Balkone - nach weg-recht mehrheitlich möglich ?

hallo,

Angenommen, in einem Mehrfamilienhaus sollen Balkone angebaut werden. Eine Eigentümerin ist nicht damit einverstanden, da dadurch auch Kosten für eine, im Zuge dieses Anbaus nötige Fassadensanierung anfallen würden.

Lässt sich so etwas mehrheitlich entscheiden, oder müssen alle damit einverstanden sein?

Wenn die betreffende Eigentümerin aus diesem Projekt aussteigt, würden ihr dann dennoch die Kosten für die (im Zuge der Balkonanbauten nötig werdende) Fassadensanierung anteilig mit berechnet werden?

Hallo,

Mal abgesehen von den baurechtlichen und grundbuchrechtlichen Erfordernissen, ggf. Änderung Teilungserklärung etc. bin ich der Ansicht das die Mieeigentümerin die Beschlüsse der WEG gegen sich gelten lassen muss.

Einstimmigkeit war einmal. Nach der WEG Novelle von 2007 gilt in vielen Belangen der Mehrheitsbeschluss und die WEG Gemeinschaft kann auch massiv in die vermögensrechtliche Selbstbestimmung einzelner „abtrüniger“ Mitglieder eingreifen. So kann die WE- Gemeinschagt z.B. auch Grundstücke ankaufen mittels Mehrheitsbeschluss.

Die wesentlichen Grundsätze der weitreichenden Änderungen sind in § 10 WEG gut nachzulesen.

ml.

Hallo,

Der Anbau von Balkonen fällt (als Anbau) nach der WEG Novelle unter den Bereich bauliche Veränderungen (bzw. bleibt eine solche). afür ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss erforderlich.

Je nach Anteil und Anzahl der Eigentümer kann sie das also unter Umständen komplett kippen. Wenn sie das aber nicht kann/tut, wird sie selbstverständlicih an den Kosten beteiligt. „Aussteigen“ kann sie dann nicht.

lg
Richard