Hallo,
folgender Fall.
Ein Haus wird modernisiert. Das Haus ist somit eingerüstet. Der Mieter M verlässt die Wohnung und kommt am Nachmittag wieder nach Hause.
Dabei sieht Mieter M, dass die Bauarbeiter den massiven Balkon (aus Stein) aufgestemmt haben. Begründung der Bauarbeiter: Der Balkon muss weg (~ Träger sind nicht in Ordnung) und wird durch einen Balkon aus Blech ersetzt. Dies betrifft nun aber NUR den Balkon von Mieter M. Alle andere Balkone des 4 Etagen Hauses bleiben unverändert.
Welche Möglichkeiten hat M?
Von der Straße ist sein Balkon nun einsehbar, da die Blechkonstruktion nicht blickdicht ist. Über die Maßnahme hat M. vom Vermieter V KEINE Information erhalten. Hat M einen Anspruch auf Wiederherstellung / Reparatur des Balkons, immerhin hat er den Balkon mitangemietet. Nun wird der Balkon das „Highlight“ des Hauses sein, weil er aus Blech besteht, während *alle* anderen Mieter massive Balkons haben.