Hallo, wir wollen bald eine neue Wohnung anmieten und haben den Mietvertrag vorliegen. Der Vermieter hat bei der Besichtigung angesprochen, dass er beide Balkone nicht im Mietvertrag aufnahmen möchte, da er diese abnehmen und ersetzen will. (laut VM erst in 5-10 Jahren,einer würde bleiben) Jetzt haben wir ein ungutes Gefühl, das er ja jederzeit uns die jetzigen Balkone streitig machen könnte, bzw. die Miete exorbitant steigen könnte und das wir damit rechnen müssen an dem Umbau finanziell beteiligt zu werden. Auf Nachfragen, wie weit der VM auf uns eingehen könnte, hat er abgeblockt. Wer kennt die Situation oder hat damit Erfahrung.
Kann leider nicht helfen
Zusatz zum Mietvertrag:
„Dem Mieter ist bekannt, dass die vorhandenen Balkone nicht in der Mietfläche und der Kaltmiete berücksichtigt sind. Der Vermieter beabsichtigt die Balkone zustandsbedingt zu entfernen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Kürzung der Miete bei Wegfall der Balkonnutzung. Der Vermieter beabsichtigt ggfs. später wieder Ersatz für die Balkon in beliebiger Weise zu schaffen. Er verpflichtet sich im Gegenzug den Vermieter bei nach der evtl. Herstellung eines Balkons oder meherer Balkone zur Wohnung des Mieters diesen nicht zusätzlich über die vertraglich vereinbarten Kaltmiete, nebst deren vertraglich festgelegtgen Veränderungsmöglichkeiten hinaus, mietmäßig zu belasten.
Diese Vereinbarung ist wesentlicher Bestandteil des am … zwischen … und … geschlossenen Mietvertrages.“
Dies unterschreiben dann beide Parteien mit Ort und Datum und die Sache ist „geritzt“!
- Oder vergessen den Abschluß eines Mietvertrages als solchen wegen begründeter Sorge!
Hi
keine Sorge da der Balkon sicherlich nur von euch benutz werden kann gilt der Balkon auch zu der wohnung gehörig. daher kann er die Miete nicht mal so einfach erhöhen. Auch eine beteiligung an den Umbaukosten scheidet grundsätzlich dabei aus.
Gruß Peter
Vielen Dank für die Antwort. Hab ich den Überhaupt ein Anrecht auf die Balkone wenn diese nicht im MV stehen? ich habe die Sorge, dass die Balkone, wenn abgenommen, überhaupt nicht mehr ersetzt werden, bzw eine Renovierung Monate dauern wird.
Vielen Dank für die Antwort. Hab ich den Überhaupt ein Anrecht auf die Balkone wenn diese nicht im MV stehen? ich habe die Sorge, dass die Balkone, wenn abgenommen, überhaupt nicht mehr ersetzt werden, bzw eine Renovierung Monate dauern wird…
das hört sich unlauter an-besser finger weg
Sofern Sie einen Mietvertrag unterschreiben, der ausdrücklich die Balkone und damit deren nachhaltige Nutzbarkeit nicht mit vorsieht, müßten im Zweifel diese Baklkone auch nicht wiederhergestellt werden.
Ich kann Ihnen nur dazu raten, eine solchen Mietvertrag nicht zu unterschreiben, wenn Sie nachhaltig gesteigerten Wert auf eine Wohnung mit Balkon legen. Im übrigen ist die vorgeschlagene Formulierung für beide Seiten eine unverfängliche Lösung.