Balkonfarbe Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

ich bin Besitzer einer Altbau-Eigentumswohnung und möchte die Innenbereiche meines Balkons vom tristen Grau befreien und lackieren. Die Außenwand (Hausrückseite, zum Garten hin) bleibt also unverändert. Der Hausmeister behauptet jetzt allerdings, ich dürfe das nicht. Die Innenbereiche des Balkons müssten, weil von außen einsehbar, Ton in Ton mit den Balkonen der Nachbarn sein. Stimmt das etwa?

Gruß

Boris

Moien!

Diese Regelungen gibt es durchaus! Ich lebe auch im Mehrfamilienhaus und mußte sogar drauf auchten daß das geteilte Fenster im gleichen Verhältnis geteilt ist wie die anderen!

Wie würde es dir denn gefallen in einem Haus zu wohnen, daß aussieht wie die Villa Kunterbunt???

Bernd

Hallo Bernd,

das ist schon richtig. Nur: Bei Fenstern handelt es sich ja um die Außenfassade eines Hauses, die natürlich einheitlich sein sollte. Aber der Innenbereich eines Balkons ist doch etwas anderes, oder? Man kann mir ja schließlich auch nicht die Farbe meiner Tapeten vordiktieren, die man ja von außen auch teilweise sehen kann.

Gruß

Boris

Moien!

Im Innenraum der Wohnung darf man dir auch keine „Farbvorschriften“ machen - im Außenbereich halt schon! Schließlich ist es ja auch vielfach Auslegungssache, was das einheitliche Bild nun stört oder nicht und wir können das Haus ja leider hier nicht sehen ;o)))

Im Zweifelsfalle würde ich mich mal direkt an den Hausverwalter wenden und mit ihm ein klärendes Gespräch führen. Prinizipiell könntest du das Thema ja auch auf der nächsten Versammlung ansprechen. (Mußt das allerdings vorab als Tagesordnungspunkt beantragen, sonst kann es nicht beschlossen werden)

Bernd

Hallo Boris,

doch, für Dich leider, die Wand an Deinem Balkon ist Außenfassade. Das Gebäude ist rundherum umgeben mit Aussenfassade - und zwar lückenlos. Deine Balkonwand ist nichts anderes als eine zurückgesetzte Hauswand.

Vielleicht zum Trost - denken wir mal anders herum: Die Fassade Deines Hauses würde nach Eigentümerbeschluß neu verputzt und gestrichen werden - und Dein Balkon würde weiterhin grau, mit kaputten Putz usw. aussehen…

Vielleicht versuchst Du mal, Dir im Brett Garten und Pflanzen Anregungen zu holen, wie Du die häßliche Wand begrünen könntest. DAS kann Dir meines Wissens keiner verbieten.

Viele Grüße und sonnige Tage auf dem Balkon!
Snoef

Moien!

Vielleicht versuchst Du mal, Dir im Brett Garten und Pflanzen
Anregungen zu holen, wie Du die häßliche Wand begrünen
könntest. DAS kann Dir meines Wissens keiner verbieten.

Naja…net so ganz ;o))))

Auch hier gilt die Regel das ein einheitliches Bild bleiben muß… sonst könnte er ja die ganze Wand mit Efeu bepflanzen und das grau wäre wech ;o))

Bernd

Nicht die Wand!
Stop, nicht ganz! Es geht nicht um die Hauswand, sondern um das Balkon-Gerüst, das ich von *innen* neu lackieren will, weil es trist-grau ist. Gleiches gilt für eine auf der Seite integrierte Abstellkammertür, ebenfalls grau, die etwas Farbe verdient hat - also *nicht* um die zurückgesetzte Hausfassade.

Gruß

Boris

Sorry, verlesen
Hallo Boris,

oh sorry, das hatte ich nicht ganz verstanden. Aber jetzt, wo ich es kapiert habe, verstehe ich Dein erstes Posting auch so :o)

Also gut, fundiert muß ich da passen. Aus dem Bauch raus würde ich Dir zu 50% zustimmen - die Innenseite des Balkongeländers (wenn von außen nicht zu sehen, und es das „Erscheinungsbild“ stören könnte) geht die anderen mal sonst was an.
Die Tür wird man ja auf jeden Fall von der Straße aus sehen. Und Tür = Fenster = Fassade würde ich sagen.

Ich weiß, hilft Dir nicht wirklich weiter. Ist auch keine „Experten-Meinung“.
Aber hast Du eine Rechtschutzversicherung, die auch Dein Wohneigentum einschließt? Dann würde ich das Geländer streichen und es darauf ankommen lassen, ob der Hausverwalter (?) dann wirklich was macht.

Sorry, einen besseren Rat kann ich Dir leider nicht geben :o(

Liebe Grüße und hoffentlich bald einen schöneren Balkon und Ruhe,
Snoef

bist du wahnsinnig ;o)))
Moien!

Aber hast Du eine Rechtschutzversicherung, die auch Dein
Wohneigentum einschließt? Dann würde ich das Geländer
streichen und es darauf ankommen lassen, ob der Hausverwalter
(?) dann wirklich was macht.

Denn erstens sollte man sich immer den Hausmeister sowie den Hausverwalter warmhalten ;o)))
und zweitens muß er ggf. den alten Zustand widerherstellen…

Abgesehen davon merkt sich der Hausverwalter dieses und wird in anderen Fällen vermutlich entsprechend reagieren.

Bernd

schick doch mal ein Foto (OT)

Hausverwalter-Wahnsinn
Hallo Bernd,

aber wenn ich es doch darf, kann mich der Hausverwalter ja gerne verklagen. Die Frage ist doch: Darf ich die Geländer-Innenseite lackieren oder nicht?

Gruß

Boris

P.S. Und wenn sich Hausmeister und Hausverwalter mein Verhalten „merken“, ist mir das auch egal. Schließlich bezahle ich die beiden und kann als Eigentümer durchaus dafür sorgen, dass ein anderer den Job übernimmt…