der Vermieter läßt die Balkone erweitern.
Die bisherigen Balkone sind zurzeit 2,20 m breit und 90 cm tief sind. Die neuen Balkone sollen eine Länge von ca. 2,60 m und eine Tiefe von 1, 80 m haben. Kostenpunkt für die Erweiterung: 8000 €
Darf der Vermieter deswegen die Miete erhöhen ? Wenn ja, wie hoch darf er es dann ansetzen ?
das sind dann ja schon kleine Terrassen, sehr schön.
Balkone können ja zu einem 1/4 zur Wohnfläche gerechnet werden. Die Massnahme muss vom Vermieter angekündigt werden und auf die Erhöhung hingewiesen.
Tipp: während der Bauzeit ist evtl. Mietminderung gegeben.
wenn im Zuge dessen auch neue Geländer, neue Beläge auf dem Fussboden angebracht werden, würde ich von Modernisierung sprechen.
Ist ja schließlich keine Reparatur oder Instandhaltung.
Gruß
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wenn im Zuge dessen auch neue Geländer, neue Beläge auf dem
Fussboden angebracht werden, würde ich von Modernisierung
sprechen.
Ist ja schließlich keine Reparatur oder Instandhaltung.
Danke für die Antwort.
Kann der Vermieter eine Modernisierung besser steuerlich absetzen als eine Reperatur bzw. Instandhaltung ?