Hallo zusammen. Folgender fiktiver Fall:
Ein Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilien, der die Wohnung vor einem halben Jahr gekauft hat, stellt fest, dass das Metallgeländers seines Balkons (der einzige Balkon des Hauses) derart instabil ist, dass es ihm nicht sicher erscheint.
Ein Meister für Metallbau hat das Balkongeländer überprüft und ebenfalls festgestellt, dass dies nicht mehr sicher ist. Eine zusätzliche Befestigung des Balkons an der Fassade könnte die Sicherheit wiederherstellen. Allerdings entspricht auch die Höhe des Geländers nicht mehr der vorschriftsmäßigen Mindesthöhe von 90cm. Ein neues Geländer wäre hier wirtschaftlich sinnvoller.
Laut Hausverwalter gehört das Balkongeländer zum Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.
Fragen
1: Welche Ansprüche hat der Eigentümer des Balkons? Kann er fordern, dass das Geländer den Sicherheitsbestimmungen angepasst und repariert oder sogar komplett ausgetauscht wird?
2. Da der Balkon ohne sicheres Geländer nicht nutzbar ist - hat der Eigentümer Anspruch auf zeitnahe Sanierung/Reperatur/Austausch?
Bin auf Eure Antworten sehr gespannt!
Danke
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