Sehr geehrter Experte,
ein Nachbar hat Essensreste in seinem Garten gefunden.
Da er einen Hund hat möchte er unbedingt den Täter dingfest machen. Das wünschen wir Ihm auch. Aber dazu überwacht er jetzt auch unseren Balkon mit einer Extra-Kamera. Unser Balkon ist 10 m lang und 1,50 m breit. Ohne Beobachtung können wir Ihn nicht mehr betreten. Wir halten das für eine Rechtsverletzung und haben natürlich den Vermieter informiert. Dieser hat nur die Beschwerde in KOPIE an den „Videoüberwacher“ weitergereicht.
Wir haben den Abbau der Kamera verlangt unter Androhung einer Mieterabmahnung. So weit möchte der Vermieter aber nicht gehen. Jetzt habe ich dem Vermieter angekündigt die Mieter zu kürzen. Nämlich um den Anteil des Balkons. Ohne finanziellen Schmerz
wird keiner wirklich etwas unternehmen.
Wir wissen ja nicht einmal was die Kameras speichern oder an Signalen irgendwo hinleitet.
WIR MÖCHTEN den Fall gern einem Anwalt übergeben, aber sind beruflich sehr eingespannt.
Wie können wir die KAMERA schnell und schadensfrei (Kosten für uns ) STOPPEN. Wir haben uns nicht vorzuwerfen. Aber wir unterstützen auch kein UNRECHT.
Da ist guter Rat teuer.
Natürlich ist der offizielle Weg der zum Anwalt um die Sache zur Anzeige zu bringen.
Unter uns:
Ich würde die Kamera unbemerkt bei Nacht, wenn möglich mit einem Besenstielauf eine andere Seite drehen oder mit Gewalt abschlagen
hallo
ich kenne das deutsche recht nicht wirklich, aber bestimmt darf er das nicht… ich würde die Gemeinde informieren. Die machen die Auflagen…
sollten eigentlich wissen was erlaubt ist…
gruss aus luzern
sehr geehrter herr Witt,
das ist natürlich eine starke einschrenkung und verletztung ihrer privatsphäre, rein rechtlich darf ihr nachbar die kamera nicht betreiben (auch keine atrappen). wenn er also ihren balkon überwacht sind SIE vollkommen im recht. zu erst einmal sollten sie mit ihrem nachbar ein ernsthaftes aber freundliches gespräch führen um ihm klar zu machen, dass es ihnen nicht gefällt bzw fragen sie ihn, was er davon halten würde, wenn sie seinen balkon überwachen. versuchen sie doch seine kamera blind zu machen: hängen sie ein tuch vor die linse oder bekleben das objektiv mit einem streifen undurchsichtigem klebeband oder verdrehen sie die kamera. ansonsten könnten sie den vermieter um eine schriftliche erlaubnis bitten, die kamera entfernen zu dürfen.
ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen und halten sie mich auf dem laufenden,
hannibal200
Hallo zurück,
Sie haben korrekt den Vermieter über die Verletzung
Ihrer Rechte in Kenntnis gesetzt,
dazu hätten Sie eine Frist nennen solle, um nach
Abkauf der Frist umgehend
zu handeln( Mietmindetung korrekt, dazu qm des
Balkons auf yGesamtfläche der Wohnung im
Vethältnis setzen und den %Anteil umgehend
einbehalten, zzgl. Schmerzensgeld für die
Freiheitsberaubung, weil ohne Balkon = Kerker! Grad
bei schönem Wetter!
Dann dem Schädiger klar und deutlich über Anwalt
(Mieterverein 60€ Mitgliedsbeitrag, dann Anwalt frei!)
mitteilen, das er unverzüglich die Jamera szs Ihrem
SichtBereich zu entsorgen hat, die Filme zu löschen
sind, und die Festplatten ua. Speichermedien
umgehend zu übergeben hat, zu Ihrer Kontrolle, da er
Sie filmt und Die die Daten löschen können, mind.
35fach überschreiben am besten nach
Guttmannmethode!
Weiter machen Sie den Schädiger wegen Verletzung
am eigenen Bild und Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
verantwortlich und verklagen ihn zivirechtlich auf
extrem hohen Schadensersatz,
Schmerzensgeld,Ausgleich für entgangene
Freizeiterholung und Eingriff
ins Nachbarschaftsrecht! Weiter bei versagen,
strafrechtlich wegen Stalking und Voyeurismus! das
sollte den Sheriff und Besitzer der kläffenden Töle in
seine bewußt eigenen Schranken verwaisen! Kein
Recht auf Rechtsverletzung durch falsches
Unrechtsbewußtsein’
Gruss Max
Sehr geehrter Experte,
ein Nachbar hat Essensreste in seinem Garten
gefunden.
Da er einen Hund hat möchte er unbedingt den Täter
dingfest
machen. Das wünschen wir Ihm auch. Aber dazu
überwacht er
jetzt auch unseren Balkon mit einer Extra-Kamera.
Unser Balkon
ist 10 m lang und 1,50 m breit. Ohne Beobachtung
können wir
Ihn nicht mehr betreten. Wir halten das für eine
Rechtsverletzung und haben natürlich den Vermieter
informiert.
Dieser hat nur die Beschwerde in KOPIE an den
„Videoüberwacher“ weitergereicht.
Wir haben den Abbau der Kamera verlangt unter
Androhung einer
Mieterabmahnung. So weit möchte der Vermieter
aber nicht
gehen. Jetzt habe ich dem Vermieter angekündigt die
Mieter zu
kürzen. Nämlich um den Anteil des Balkons. Ohne
finanziellen
Schmerz
wird keiner wirklich etwas unternehmen.
Wir wissen ja nicht einmal was die Kameras
speichern oder an
Signalen irgendwo hinleitet.
WIR MÖCHTEN den Fall gern einem Anwalt
übergeben, aber sind
beruflich sehr eingespannt.
Wie können wir die KAMERA schnell und
schadensfrei (Kosten für
uns ) STOPPEN. Wir haben uns nicht vorzuwerfen.
Aber wir
unterstützen auch kein UNRECHT.
Leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich in solch eine Situation noch nicht gekommen bin.
Ja so etwas habe ich ja überhaupt noch nicht gehört.
Da muß man garnicht seinen Vermieter einschalten - es schadet zwar nicht - sondern man kann sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
Außerdem ist das Ordnungsamt einzuschalten.
Ferner den Besitzer der Kamera anschreiben, eine Frist zur Demontage setzen ( ca. 14 Tage) und wit Klage drohen. Einschreiben/Rückschein.
Soweit „meine“ Meinung.
Joki
Sehr geehrter Fragesteller,
hier gibt es keine 2 Meinungen, der „liebe Nachbar“ macht sich strafbar, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, unter Eilhinweis wird schnellsten Abhilfe schaffen, das Gesetz schreibt vor:
Sinngemäss----die Überwachung durch elektronische Bildaufzeichnungsgeräte ist auf und in eigene Wänden statthaft, solange keine weiteren Personen durch die Geräte aufgezeichnet werden, soll heissen dass bereits die Ehefrau Strafanzeige erstatten kann, wenn sie nicht „schriftlich“ zugestimmt hat.
In ihrem Fall muss der Nutzer Massnahmen treffen, dass nur sein direkter Wohnbereich erfasst wird, das bedeutet in Mietwohungen ist die Videoüberwachung eigentlich immer VERBOTEN weil in fast allen Fällen Wohnbereiche anderer Personen betroffen sind.
Das BDSG hat weitere scharfe Gesetzestexte, sobald diese Videobeobachtung in irgendeiner Form aufgezeichnet wird, Ausnahmen erhalten nur Behörden und andere ähnlich gelagerte Stellen welche dem Tenor Ordnung und Sicherheit dienen.
Die weitverbreitete Webcamfreischaltung für das Internet ist noch gesetzfreier Raum soweit eine Identifizierung unmöglich ist, aber man sieht fast überall KFZ Kennzeichen und auch Personen.
Das Ganze jedoch nur, damit Vetos in dieser Richtung gleich bekannt sind.
Weitere Fragen und Hilfe bei der Anzeige??, dann bitte mit mir Kontakt aufnehmen.
MfG Gerhard M.
ggf. bei Gericht zuerst eine einstweilige Verfügung erwirken.