Ich habe die Genehmigung für Balkonverglasung von der Wohngemeinschaft des Hauses;Die Baufirma, die diese Arbeiten ausführen wird, rät mir die Dämmung der Außenwände durchzuführen; benötige ich zusätzliche Gehehmigung für die Vorbereitungsarbeiten (Dämmung der Außenwände des Balkons)
Moin,
was steht denn in der Genehmigung der Wohngemeinschaft? Explizit nur die Verglasung oder etwas (was ich machen würde) wie „sach- und fachgerechte Ausführung samt aller ggf. notwendiger Nebenarbeiten“? Und dazu käme dann die Frage: was sind die Aussenwände des Balkons? DIe neu zu errichtenden Teile für Verglasung oder die aktuelle Aussenwand des Gebäudes? Und wie schlägt die Baufirma vor, dass die Dämmung aussehen soll? Mit oder ohne Eingriff in die Bausubstanz?
Im Zweifel würde ich unter Bezug auf die vorhandene Genehmigung deinen Vermieter bzw. die WOhngemeinschaft davon in Kenntnis setzen, dass du das machen willst und die FACHfirma entsprechend beauftragst (und stell sicher, dass diese Firma im Falle von Mängeln auch tatsächlich die Haftung und Reparatur ausführen kann). Dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß
E.
Hallo Kowacz,
genau genommen dürfte das nicht Bestandteil der Maßnahme sein die du dir hast genehmigen lassen.
Ohne die Fassade gesehen zu haben, würde ich aber prinzipiell davon abraten nur teilweise, in diesem Fall nur den Balkon dämmen zu lassen, das bringt in der Regel nahezu gar nichts.
Bei Fassadendämmung sollte immer die komplette Fläche abgedeckt sein, unterhalb der Kellerdecke bis unter das Dach, nur so kann ein wirksamer Effekt erzielt werden.
Gruß
Sascha