Balkonerweiterung = Mieterhöhung möglich ?

Hallo,

der Vermieter läßt die Balkone erweitern.
Die bisherigen Balkone sind zurzeit 2,20 m breit und 90 cm tief sind. Die neuen Balkone sollen eine Länge von ca. 2,60 m und eine Tiefe von 1, 80 m haben. Kostenpunkt für die Erweiterung: 8000 €

Darf der Vermieter deswegen die Miete erhöhen ? Wenn ja, wie hoch darf er es dann ansetzen ?

Danke und Gruß, Marsi

Der Mieter hat doch auch einen größeren Nutzen und damit etwas mehr Miete zu zahlen.

Andere Alternative wäre ein zusätzlicher Zaun auf dem Balkon, der den Baklon auf die vorherigen Maße verkleinert. Willst du dies?

Grüße
Thomas

Hallo

das sind dann ja schon kleine Terrassen, sehr schön.
Balkone können ja zu einem 1/4 zur Wohnfläche gerechnet werden. Die Massnahme muss vom Vermieter angekündigt werden und auf die Erhöhung hingewiesen.
Tipp: während der Bauzeit ist evtl. Mietminderung gegeben.

Moin, Irene,

gilt so eine Maßnahme als Modernisierung, so dass sie auf 9 Jahre umgelegt werden kann? Eher nicht, oder?

Gruß Ralf

moin,moin Ralf

wenn im Zuge dessen auch neue Geländer, neue Beläge auf dem Fussboden angebracht werden, würde ich von Modernisierung sprechen.
Ist ja schließlich keine Reparatur oder Instandhaltung.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

1/4???
Ich war immer bei 1/2.
Ist das neu?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

1/4???
Ich war immer bei 1/2.
Ist das neu?

wie man´s nimmt! die wohnflächenverordnung ist vom 25.11.2003 und hat somit die II. berechnungsverordnung abgelöst.

hier ein auszug:

§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen

  1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,

  2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,

  3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

  4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

Danke sehr, wieder was dazu gelernt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn im Zuge dessen auch neue Geländer, neue Beläge auf dem
Fussboden angebracht werden, würde ich von Modernisierung
sprechen.
Ist ja schließlich keine Reparatur oder Instandhaltung.

Danke für die Antwort.

Kann der Vermieter eine Modernisierung besser steuerlich absetzen als eine Reperatur bzw. Instandhaltung ?

Gruß, Marsi

hier ein auszug:

§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen

  1. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der
    Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

Danke.
Dann kann quasi so gerechnet werden:
2,60m * 1,8 m = 4,68 / 2 (höchstens jedoch zur Hälfte) = 2,34 qm mehr Wohnfläche ?

Gruß, Marsi