Balkonbespannung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin WEG-Verwalter und mir bei folgender Frage nicht ganz sicher, möchte Ihre Meinung dazu gerne wissen. Wenn an den Balkongittern Balkonbespannungen befestigt sind, wobei befestigt heißt, sie sind nur festgebunden oder festgeklippst, zählen die dann zum Gemeinschaftseigentum. Ich habe in meinem Handbuch nachgesehen, dort steht nur was von Balkongittern, die zwingend GE sind. Im der GO sind sie nicht dem SE zugeordnet, wäre aber wohl - weil nach außen hin sichtbar - ohnehin nicht zulässig. Deshalb bin ich der Meinung, sie zählen zum GE. Andernfalls könnte (wenn SE) jeder machen, was er wollte und eine einheitliche Gestaltung wäre nicht möglich. Sehen Sie das auch so.

Robert

Hallo,
die sondereigentumsfähigen Bestandteile des Balkons wie Plattenbelag und Innenanstrich sind nur dann Sondereigentum, wenn sie ausdrücklich dazu bestimmt sind. Steht in der GO nicht ausdrücklich drin, was beim Balkon Sondereigentum ist (also abweichend vom Grundsatz des Gemeinschaftseigentums) dann zählt man es zum Gemeinschaftseigentum.
Die Balkonbespannungen sind (sofern sie nicht individuell von den Bewohnern angeschafft wurden) Gemeinschaftseigentum.
Beste Grüße M.

Hallo maxwell,

OK, sehe ich auch so. Danke für die Antwort.

Robert

Solche Sichtschutzeinrichtungen sind Angelegenheit des Sondereigentümers und müssen in Abstimmung mit der Gemeinschaft erfolgen. Hierbei geht es um die farbliche und größenmäßige Abstimmung solcher Einrichtungen. - Wo kein Kläger, da kein Richter! - Warten Sie in Ruhe ab, bis jemand zur nächsten WEG-Versammlung meckert und sichern Sie sich dann auf der Basis Ihrer durchaus richtigen Einschätzung den Mehrheitswillen der WEG, auf dessen Basis Sie dann völlig frei handeln können, wenn nicht ein Mieter einer solchen Wohnung für farb- oder größenmäßige Auswüchse verantwortlich zeichnet; dann wird Ihre Position schwierig.

Hallo firstguardian,

danke für die Antwort.

Robert