Balkon -> Wohnraum

Ich beabsichtige nächstes Jahr den 12 qm Balkon meiner ETW durch diverse Umbauten in einen normalen Wohnraum umzuwandeln. In der Eigentümerversammlung ist alles durch - nur: Die genehmigende Behörde (Bundesland: RP) verlangt eine „Berechnung des umbauten Raumens“ für die Baugenehmigung. OK, ich kann mir vorstellen, dass dies dem Volumen des neuen Raumes entspricht, aber:

Kann man das selber mit Zollstock und Taschenrechner machen, oder müssen da wieder irgendwelche Offiziellen (Statiker, Architekt etc.) ran?

Wenn man es selber machen kann: Ist dabei irgendwas zu beachten?

Bin für alle Infos dankbar.
Stefan

Hallo Stefan

Ja, kann man selber machen.
So wie Du schon geschrieben hast Länge mal Breite mal Höhe!
Hier in NRW braucht man diese Berechnung um den Rohbauwert zu ermitteln.
Nach diesem berechnet sich dann die Baugenehmigungsgebühr. ( ich denke das dieses auch in RP der Hintergrund ist.

Du kannst aber auch versuchen zusätzlich zur Berechnung der m³ die Kosten für den Umbau anzugeben.
Liegt hier in NRW im Ermessensspielraum wie man die Gebühr ermittelt.

Hier wäre allerdings sowiesó nur die Mindestgebühr von 60,- DM fällig vermutlich gibt es sowas auch in der Gebührenordnung für RP.

Uli

Wenn dann alles fertig ist, nicht vergessen:

Der gleitende Neubauwert der Versicherung der Gemeinschaftseigentums (meistens Feuer- und LW-Versicherung) muss aktualisiert werden!

-) bent