch keine große Sache werden,nur dass man den Vermieter bittet bei der nächsten Baumbeschneidung etwas radikaler vorzugehen.

An alle ein Dankeschön und nochmals Grüße Oscara

Hallo nochmal,

na der Einwand ist ja noch besser,denn bei starkem Wind können
die Äste gefährlich nah kommen.

Hi,

nö, sie machen den Schnitt nur, wo Äste herunterfallen können, also Äste die morsch sind.

Es sollte ja auch keine große Sache werden,nur dass man den
Vermieter bittet bei der nächsten Baumbeschneidung etwas
radikaler vorzugehen.

Bitten kann man, ob der VM es dann macht steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Tina

„Engelchen“ hat ja schon einigen Pessimismus verbreitet, was einen Anspruch auf Abhilfe angeht und ich fürchte, wenn da nicht gerade Äste auf den Balkon ragen und der Vermieter sich querstellt, hat sie recht und ich habe zu sehr aus der Hüfte geschossen…

Eine Sache/bzw. Frage würde mir aber noch einfallen: Steht der Baum auf eurem Grundstück oder auf einem Nachbargrundstück (auch Straße)?

In letzterem Fall könnte man den Nachbarn/die Stadt auffordern… Das wäre allerdings Sache des Vermieters… Der hätte dann aber mit § 1004 BGB zumindest einen rechtlichen Ansatz, der aber nur bei einer tatsächlichen Beeinträchtigung greift.

Ansonsten, wenn’s denn wirklich so stört: Sich mit mehreren Mietern zusammentun, einen Gärtner beauftragen (vorher den Vermieter fragen!) und den Baum selber schneiden lassen (wenn er nicht geschützt ist).

Hi wrstlfx,

nein der Baum steht auf dem begrünten Innenhof und vor 11 Jahren als die Wohnung bezogen wurde sah die Sache noch nicht so wuchtig aus.
Jetzt ist bei Sturm auch schon bedrohliche Nähe und das Spinnenzeugs usw. seilt sich ab und gegen Vögel hab ich nichts,nur gegen Exkrementenweitwurf weil der Baum höher als das Haus ist und die Krone über den Balkon gewachsen ist.

LG Oscara

OT Juchtenkäfer hat Vorrecht

  • Volker Wolter -